Alarm im Krankenhaus
Zwei Feuerwehreinsätze am EvK in Castrop-Rauxel – an einem Tag: Was ist da los?
Innerhalb weniger Stunden löst die Brandmeldeanlage des Evangelischen Krankenhauses zweimal aus. Die Feuerwehr kommt. Ein Feuer ist aber nicht der Grund für den Alarm. Wer zahlt die Einsätze?
Feuer in einem Krankenhaus ist wohl mit das dramatischste, was passieren kann. In einem Krankenhaus liegen Menschen, die sich im Ernstfall nicht selbst retten können, die bettlägerig sind.
Wenn die Brandmeldeanlage eines Krankenhauses losgeht, dann rückt die Feuerwehr in großer Stärke aus. Am Donnerstag (21.7.) war das in Castrop-Rauxel innerhalb weniger Stunden gleich zweimal der Fall. Um 8.35 und um 12.02 Uhr löste die Brandmeldeanlage im EvK aus, das teilt die Stadtpressestelle mit.
Beide Male konnten die Einsatzkräfte unverrichteter Dinge wieder abziehen. Es gab keinen Brand, keinen Rauch – zum Glück. Aber was ist der Grund für die wiederholten Fehlalarme?
Auf Anfrage unserer Redaktion nennt Verwaltungsdirektor Gerhard Glock einen Grund: Die Bauarbeiten seien schuld beziehungsweise der Staub, der durch die Arbeiten entstünde.
„Trotz ordnungsgemäßer Abschaltung der Brandmelder in den Bereichen, wo es zu einer Staubentwicklung gekommen ist, hat der Staub in einem anderen Bereich den Brandmelder ausgelöst“, sagt Glock. Derzeit werde großflächig saniert und Abbrucharbeiten durchgeführt. Daher der Staub. „Dann kann schon ein kleines Loch in der Decke oder im Boden ausreichen und dazu führen, dass der feine Staub in einem anderen Bereich den Brandmelder auslöst.“
Wer zahlt den Einsatz?
Zwar sie so ein Fehlalarm ärgerlich, aber der Verwaltungsdirektor kann der Sache auch etwas Positives abgewinnen. Letztlich zeige die Empfindlichkeit der Geräte doch, dass sie gut funktionieren.
Muss jetzt die Allgemeinheit für die Einsätze aufkommen? Schließlich sind Feuerwehreinsätze grundsätzlich kostenlos und werden durch die Gemeinde getragen. Aber in diesem Fall muss der Verursacher selbst zahlen.
Den hier greift Paragraf 2 der Feuerwehrsatzung. Selbst zahlen, muss der Verursacher beispielsweise dann, wenn er grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt oder Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten worden sind.
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