Diese Corona-Regeln gelten seit 2. Juni in Dorsten

Coronavirus

Dorsten und der Kreis Recklinghausen haben die Stufe 2 der Corona-Schutzverordnung erreicht. Seit dem 2. Juni gelten deshalb neue Regeln. Es gibt noch mehr Erleichterungen.

Dorsten

, 02.06.2021, 07:45 Uhr / Lesedauer: 2 min
Ab 2. Juni gelten in Dorsten und den anderen Städten des Kreises Recklinghausen die Corona-Regeln der Stufe 2.

Ab 2. Juni gelten in Dorsten und den anderen Städten des Kreises Recklinghausen die Corona-Regeln der Stufe 2. © picture alliance/dpa

Der Kreis Recklinghausen hatte am Montag (31.5.) zum fünften Mal in Folge einen Inzidenzwert von unter 50 an einem Werktag erreicht. Damit traten automatisch zwei Tage später, also am Mittwoch (2.6.) die Regelungen der Stufe 2 in der Corona-Schutzverordnung in Kraft. Es gelten u.a. folgende Regeln auch in Dorsten:

  • Einzelhandel: Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter (bisher 20 Quadratmeter).
  • Gastronomie: Außengastronomie ohne Test, Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht.

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  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys): außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test.
  • Kultur: Konzerte innen und Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten, Museen ohne Termin.

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  • Sport: Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test.
  • Freizeit: Das Atlantis öffnet am 6. Juni den Spaßbad-Bereich, auch wenn es theoretisch schon ab Mittwoch möglich wäre. Auch Saunen und Indoorspielplätze können (mit Test und Personenbegrenzung) öffnen. Im Hallenbad Juni wird voraussichtlich ab 7. Juni wieder Schulschwimmen stattfinden, eine Woche später sollen die Schwimmausbildung und der Rehasport wieder starten.

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Ob auch die Maskenpflicht in der Fußgängerzone der Altstadt aufgehoben wird, ist unklar. „Das kann nur der Kreis Recklinghausen per Allgemeinverfügung anordnen“, bestätigte Stadtsprecher Christoph Winkel auf Anfrage. „Die Städte und der Kreis werden sicherlich zu den Lockerungen beraten. Hierbei könnte auch das Thema Maskenpflicht in Fußgängerzonen anders bewertet werden.“

Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass die App „Luca“ nach wie vor nicht zur digitalen Kontaktnachverfolgung an die Schnittstelle des Kreises angebunden ist. Die Chekko-App eines Anbieters aus Herten ist weiterhin die einzige App, die an den Kreis angeschlossen ist, sodass das Gesundheitsamt im Falle eines positiv getesteten Gastes die Kontaktdaten der umliegenden Gäste abrufen kann.

Seit dem 28. Mai gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Diese sieht drei Inzidenz-Stufen vor: Stufe 1 bei einer Inzidenz unter 35, Stufe 2 bei 35,1 bis 50 und Stufe 3 bei 50,1 bis 100. Bei Inzidenzen über 100 kreisweit greift die Bundesnotbremse.