
Rechtsanwalt Mankartz (r.) vertritt Klienten, die ein Wohnmobil auf der Basis des Fiat Ducato gekauft haben. © dpa/Archiv
Dorstener Dieselfahrer warten gespannt auf zwei Gerichtsurteile
Abgasskandal
Der Dieselskandal beschäftigt Anwälte und Gerichte seit 2015. Aktuelle Urteile nähren auch bei Dorstener Autofahrern die Hoffnung, dass sie doch noch Schadensersatz bekommen.
Auch in Dorsten sind etliche Wohnmobile unterwegs, die auf der Basis des Fiat Ducato eine rollende Ferienwohnung auf die Straße bringen. Motorenbauer Fiat Chrysler spielt wie VW und andere Hersteller mit unzulässigen Abgaseinrichtungen eine unrühmliche Rolle im Abgasskandal.
Seit sich 2015 herausstellte, dass die Volkswagen AG eine illegale Abschalteinrichtung in die Motorsteuerung ihrer Diesel-Fahrzeuge eingebaut hat, die dafür sorgte, dass geltende Abgasnormen nur auf dem Prüfstand, aber nicht im alltäglichen Straßenverkehr eingehalten wurden, sind Anwälte und Gerichte mit Schadensersatzansprüchen düpierter Autokäufer beschäftigt.
Gericht: Abschalteinrichtungen sind sittenwidrig
In Dorsten haben sich vor allem die Rechtsanwälte Jürgen Mankartz und Michael Schwankl in dieses komplizierte Rechtsthema eingearbeitet, und sie blicken jetzt gespannt nach München, wo das Oberlandesgericht eine Verurteilung von Fiat Chrysler angekündigt hat. Die erste rechtliche Einschätzung des OLG gilt als Sensation, denn sie geht davon aus, das Fiat Chrysler im Wohnmobil Boxstar 600 Solution 4 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat.
Aufgrund der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hält das OLG ein sittenwidriges Handeln von Fiat Chrysler für begründet. Jürgen Mankartz: „Mit dieser Aussage sind die Chancen auf Schadensersatz enorm gestiegen.“
Mehr Kontrolle bei EU-weiten Typgenehmigungen
Außerdem kündige sich beim Bundesgerichtshof ein weiteres Urteil im Sinne der geprellten Diesel-Fahrer an. Mankartz: „Dabei geht es um die uneingeschränkt gültige EG-Typgenehmigung. Die wurde für den Fiat zum Beispiel in Turin ausgestellt und hier nicht widerrufen.“
Typgenehmigung heißt: Will ein Autobauer ein neues Modell in der EU auf den Markt bringen, lässt er Prototypen vorab in einem EU-Land durchprüfen und sich die Einhaltung aller Sicherheits- und Umweltvorschriften bescheinigen. Hat er alle Stempel, darf das Modell in der ganzen EU verkauft werden. Diese Bindungswirkung, so hofft Jürgen Mankartz, könnte der BGH am 21. November kippen - und damit die Rechtsposition der Fiat-Ducato-Wohnmobilisten verbessern.
Wer sich bisher noch nicht entschieden hat, wegen der Softwaremanipulation an seinem Fahrzeug Schadensersatz zu verlangen, hat nach Auskunft von Jürgen Mankartz zehn Jahre Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen. „Ende des Jahres verjährt die Frist für jene Wagen, die 2012 neu gekauft worden sind.“ Da die Chancen auf Schadensersatz durch die aktuelle Rechtsprechung immer besser geworden seien, rät Mankartz betroffenen Autobesitzern dazu, ihre Ansprüche zumindest zu prüfen. Die in den Abgasskandal verwickelten Autobauer haben inzwischen weltweit viele Milliarden Strafen und Schadensersatzansprüche zahlen müssen.
Geboren und geblieben im Pott, seit 1982 in verschiedenen Redaktionen des Medienhauses Lensing tätig. Interessiert an Menschen und allem, was sie anstellen, denken und sagen.
