ein Ausländer hält einen Testbogen für die Einbürgerung in der Hand.

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Zuwanderer von 2015 möchten Deutsche werden: Nachfrage hat sich verdoppelt

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Die Zahl der Einbürgerungsanträge in Dorsten hat sich verdoppelt. Viele Geflüchtete aus 2015 streben die deutsche Staatsbürgerschaft an. Vorher müssen sie einige Hürden überwinden.

Dorsten

, 22.04.2022, 11:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

In Dorsten leben laut Statistik 8.590 Ausländer. Das sind 11,5 Prozent der Gesamtbevölkerung der Stadt. Ausländer sind laut Definition Menschen, die eine fremde Staatsangehörigkeit haben.

Vor dem Flüchtlingszustrom 2015 strebten jährlich etwa 100 in Dorsten die deutsche Staatsbürgerschaft an. Seit dem Zustrom hat sich die Zahl der jährlichen Anträge auf Einbürgerung verdoppelt. Etwa 200 sind es nun, die gerne den deutschen Pass haben und auch die Rechte und Pflichten eines deutschen Bürgers wahrnehmen möchten. Diese Zahl wurde in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses genannt.

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„Die Zahl der Einbürgerungsinteressierten steigt kontinuierlich. Das liegt vor allen Dingen daran, dass sich nun die Ausländer der Flüchtlingswelle ab dem Jahre 2015 melden. Daher ist das Herkunftsland, neben den üblichen Anfragen, oftmals Syrien oder Afghanistan“, nennt die Stadtverwaltung auf Anfrage weitere Details.

Die erhöhten Fallzahlen ergeben sich daraus, dass es meist nicht mehr nur Einzelpersonen sind, sondern ganze Familien, die sich einbürgern lassen möchten.

Anwärter müssen viele Hürden überwinden

Vor ihrer Einbürgerung haben die Anwärter eine Reihe von Hürden zu nehmen. Die Stadtverwaltung nennt folgende Voraussetzungen: Um einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen, ist zunächst ein Beratungsgespräch mit der Einbürgerungsbehörde erforderlich, sodass die individuelle Situation besprochen werden kann. Erst dann kann entschieden werden, welche Unterlagen für die Prüfung eines beabsichtigten Einbürgerungsantrages benötigt werden.

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Je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltsdauer wird die Einbürgerung (Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft) von Ausländern unterschiedlich geregelt. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert und komplex.

Ausländer dürfen nicht vorbestraft sein

Wichtig sind aber laut Bundesinnenministerium folgende Voraussetzungen: Die Ausländer müssen seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland gelebt und ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung haben. Außerdem muss ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein.

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Bekennen müssen sich die Anwärter auf die deutsche Staatsbürgerschaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Außerdem müssen sie mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 nachweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.

Ganz wichtig aber auch: dass sie sich straffrei geführt haben.

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