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Flugblatt-Panne: Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mahnt die UBP ab
Kommunalwahl 2020
Im Wahlkampf verteilen Parteien Flugblätter in die Briefkästen. So hat es auch die Unabhängige Bürgerpartei (UBP) getan. Sie hat dabei einen Fehler gemacht und nun Post von der Stadt bekommen.
Die Unabhängige Bürgerpartei (UBP) ist im Wahlkampf mit einigen Thesen aufgefallen, die nach Einschätzung eines Experten klar rechtspopulistisch sind: Auf Wahlplakaten fordert die Partei, die zwei Sitze im aktuellen Stadtrat hat, dass Kinder nur mit Deutschkenntnissen eingeschult werden dürften. Außerdem plakatiert sie vielerorts: „Keine Einwanderung in unsere Sozialsysteme“.
Dann nominierte die UBP, die auch in anderen Städten des Kreises Recklinghausen bei der Wahl antritt, offenbar mindestens eine Kandidatin für den Stadtrat in Oer-Erkenschwick, die bestreitet, eine Einwilligung dazu gegeben zu haben. Wie die „Stimberg Zeitung“ berichtet, kenne eine 75-Jährige, die dort im Bezirk 2 für die UBP um einen Sitz im Rat kandidiert, die Partei überhaupt nicht. „Eine Unverschämtheit“ und „Bauernfängerei“ unterstellte sie diese Woche der UBP.
Stadtwappen auf Flugblatt: nicht genehmigt
Und nun noch ein formaler Fehler: Die UBP hat auf einem Flugblatt, das in Castrop-Rauxel verteilt wurde, ein Symbol gedruckt, für das sie sich vorher eine Genehmigung hätte einholen müssen: Das Stadtwappen von Castrop-Rauxel, ein goldenes (oder gelbes) Andreaskreuz auf blauem Grund, prangt auf dem Flyer. „Vier von hier“ steht drauf - und: „Klarer Kurs! UBP“. Das Foto zeigt vier Kandidaten auf dem Landschaftsbauwerk im Erin-Park mit dem herrlichen Altstadt-Ausblick.
Die Partei durfte das Stadtwappen aber gar nicht benutzen, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage bestätigt: „Die UBP hat nach Aktenlage keine Genehmigung für die Nutzung des Stadtwappens in dieser Form“, sagt Sprecherin Nicole Fulgenzi.
Generell freue sich die Stadtverwaltung, wenn Vereine und nicht gewerbliche Gruppen sich mit der Stadt identifizieren und sich für die Nutzung des Wappens interessieren. Auch einige Partien führten beispielsweise im Briefkopf das Wappen, jedoch mit Genehmigung. Dabei gelte stets der Grundsatz: „Jeder Anschein einer amtlichen Verwendung oder Verwechslungsmöglichkeit [muss] vermieden werden“, zitiert Fulgenzi aus den Bestimmungen.
Hier kann man die Nutzung beantragen
Vereine und Gruppen, die sich für die Verwendung des Wappens interessierten, könnten sich einfach an pressedienst@castrop-rauxel.de wenden. Die UBP hat das wohl nicht getan. Folge: Die Stadt mahnt sie ab. Nicole Fulgenzi sagt: „Der Bereich Rechtsangelegenheiten der Stadtverwaltung hat die Partei in dieser Woche schriftlich darauf hingewiesen. Bis zur Beantragung / Genehmigung ist die Nutzung des Stadtwappens untersagt.“
Thomas Schmidt, Stadtverbandsvorsitzender der UBP, sagt auf Anfrage unserer Redaktion, er habe am Dienstag (18.8.) schon davon gehört, dass da was kommt, und am Donnerstag die Post erhalten. Er sei verwundert: „Wir haben das Wappen seit 2009 mehrfach und immer wieder für die Wahlen benutzt, aber nie hat es jemanden hat es gestört. Auch in anderen Städten ist das so. Ich dachte auch, dass es bei politischer Arbeit in einer Stadt auch einzusetzen sei.“
Auf den zweiten und dritten Flyer, die für Castrop-Rauxel noch geplant seien, werde das Stadtwappen nicht mehr gedruckt. Die UBP besteht in Castrop-Rauxel aus vier aktiven Personen, die allesamt beruflich und familiär stark eingespannt seien. „Wir verteilen, wenn es die Personal-Ressourcen zulassen“, sagt Schmidt.
„Es ist gar nicht das Stadtwappen“
Der Familienvater sagt, er habe die Genehmigung nun nachträglich beantragt. Und fügt noch eines hinzu: „Es ist übrigens gar nicht das Stadtwappen“, meint er mit einem Schmunzeln. Die Grafikerin habe es gespiegelt. Und in der Tat: Der rechte Balken liegt im Original über dem Linken. Auf dem UBP-Flugblatt ist es umgekehrt.
Gebürtiger Münsterländer, Jahrgang 1979. Redakteur bei Lensing Media seit 2007. Fußballfreund und fasziniert von den Entwicklungen in der Medienwelt seit dem Jahrtausendwechsel.
