In städtischen Kitas in Dorsten gilt ab 9. Dezember die 3G-Regel
Coronavirus
Kindertageseinrichtungen der Stadt dürfen ab Donnerstag (9. Dezember) nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel betreten werden. Diese Regelung gilt für Tagesstätten wie auch Tagespflegestellen.

In Dorstener Kitas gilt ab 9. Dezember die 3G-Regel. (Symbolbild) © picture alliance / Fabian Sommer
Konkret bedeutet das, dass Eltern (oder andere Angehörige, die ein Kind bringen oder abholen) die Einrichtung nur dann betreten dürfen, wenn sie geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können.
Diese Regelung diene dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen sowie der noch nicht geimpften Kinder.
Die Stadt Dorsten hat die Träger aller anderen Tageseinrichtungen in Dorsten von der Einführung dieser Regelung unterrichtet und empfohlen, ebenfalls die 3G-Regel einzuführen. Die meisten Träger erklärten, dass sie diese Regelung bereits jetzt anwenden oder diese ebenfalls einführen wollen.