Läden dürfen öffnen, Restaurants müssen schließen. Der Wochenmarkt ist erlaubt, Trödelmärkte nicht. Ab Montag greifen wieder neue Regeln.

© Thomas Schroeter

Wer schließt, wer öffnet? Diese Regeln gelten im November in Castrop-Rauxel

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Wer muss jetzt schließen, wer darf noch öffnen? Wir haben aufgeschlüsselt, wer von den neuen Corona-Verordnungen, die ab Montag (2.11.) greifen, in Castrop-Rauxel wie genau betroffen ist.

Castrop-Rauxel

, 31.10.2020, 04:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Nach dem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten hatte man auch in Castrop-Rauxel darauf gewartet, was das Land daraus an Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Krise erlassen wird. Das ist am Freitagvormittag passiert.

Hier finden Sie nun die wichtigsten Bestimmungen und Empfehlungen des Landes, des Kreises und der Stadt, die ab Montag, 2. November, in Castrop-Rauxel das Leben regeln Über allem steht das, was Bürgermeister Rajko Kravanja zuletzt schon fast in Dauerschleife als Appell formuliert hat, nun vom Land als Anweisung formuliert: „Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.“

Was geöffnet bleibt und erlaubt ist

  • Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen der Pflege und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe haben die Coronaschutzbedingungen zu beachten, dürfen eigene Besuchskonzepte entwickeln. Auch der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen und an den Schulen des Gesundheitswesens ist zulässig.
  • Ausbildungs- und berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote sind zulässig. Auch Fahrschulen dürfen weiter arbeiten.
  • Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen ist laut Land weiter zulässig. Der Kreis Recklinghausen empfiehlt aber, darauf zu verzichten.
  • Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig.
  • Wochenmärkte und der Einzelhandel dürfen weiter öffnen, die Anzahl von Kunden in Läden ist auf 1 Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen ausnahmsweise am 29.11., 6., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 sonntags zwischen 13 und 18 Uhr öffnen.
  • Dienstleister im Gesundheitswesen, Fußpfleger und Friseure dürfen ihre Leistungen anbieten.
  • Parteitage, Sitzungen von Gremien (Stadtrat, Ausschüsse, Verwaltungsräte, Aufsichtsräte) mit bis zu 20 Personen oder bei Zulassung durch Behörden von bis zu 250 Personen, Veranstaltungen zur Jagdausübung zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen sind zulässig.
  • Autokinos, Autotheater und ähnliche Einrichtungen sind zulässig

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Was geschlossen wird und unzulässig ist

  • Außerschulische Bildungsangebote wie Sportangebote der Bildungsträger, Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebote wie Tagesausflüge für Kinder und Jugendliche sind unzulässig.
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  • Das WLT darf nicht spielen, auch das LWL-Museum Schiffshebewerk in Henrichenburg schließt bis (mindestens) 30. November, genau wie Kunstausstellungen, Galerien und Gedenkstätten.
  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist bis zum 30. November unzulässig. Sämtliche Trainings und Spiele fallen also aus.
  • Schließen müssen auch alle Schwimm- und Spaßbäder in Castrop-Rauxel wie im ganzen Land, Saunen und Thermen, Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen, Spielhallen, Wettannahmestellen, Clubs, Bordelle, Swingerclubs und auch Zoos wie etwa in Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen. Auch Ausflüge mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen sind bis zum 30. November unzulässig.
  • Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercing ist bis zum 30. November verboten.
  • Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte, Spezialmärkte sind bis zum 30. November unzulässig.
  • Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt. Die Belieferung mit Speisen sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig.
  • Übernachtungsangebote und Busreisen zu „ touristischen Zwecken“ sind ebenfalls bis zum 30. November unzulässig.

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Das machen Kreis und Stadt

  • Der Kreis Recklinghausen hat zusätzlich empfohlen, an den Gedenk- und Erinnerungstagen Allerheiligen, Allerseelen sowie Totensonntag auf den Friedhöfen Maske zu tragen.
  • Zudem empfiehlt der Kreis das Tragen von Masken auch allen Lehrern, Betreuern und Schülern in den Grundschulen (das sieht die Verordnung des Landes nicht vor). Verpflichtend festlegen kann das aber nur das Land.
  • Außerdem hat der Kreis das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in sämtlichen Fußgängerzonen des Kreises Recklinghausen (in Castrop-Rauxel also in der Fußgängerzone der Altstadt) vorgeschrieben.
  • Zudem hat der Kreis das Verbot erlassen, von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren und Shishas zu rauchen.

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Die Stadt Castrop-Rauxel selbst hat bislang keine weiteren Empfehlungen oder Verbote ausgesprochen. Stadtsprecherin Uta Stevens erklärte dazu am Freitagvormittag: „Die Bürgermeister im Kreis wollen sich in der kommenden Woche wieder treffen und beraten, ob es je nach Verlauf der Infektionszahlen weitere Maßnahmen zu beschließen gibt.“ Bisher plane Castrop-Rauxel keine zusätzlichen Maßnahmen.

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