Die erste Sitzungswoche nach der Bundestagswahl am 23. Februar läuft seit Montag (24.3.). Mittendrin: die beiden Abgeordneten für den Wahlkreis 124 (Dorsten, Gladbeck, Bottrop), Nicklas Kappe (CDU) und Uwe Foullung (Die Linke). Auch der Dorstener Daniel Zerbin (AfD), Abgeordneter für den Wahlkreis Herne-Bochum II, nimmt im Plenarsaal Platz.
Nicklas Kappe, Uwe Foullong und Daniel Zerbin gehören zu den 630 Abgeordneten, aus denen der 21. Deutsche Bundestag besteht. Sie haben nun offiziell ihre Arbeit auf der größten politischen Bühne Deutschlands aufgenommen und werden demnächst über wichtige Entscheidungen beraten und abstimmen - viel Verantwortung, die finanziell gut entlohnt wird.

Fünfstellige Abgeordnetenentschädigung
Die sogenannte Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2024, das ist öffentlich einsehbar auf der Internetseite des Bundestages, monatlich 11.227,20 Euro. Das Geld ist einkommenssteuerpflichtig. Eine jährliche Sonderzahlung erhalten die Abgeordneten nicht.
Begründet wird die Höhe der Entschädigung wie folgt: „Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden.“
Aber: Das Geld landet nach Abzug der Steuern nicht vollständig auf den Konten der Abgeordneten. So sagt Nicklas Kappe, dass ein Teil davon an die Partei gehe. Uwe Foullong ergänzt, es werde „eine Menge an die Partei und die Fraktion abzuführen sein“.
Spenden für soziale Zwecke
Zudem kündigt der Abgeordnete der Linken an, viel für soziale Zwecke, unter anderem die Flüchtlingshilfe, spenden zu wollen. Genauer habe er sich mit dem Finanziellen jedoch noch nicht beschäftigt. Es habe Vorrang, „die technische und organisatorische Arbeitsfähigkeit“ herzustellen.
Zusätzlich zu ihrer Abgeordnetenentschädigung steht Nicklas Kappe, Uwe Foullong, Daniel Zerbin und den übrigen 627 Bundestagsmitgliedern eine Amtsausstattung zu. Diese umfasst, so steht es online, Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Dazu gehört seit dem 1. Januar 2025 eine monatliche Aufwandspauschale von 5.348,58 Euro.
Verwendet werden soll das Geld unter anderem für die Einrichtung und Erhaltung eines Wahlkreisbüros. Anspruch besteht außerdem auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages mit einer Fläche von 54 Quadratmetern.
Freie Fahrt mit der Bahn
Innerhalb Berlins dürfen die Abgeordneten Dienstfahrzeuge nutzen. Sie haben zudem eine Freifahrtkarte der Bahn. Inlandsflüge bekommen sie ersetzt, „soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen“.
Hinzu kommt eine monatliche und steuerfreie Kostenpauschale von 5.349,58 Euro, die jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Gezahlt werden sollen davon unter anderem „Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros“, „Fahrten im Wahlkreis“ und „die Wahlkreisbetreuung“. Allerdings gibt es für die Abgeordneten keine Werbungskosten, die steuerlich abgesetzt werden können.
Personal, Büro und Ausstattung müssen die Abgeordneten nicht aus eigener Tasche bezahlen. Jährlich steht ihnen ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung, um Büromaterial, technische Ausstattung, Mobilfunkverträge und ähnliches zu beschaffen. Das Geld wird nicht in bar ausgezahlt. Hinzu kommen 255,65 Euro für neu gewählte Abgeordnete im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft im Bundestag.
Geld zur Bezahlung der Mitarbeiter
Zur Bezahlung ihrer Mitarbeiter verfügen die Abgeordneten monatlich 25.874 Euro. Das Geld erhalten die Abgeordneten nicht selbst. Es wird durch die Bundestagsverwaltung direkt an die Empfänger ausgezahlt. Allerdings: Verwandte, verheiratete oder verschwägerte Personen sowie derzeitige der frühere Lebenspartner dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden.
Doch was passiert, wenn Nicklas Kappe, Uwe Foullong, Daniel Zerbin oder die anderen Abgeordneten ihr Bundestagsmandat verlieren sollten, beispielsweise nach der nächsten Bundestagswahl? Dann bekommen sie ein Übergangsgeld. Es soll den Abgeordneten eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder eine Aufnahme einer neuen Tätigkeit ermöglichen.
„Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate“, heißt es auf der Internetseite des Bundestages. Und weiter: „Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.“