
Manfred Wrobel, langjähriger Leiter des Dorstener Vermessungsamts und Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte, will Dorstener Immobilienbesitzern beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung helfen. © Berthold Fehmer
Grundsteuererklärung: Dorstener Experte will Immobilienbesitzern helfen
Grundsteuererklärung
Drei Stunden brauchte der Dorstener Immobilien-Experte Manfred Wrobel für seine Grundsteuererklärung. „Ich bin richtig wütend geworden.“ Nun bietet er unseren Lesern seine Hilfe an.
Manfred Wrobel (74) kennt aus seinem Bekanntenkreis viele Immobilienbesitzer, die an der bis zum 31. Oktober 2022 vorgeschriebenen Grundsteuererklärung gescheitert sind. Er sagt: „Ich möchte versuchen, den Bürgern zu helfen.“ Wrobel ist ausgebildeter Vermessungstechniker, war lange Leiter des Dorstener Vermessungsamtes und viele Jahre Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte.
Also ein Mann vom Fach. Wie lange er gebraucht hat für die Grundsteuererklärung für sein Einfamilienhaus? „Insgesamt drei Stunden“, gibt Wrobel zu - und auch er sei zwischendurch gescheitert und habe abbrechen müssen. Das dürfte viele trösten, die derzeit an der Bürokratie verzweifeln. Detailfragen von Lesern will Wrobel gern beantworten, diese aber zunächst auf einen gemeinsamen Stand bringen.
„Das kann man sicherlich einfacher machen“
Er habe sich viele Hilfetexte und Erklärungen zum Thema durchgelesen, sagt Wrobel. Und: „Ich bin richtig wütend geworden.“ Ihm täten „die Leute wirklich leid, die da vor mir sitzen und sich sonst mit dem ganzen Kram nicht beschäftigen“. Vieles sei unnötig kompliziert. „Das kann man sicherlich einfacher machen.“
„Digitalisierung zu Fuß“ nennt Wrobel das, was die Behörden gerade den Bürgern zumuten. Warum die Daten vom Grundbuchamt nicht ans Finanzamt gehen und dieses ausgefüllte Formulare dem Bürger zur Kontrolle schicken, ist ihm ein Rätsel.
Flurstück hat mit Hausflur nichts zu tun
Hinzu kommen die Begrifflichkeiten: Allein schon der Begriff „Flurstück“ habe bei einer Bekannten von ihm für Rätsel gesorgt, die dachte, es ginge um ihren Hausflur, sagt Wrobel augenzwinkernd. „Warum nennt man es nicht Parzelle?“ Die Hürden, die die Bürokratie aufbaut, überlassen manche Immobilienbesitzer den Steuerberatern, die dafür laut Wrobel 200 bis 600 Euro nehmen. „Die lassen sich das gut honorieren.“
Beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung gibt es Alternativen zu ELSTER, etwa die Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Doch auch wenn die Anmeldung bei ELSTER kompliziert ist, habe die Seite einen Vorteil. Hat man bei ELSTER ein Benutzerkonto, kann man relativ einfach die kommenden Einkommenssteuererklärungen erledigen, weil man Daten etwa von Arbeitgebern und Krankenkassen automatisch einfügen lassen kann.
Wer kein Konto bei elster.de hat, geht auf „Benutzerkonto erstellen“. Zunächst gibt es einige Informationen, dann zeigt die Seite, wie man ein Konto erstellt. Bei der Registrierung mit der Zertifikatsdatei trägt man zunächst persönliche Daten ein - bei Fragen gibt es blaue Fragezeichen, hinter denen Hilfetexte stecken.
Brief mit Aktivierungscode
Die E-Mail-Adresse wird nach dem Absenden der Daten geprüft, indem man direkt eine Mail bekommt, auf der ein Link anzuklicken ist. Eine zweite Mail schickt die Aktivierungs-ID. Dann muss man auf den Postboten warten, der einen Aktivierungscode vom Finanzamt in Briefform bringt. Etwa acht bis zehn Tage dauert das laut Erfahrungen von Manfred Wrobel.
Klickt man dann auf den Link der E-Mail mit der Aktivierungs-ID, muss man die Aktivierungs-ID und den Aktivierungscode aus dem Brief eingeben. Damit kann man die Zertifikatsdatei erstellen. Jetzt muss noch ein Passwort festgelegt werden und im Anschluss kann die Zertifikatsdatei heruntergeladen werden. Diese sollte man im Computer wiederfindbar abspeichern, da sie ab jetzt für das Einloggen gebraucht wird.
Die Grundsteuererklärung findet man auf der Elster-Seite unter „Formulare & Leistungen“, dann „Alle Formulare“, dann „Grundsteuer“. Dann wählt man „Grundsteuer für andere Bundesländer“ - warum das so genannt wurde und nicht NRW einfach aufgeführt wurde, ist Wrobel ein Rätsel. „Das wäre einfacher gewesen.“ Nun muss man sich spätestens mit Zertifikatsdatei und Passwort einloggen und kann „Ohne Datenübernahme fortfahren“. Bei der Anlagenauswahl ist der (Hauptvordruck GW1) schon ausgewählt. Zusätzlich klickt man auf „Anlage Grundstück (GW2)“.

Welcher Bodenrichtwert für das eigene Grundstück in Dorsten gilt, kann über das Portal grundsteuer-geodaten.nrw.de ermittelt werden. © Fehmer (Screenshot)
Welche Infos gebraucht werden
Gebraucht wird das vom Finanzamt zugeschickte Informationsschreiben, dessen Daten man mit der Seite https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ überprüfen kann, in dem man auf der Karte auf seine Immobilie klickt. Benötigt wird auch die Steuernummer vom Finanzamt und die Steuer-ID. Das Aktenzeichen wird entweder aus der Mitteilung des Finanzamts entnommen. Wer das Schreiben nicht bekommen habe, so Wrobel, könne aber auch die Einheitswertnummer angeben, die man beim Immobilienkauf erhalten hat. Auch Baujahr der Immobilie und die Wohnfläche (aus den Baugenehmigungsunterlagen) müssen angegeben werden.
Bei den Flurstücken, sollte man sich laut Wrobel nicht von den ersten beiden Nullen irritieren lassen, die das Finanzamt im Brief dem Zählerwert vorangestellt hat, die aber etwa im Geodatenportal nicht zu sehen sind.
Wer weitere Detailfragen beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu Dorstener Immobilien hat, dem bietet Wrobel seine Hilfe an. Richten Sie Ihre Frage an redaktion@dorstenerzeitung.de . Wir werden die Fragen bündeln und versuchen, so viele wie möglich zu beantworten.
Berthold Fehmer (Jahrgang 1974) stammt aus Kirchhellen (damals noch ohne Bottrop) und wohnt in Dorsten. Seit 2009 ist der dreifache Familienvater Redakteur in der Lokalredaktion Dorsten und dort vor allem mit Themen beschäftigt, die Schermbeck, Raesfeld und Erle bewegen.
