Rechtsanwalt Michael Schwankl (r.) vertritt die Interessen der Familie des verstorbenen René Lutz (l.).

Rechtsanwalt Michael Schwankl (r.) prüft die Klagemöglichkeiten gegen den Pharmakonzern GSK, um für die Familie des verstorbenen René Lutz (l.) eine „Kompensation“ zu erstreiten.

Anwalt von René Lutz (†) will Pharmakonzern zur „Kompensation“ zwingen

rnMedikament verweigert

Für René Lutz würde die Klage zu spät kommen. Er ist tot. Aber für seine Familie will Rechtanwalt Michael Schwankl einen großen Pharmakonzern auf eine „Kompensationsleistung“ verklagen.

Dorsten

, 04.10.2022, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Könnte René Lutz noch leben? Und ist einer der größten Pharmakonzerne der Welt mit seiner hartherzigen Haltung womöglich mitverantwortlich für den Tod des 43-jährigen Dorstener Krebspatienten? Rechtsanwalt Michael Schwankl ist davon überzeugt und prüft deshalb, ob er im Fall von René Lutz Klage einreichen soll gegen GlaxoSmithKline (GSK).

Der britische Pharma-Gigant mit 34,1 Milliarden Jahresumsatz (2021) behauptet von sich, neben dem vorrangigen Unternehmenszweck der Gewinnerzielung auch humanitäre Ziele zu verfolgen. Das Unternehmen beschreibt sein Ziel mit dem Motto: „to help people do more, feel better, live longer“.

Jetzt lesen

René Lutz und GSK sind sich begegnet, als der an einem Synovialsarkom (Weichteilkrebs) erkrankte Familienvater in eine weltweite Studie mit fünf weiteren Probanden aufgenommen wurde. An das Medikament, das aus körpereigenen T-Zellen gewonnen wurde, knüpfte René Lutz große Hoffnungen. Doch als es ihm Anfang Juni in der Kölner Uni-Klinik verabreicht werden sollte, entsprach sein Lungenfunktionswert nicht den in der Studie festgelegten Basiswerten.

War eine kleine Abweichung das Todesurteil?

Michael Schwankl: „Er verfehlte den Wert nur ganz knapp, und einen Tag später hatte sich der Wert auch schon erholt. Dennoch wurde er aus der Studie geworfen. Alle verzweifelten Verhandlungen scheiterten.“ Der Versuch, das bereits für Lutz individuell gefertigte Medikament per einstweiliger Verfügung doch noch zu erhalten, scheiterte an der Unnachgiebigkeit der schweren Krankheit: In München, dem Sitz der deutschen GSK-Niederlassung, sollte am 28. Juni über Schwankls Antrag entschieden werden.

Das Logo von Glaxosmithkline an einer Hausfassade

Die deutsche Niederlassung von GSK sitzt in München. © picture alliance/dpa

Aber René Lutz erlag am 16. Juni seinem Krebsleiden. Anfang Juni hatte er sich unserer Reporterin gegenüber noch kampfbereit gezeigt: „Ich denke nicht daran zu sterben.“

Jetzt lesen

Michael Schwankl lässt der Fall seither nicht los. Er will für die Ehefrau und die drei Kinder im Alter zwischen 4 und 20 Jahren eine bessere Zukunft erstreiten. „Wenn die Rechtsschutzversicherung von René Lutz mich erneut unterstützt“, so der Fachanwalt für Medizinrecht, „werde ich eine siebenstellige Kompensationsleistung einklagen.“

Denn aus seiner Sicht hat das Unternehmen mit der strikten Weigerung, René Lutz das bereits hergestellte Medikament zu überlassen, dem kranken Mann eine realistische Überlebenschance genommen. Schwankl: „Ich habe gehört, dass die anderen fünf Probanden alle noch leben.“ In den nächsten vier Wochen soll sich entscheiden, ob der Fall von René Lutz doch noch ein deutsches Gericht beschäftigen wird.

Jetzt lesen