
Viele Fragen haben unsere Leser dem Immobilien-Experten Manfred Wrobel gestellt, der früher Leiter des Dorstener Vermessungsamts und Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte war. © Berthold Fehmre
Grundsteuererklärung: Experte beantwortet die häufigsten Fragen
Grundsteuererklärung
Viele Fragen haben unsere Leser zur Grundsteuererklärung. Antworten liefert Experte Manfred Wrobel. Er erklärt auch, wo die meisten Immobilienbesitzer scheitern.
Bis zum 31. Oktober müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuererklärung abgeben - langsam drängt die Zeit. Immobilienexperte Dipl.-Ing. Manfred Wrobel aus Dorsten will durch den Bürokratie-Dschungel helfen und bekam viele Anfragen.
„Beim Bruchteilseigentum stolpern die meisten“, sagt der 74-Jährige und erklärt es an einem Beispiel. Darin haben 11 Eigentümer einen Garagenhof mit Zufahrt, der ihnen zu einem Elftel gehört. Die Fläche von Hof und Zufahrt geteilt durch 11 muss in Zeile 11 eingetragen werden. Eventuelle Nachkommastellen seien „in der Regel abzurunden“, so Wrobel.

Mit diesem Beispiel erklärt Manfred Wrobel, was mit einem Bruchteilseigentum gemeint ist. © Manfred Wrobel
Als „Wirtschaftliche Einheit“ müsste etwa der Eigentümer eines Wohnhauses (300 Quadratmeter) die Garage (18 Quadratmeter) sowie ein Elftel der Garagenzufahrt (110 Quadratmeter durch 11=10) dazu addieren. 300+18+10=328 Quadratmeter. Dieser Wert ist in der Anlage GW2 dann anzugeben.
Nun folgen Detailfragen unserer Leserinnen und Leser:
? Wir sind über 90. Was passiert, wenn man nichts macht? Wir sind nicht mit dem PC so vertraut und Geld für eine teure Beratung können wir uns nicht leisten.Wrobel hat Verständnis, sagt aber auch: „Eigentum verpflichtet.“ Seine Empfehlung: „Sie können sich das Formular beim Finanzamt besorgen.“ Beim Ausfüllen könne vielleicht jemand aus der Familie helfen. Welche Strafen bei Nicht-Abgabe drohen oder ob und wie das Finanzamt denjenigen dann selbst veranlagt, sei noch nicht bekannt.
? Bis heute habe ich keine Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bekommen. Muss ich warten oder aktiv werden?
„Ich würde selbst aktiv werden“, sagt Wrobel. Sein Rat: Bei der Hotline des Finanzamts anrufen und sich Unterlagen schicken lassen. „Zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist man verpflichtet - egal, ob man angeschrieben wurde.“ Falls Immobilien-Daten nicht zugeschickt wurden, könne man sie auf grundsteuer-geodaten.nrw.de ermitteln und die Einheitswertnummer als Aktenzeichen angeben.
? Ich verzweifele an der Wohnfläche. Zählen Treppen mit mehr als drei Stufen nicht zur Wohnfläche? Was ist mit Räumen im Souterrain? Wrobel rät davon ab, selbst den Zollstock zu zücken. „Ich würde da nicht mit anfangen“, da es mehrere Verordnungen zur Berechnung gebe. „Ich würde immer die Fläche aus der genehmigten Baugenehmigung nehmen“, so Wrobel. Für die Grundsteuer sei die Wohnfläche nur einer von mehreren Parametern und die genaue Berechnungsart noch unklar. „Man braucht nicht auf den letzten Quadratmeter gehen.“
? Zwei Doppelhaushälften sind über einen Privatweg erschlossen. Der wurde jedem Eigentümer zu je einem Viertel im Grundbuch überschrieben. Im Schreiben vom Finanzamt wird jedoch mir dieses Flurstück komplett zugeschrieben. Wird ein Erbpachtgrundstück bei der Grundsteuer genau so bewertet wie ein Kaufgrundstück?Entscheidend sei die Teilungserklärung, sagt Wrobel. „Diese ist Bestandteil des notariellen Kaufvertrags. Da steht genau drin, welchen Anteil man am Weg hat.“ Die endgültige Berechnung der Grundsteuerhöhe sei noch nicht bekannt, sagt Wrobel, aber auch: „Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht.“
? Elster zeigt immer einen Fehler an, dass die Summe der im Hauptvordruck genannten Flächen nicht der in der Anlage entspricht. Wir haben eine Eigentumswohnung und eine Garage auf dem Garagenhof und nur zur Wohnung eine Teilungserklärung.Wrobel: „Die Garage muss man zur Wirtschaftlichen Einheit hinzurechnen sowie die Zufahrt. Die Anteile müssten in der Teilungserklärung stehen. Ansonsten müsste man sie nicht aufführen.“
? In einem Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen ist im Erdgeschoss eine Gastwirtschaft (nicht vermietet). Ist das ein Mietwohngrundstück oder ein gemischt genutztes Grundstück?Wrobel sagt: „Ich würde die überwiegende Nutzung angeben. Deshalb also: Mietwohngrundstück.“
Berthold Fehmer (Jahrgang 1974) stammt aus Kirchhellen (damals noch ohne Bottrop) und wohnt in Dorsten. Seit 2009 ist der dreifache Familienvater Redakteur in der Lokalredaktion Dorsten und dort vor allem mit Themen beschäftigt, die Schermbeck, Raesfeld und Erle bewegen.
