Das Parken auf Gehwegen, wie hier in der Dorstener Altstadt, ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Der neue Bußgeldkatalog sieht drastisch erhöhte Verwarnungsgelder dafür vor: bis zu 110 Euro.

© Claudia Engel (A)

Das tut richtig weh: Parken auf Gehwegen soll bis zu 110 Euro kosten

rnNeuer Bußgeldkatalog

Der neue Bußgeldkatalog hat es in sich: Ab Spätsommer treten eine Reihe von neuen Regelungen mit drastisch erhöhten Bußgeldern in Kraft. Falschparken wird richtig teuer. Auch in Dorsten.

Dorsten

, 21.05.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Bis jetzt kamen Autofahrer in Dorsten mit Knöllchen von 20 bis 30 Euro davon, wenn sie ihre Pkw zum Teil auf Gehwegen oder mit Behinderung geparkt haben. Das ist in einigen älteren Vierteln in Dorsten der Fall. Und besonders deutlich sichtbar im Gerichtsviertel rund um den Alten Postweg in der Altstadt. Das wird jetzt richtig teuer.

Jetzt lesen

Denn diese Pkw-Fahrer müssen ab Spätsommer mit richtig saftigen Knöllchen rechnen: Parken auf Gehwegen kann dann bis zu 110 Euro kosten, Parken und Halten auf Schutzstreifen oder auf einem Behindertenparkplatz wird mit 55 Euro geahndet. Wer eine Feuerwehrzufahrt blockiert, zahlt 100 Euro, wer an unübersichtlichen Straßenstellen steht, ist mit bis zu 55 Euro dabei. Wer sich auf einen Parkplatz für Elektrofahrzeuge stellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen. Dadurch soll das Parkverhalten, auch der Dorstener, deutlich beeinflusst werden.

Parken auf Gehwegen ist laut Straßenverkehrsordnung verboten

Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen haben jetzt in einer Kleinen Anfrage das Innenministerium darauf aufmerksam gemacht, dass die Landesregierung Baden-Württemberg die Ordnungsämter der Städte angewiesen habe, „das an sich illegale Parken auf Gehwegen zu unterbinden“. Richtig ist: Das Parken von Autos auf Gehwegen ist laut Straßenverkehrsordnung verboten, Ausnahmen müssen entsprechend beschildert oder markiert sein. Wegen des immer weiter zunehmenden Pkw-Aufkommens in den Städten, auch in Dorsten, tendieren viele Autofahrer dazu, die Regelung zu ignorieren.

Jetzt lesen

In der Katharinenstraße musste die Stadt schon vor zwei Jahren härter durchgreifen, nachdem verkehrsgefährdendes und enges Parken überhand genommen hatte. Links und rechts der ohnehin schon schmalen Altstadtstraße standen Autos dicht an dicht auf den Bordsteinen. Fußgänger, Rolli-Fahrer oder Menschen mit Kinderwagen kamen kaum noch durch. Und auf der Straße selbst wurde es gefährlich eng, insbesondere für Rettungsfahrzeuge. Also ordnete die Stadt Dorsten kurzfristig ein Park- und Halteverbot auf der Katharinenstraße zwischen Altem Postweg und Agathastraße an.

Der Parkdruck im Gerichtsviertel in der Altstadt ist enorm - 2019 musste die Stadt in der Katharinenstraße ein Parkverbot zwischen Agathastraße und Altem Postweg anordnen.

Der Parkdruck im Gerichtsviertel in der Altstadt ist enorm - 2019 musste die Stadt in der Katharinenstraße ein Parkverbot zwischen Agathastraße und Altem Postweg anordnen. © Claudia Engel (A)

Autofahrer müssen sich darauf gefasst machen, dass sie deutlich mehr bezahlen müssen, wenn sie auf Gehwegen stehen oder so parken, dass sie andere behindern. Denn die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat sich Mitte Mai auf die Novelle des Bußgeldkatalogs geeinigt. Der neue Bußgeldkatalog soll im Spätsommer in Kraft treten.

Gehwegbreite von 1,20 Meter ist in Dorsten der Maßstab

In Dorsten gilt eine Gehwegbreite von 1,20 Meter als ausreichend, damit Fußgänger, Kinderwagen und Rollstühle gefahrlos laufen oder darüber manövriert werden können. Der Verkehrsaufseher des Ordnungsamtes Dorsten, zuständig für den ruhenden Verkehr, verwarnt Autofahrer erst dann, wenn diese Gehweg-Restbreite unterschritten wird. Das Parken auf den Gehwegen haben sie ansonsten geduldet. „Die Stadt berücksichtigt, dass es in der Altbebauung im Gerichtsviertel kaum private Stellplätze und es in diesem Bereich einen enorm hohen Parkdruck gibt“, hieß es seinerzeit auf unsere Anfrage.

Jetzt lesen

Nach den Vorstellungen der Verkehrsministerkonferenz soll aber den schwächeren Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern und Radfahrern, mehr Schutz gewährt werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sprach bei der Vorstellung von einem „Miteinander und nicht Gegeneinander“. Im Gegensatz zum Land Baden-Württemberg will die Landesregierung in NRW aber wohl kaum mehr Druck ausüben auf die Kommunen, die Falschparker auf den Gehwegen grundsätzlich und härter zu bestrafen: „Eine landesweite Regelung mit einem Erlass ist schon aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht beabsichtigt“, sagt das NRW-Innenministerium. Gleichwohl hat jede Kommune Ermessensspielraum, wie weit sie den Bußgeldkatalog ausschöpfen will.

Jetzt lesen