Was wird aus der Petrikirche? Ein Denkmal in jedem Fall nicht

Evangelische Kirchengemeinde

Die Petrikirche wird bald überflüssig, weil die evangelische Gemeinde sie aufgibt. Ein Bürger äußerte den Wunsch, sie unter Denkmalschutz stellen zu lassen. Die Stadt sagt: Geht nicht. Aber ...

Habinghorst

, 10.06.2020, 08:55 Uhr / Lesedauer: 1 min
Luftaufnahme aus dem März 2020: Das Christophorus-Heim mit der Kita Senfkorn, der Waldbühne und dem dahinter liegenden Gänsebusch. Links steht die Petrikirche - und obwohl die Gemeinde sie abgeben will, soll das Bauwerk erhalten bleiben.

Luftaufnahme aus dem März 2020: Das Christophorus-Heim mit der Kita Senfkorn, der Waldbühne und dem dahinter liegenden Gänsebusch. Links steht die Petrikirche - und obwohl die Gemeinde sie abgeben will, soll das Bauwerk erhalten bleiben. © Tobias Weckenbrock

Die evangelische Kirchengemeinde in Habinghorst gibt die Petrikirche auf. Doch die soll bleiben - da sind sich so ziemlich alle einig. Der Castrop-Rauxeler Reiner Fuest wollte sich mit dem Mittel des Denkmalschutzes dafür einsetzen. Jetzt steht das Thema auf der Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (18.6., 17 Uhr, Ratsaal) und des Stadtrates.

Jetzt lesen

In einem Antrag von Fuest heißt es: „Die Verwaltung macht sich das ablehnende Votum aus 2001 der LWL-Denkmalpflege völlig unkritisch zu eigen. Die für die Petrikirche angeführten Ausschlusskriterien der Verwaltung sind unbegründet und nicht schlüssig dargelegt. Diese Ausführungen stehen im deutlichem Widerspruch sowohl zur bundesweiten Praxis (...).“

Jetzt lesen

Im B3 wird die Stadtverwaltung darlegen, wie sie zum markanten Gebäude Wartburgstraße 107/109 steht. Stadtbaurätin Bettina Lenort erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion: „Nach Rücksprache mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist der vor langer Zeit abgelehnte Antrag nun bestätigt worden.“

Jetzt lesen

Trotzdem: „Wir sollten alles an eine sinnige Nachfolgenutzung setzen. Da werden wir mal schauen“, sagt Lenort. Philipp Röhnert, Leiter Stadtplanung und Bauordnung, sagt: „Wir antworten dem Bürger, dass wir es nicht unter Denkmalschutz stellen können, es ist nicht das geeignete Instrument. Aber wir finden das Gebäude interessant.“

Lesen Sie jetzt