Was Käufer beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie beachten sollten

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Was Käufer beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie beachten sollten

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Bauen oder lieber gebraucht kaufen? Neubauland ist rar. Kaufinteressenten müssen notgedrungen auf den vorhandenen Bestand zurückgreifen. Darauf sollten die Käufer achten.

Dorsten

, 08.02.2022, 14:22 Uhr / Lesedauer: 3 min

Der eine plant sein Eigenheim, der andere das Mietobjekt – doch Immobiliensuchende stehen meist vor den gleichen Fragen: Bestandsimmobilie oder Neubau? In zentraler Lage oder lieber am Stadtrand? Die Eigenschaften der Immobilie an sich, aber auch ihre Umgebung sind entscheidend, heißt es in einem Ratgeber von „Immowelt“.

Wer eine gebrauchte Immobilie kaufen will, sollte genau hinschauen, ob und welche Renovierungsarbeiten nötig sind. Aufgrund der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, werden in einigen Fällen Sanierungsarbeiten sogar zur Pflicht. Wer ein gebrauchtes Haus besitzt oder kauft, muss oftmals die Heizung nachrüsten.

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Und wenn ein Bauteil erneuert wird, etwa die Fassade oder die Fenster, dann muss dieses Bauteil ebenfalls die Grenzwerte einhalten. Das Gesetz ist zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Käufer gebrauchter Immobilien müssen also sehr genau darauf achten, was sie zusätzlich zum Kaufpreis, den Kaufnebenkosten und den Sanierungsarbeiten finanziell einplanen müssen. Die nachträgliche Energiedämmung, ein neues Dach und neue Fenster oder der Austausch der Heizung sind kostspielige Aktivposten.

Eigentümer nehmen Makler in Anspruch

Viele Eigentümer von gebrauchten Immobilien vertrauen ihr Haus einem Makler an. Das ist für potenzielle Erwerber ein weiterer Kostenpunkt, der mit einkalkuliert werden muss. Auf eigene Faust auf Immobiliensuche gehen oder lieber einen Makler beauftragen? Für viele Immobilienkäufer ist das eine Abwägungssache. Ein Makler hat in der Regel einen guten Überblick über den Markt und erspart dem Suchenden Arbeit. Wer selbst Anzeigen durchforstet oder eine Suchanzeige schaltet, spart dafür die Maklerprovision – muss im Gegenzug aber auf die Expertise eines Fachmannes verzichten.

Immowelt gibt folgenden Hinweis: Wer einen Immobilienmakler online, telefonisch oder per E-Mail beauftragt, der muss von diesem über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden: Innerhalb von 14 Tagen kann er in der Regel ohne Angabe von Gründen von dem Maklervertrag zurücktreten. Wird er darüber nicht informiert, so verlängert sich das Widerrufsrecht auf ein Jahr und 14 Tage.

Bei der Maklerprovision gilt allerdings stets: Diese wird nur dann fällig, wenn auch tatsächlich ein Immobilienkaufvertrag zustande kommt.

Neben dem klassischen Kauf kann aber auch eine andere Form des Immobilienbesitzes in Betracht kommen: Der Käufer kann seine Immobilie im Zuge einer Zwangsversteigerung erwerben, Immobilienkäufer mit wenig Eigenkapital können einen Mietkauf in Betracht ziehen und wer selber bauen will, aber kein Grundstück findet, für den kann Erbpacht eine Option sein.

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In Dorsten und anderen Städten des Verbreitungsgebietes unseres Mediums finden Versteigerungsinteressenten die aktuellen Termine auf den lokalen Seiten der Amtsgerichte. In Dorsten kommen etwa am 22. Februar und am 22. März, jeweils um 9.30 Uhr, zwei Einfamilienhäuser in Rhade (Mindestgebot: 240.000 Euro) und in Wulfen (Mindestgebot: 285.000 Euro) unter den Hammer.

Suchanzeigen über Ebay mit selbst gemalten Bildern

Viele Kaufinteressenten versuchen ihr Glück zudem über Suchanzeigen auf einschlägigen Online-Portale, Ebay, beispielsweise. Oder sie lassen ihre Kinder Bilder von Traumhäuschen malen oder setzen sich als Familie mit Fotos gekonnt in Szene. Andere wiederum verteilen Handzettel in bestehenden Siedlungen, in der Hoffnung, dass ein Eigentümer anbeißt.

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Mit viel Glück und ausreichendem Eigenkapital sind so schon Kaufverträge zustande gekommen. Apropos Eigenkapital: Bei den bestehenden Immobilienpreisen reicht es nicht, wenn Kaufinteressenten lediglich die Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Maklergebühren, Notarkosten) stemmen können. Sie sollten auch darüber hinaus noch Kapital haben, um Finanzierungen oder Sanierungen der Gebrauchtimmobilie stemmen zu können.

Wenn der Käufer sein Traumhaus gefunden hat, sollte er sich an dieser Liste laut Immowelt bei allen weiteren Schritten orientieren:

  • Bei der Besichtigung Energieausweis genau durchlesen: Ist das Haus ein Energieverschwender oder Sparmeister?
  • Besteht ein Vorkaufsrecht? Dafür den Makler oder Verkäufer fragen.
  • Vor dem Kauf das Grundbuch einsehen oder dafür einen Grundbuchauszug anfordern: Ist der Verkäufer alleiniger Eigentümer? Gibt es Lasten und Beschränkungen? Ist das Haus mit einer Grundschuld belastet?
  • Den Bebauungsplan unter die Lupe nehmen: Gibt es Beschränkungen beim Hausbau oder Ausbau?
  • Besteht Denkmalschutz oder könnte das Gebäude zukünftig unter Denkmalschutz gestellt werden.
  • Um sicherzugehen, dass das Grundstück nicht mit Altlasten, wie Chemikalien, verseucht ist, sollten Immobilienkäufer bei Kaufinteresse nochmal genauer hinsehen.
  • Entspricht der Preis auch dem tatsächlichen Immobilienwert? Damit Immobilienkäufer nicht zu viel zahlen, kann eine Immobilienwertermittlung hilfreich sein.
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