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Impfpflicht für Gastro-Mitarbeiter: „Ein zweischneidiges Schwert“
Coronavirus
Um die Infektionsketten so gut, es geht, zu unterbrechen, gehen Gastronomen so weit, dass sie ihre Mitarbeiter zu einer Impfung verpflichten. In Dorsten sind die Meinungen dazu geteilt.
Es gibt zwar keine offizielle Impfpflicht, dennoch gibt es Gastronomen, die ihren Mitarbeitern das Arbeiten verwehren, wenn sie nicht geimpft sind. Das ist gerade in Ahaus der Fall. „Ein zweischneidiges Schwert“, findet Dirk Homfeldt, Dorstener Wirt von „Köster’s Bierstuben“ in Lembeck.
Mitarbeiter sollten motiviert, nicht verpflichtet werden
„Einerseits kann ich es verstehen, wenn für die bestmögliche Sicherheit gesorgt werden möchte. Andererseits ist es nicht richtig, so in die Selbstbestimmung einzugreifen.“ Er selbst hat bei seinen Mitarbeitern nach eigener Angabe Überzeugungsarbeit geleistet.
Inwieweit der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu einer Impfung verpflichten darf, müsse noch juristisch geklärt werden, sagt Kurt Wehner, Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Mitarbeiter sollten eher dazu motiviert werden. „Es macht ja Sinn, wenn die Mitarbeiter geimpft sind.“
Dorstener Gastronomie legt hohen Wert auf Sicherheit
Bei Köster’s Bierstuben ist bereits das gesamte Personal geimpft. Denn auch seinen Gästen sei es wichtig gewesen, dass das Personal geimpft ist. „Wir wurden auch schon des Öfteren gefragt, ob wir alle durchgeimpft sind“, erzählt er.
Seine Gäste fühlen sich dadurch wohl sicherer. Diese Sicherheit ist auch weiteren Dorstener Gastronomen wichtig. So ist etwa über die Hälfte des Personals des „Mezzomar“ auf dem ehemaligen Zechengelände Fürst Leopold und alle Mitarbeiter des Restaurants „Zum Blauen See“ in Holsterhausen geimpft.
Impfbereitschaft sollte ohne Druck entstehen
Beide Restaurants sprechen sich aber klar gegen eine Impfpflicht aus. Für den Betriebsleiter des „Mezzomar“, Ali Chanine, sei eine Verpflichtung dieser Art ausgeschlossen. „Es gibt so oder so schon wenig Personal. Diesem dann auch noch die Arbeit zu verweigern, finde ich falsch“, erklärt er.
Dieser Einschätzung schließt sich Thomas Püttmann, Inhaber des Restaurants Zum Blauen See, an. „Ich halte nicht viel davon, jemanden, der nicht geimpft ist, mit Einschränkungen unter Druck zu setzen“, sagt er. Sein Personal habe das Angebot, ohne zu zögern, angenommen.
Ob oder inwiefern Gastronomen ihr Personal verpflichten dürfen, müsse laut Kurt Wehner zunächst juristisch eindeutig festgelegt werden. Wem das jedoch auch noch zu unsicher ist, kann vom eigenen Hausrecht Gebrauch machen. „So können zum Beispiel Gastronomen nur geimpften Gästen den Eintritt gewähren“, erklärt er.