Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen liegt bei 249,1 - das hat weitere Folgen

Coronavirus

Zwei Tage vor dem bundesweiten Lockdown liegt der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen laut Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) bei 249,1. Am Sonntag hatte er noch etwas höher (250,1) gelegen.

Dorsten

, 14.12.2020, 10:42 Uhr / Lesedauer: 1 min
Am Mittwoch kommt der harte Lockdown. Dann wird es in der Dorstener Altstadt wieder aussehen, wie beim ersten Lockdown - ausgestorben, wie auf diesem Bild, das Anfang April entstanden ist.

Am Mittwoch kommt der harte Lockdown. Dann wird es in der Dorstener Altstadt wieder aussehen, wie beim ersten Lockdown - ausgestorben, wie auf diesem Bild, das Anfang April entstanden ist. © Ralf Pieper (A)

Der Kreis Recklinghausen selbst meldet am Montag (14.12.) einen Inzidenzwert von 245,5 - also etwas niedriger als der maßgebliche LZG-Wert. Für Dorsten meldet der Kreis einen Inzidenzwert von 183,4. Damit liegt er niedriger als am Sonntag (198,1). Das ist nach Haltern am See (108,3) der zweitniedrigste Wert aller Kreisstädte. Aktuell sind in Dorsten 177 Menschen mit dem Coronavirus infiziert (-2).

58,4 Prozent weisen Krankheitssymptome auf

Für den gesamten Kreis meldet das Gesundheitsamt am Montag 2.035 infizierte Menschen. Davon weisen 1.189 (58,4 Prozent) Krankheitssymptome auf, 235 (11,5 Prozent) der aktuell Infizierten werden stationär behandelt.

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Die Inzidenzwerte für die einzelnen Kreisstädte weichen stark voneinander ab. Den höchsten Wert im Kreis Recklinghausen weist demnach Datteln mit 404,7 aus. Danach folgt Marl mit 321,2.

Der Inzidenzwert für Bottrop liegt am Montag laut LZG bei 203,3 (+18,7), also auch über der kritischen 200er-Inzidenz, im Kreis Borken bei 140,6 (+/-0) und im Kreis Wesel bei 179,1 (+15,4).

Zusätzliche Auswirkungen

Welche zusätzlichen Auswirkungen der Inzidenzwert über 200 für den Kreis Recklinghausen hat, entscheidet sich wahrscheinlich im Laufe des Tages. Denkbar wäre eine Ausgangssperre. Wie berichtet, hat die Kreisverwaltung ihre in den letzten Tagen erarbeiteten Vorschläge an die übergeordneten Behörden zur Abstimmung weitergeleitet. Erst nach der Rückmeldung aus Düsseldorf steht fest, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden dürfen. Sie werden dann per Allgemeinverfügung angeordnet und öffentlich gemacht.

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