Bauherren müssen in Castrop-Rauxel zum Teil sehr lange auf ihre Baugenehmigung warten. © Thomas Schroeter
Immobilien
Stadt offenbart: Hunderte Bauanträge sind noch nicht genehmigt
Dass bei der Stadt Castrop-Rauxel noch viele Baugenehmigungen nicht erteilt worden sind, war klar. Die tatsächlichen Zahlen, die jetzt vorliegen, sprengen aber alle geahnten Dimensionen.
Massive Personalengpässe macht die Stadt Castrop-Rauxel dafür verantwortlich, dass im Bauordnungsamt die Antragsflut an Bauanträgen längst nicht so schnell abgearbeitet werden kann, wie es erforderlich wäre.
Wie unsere Berichterstattung in den vergangenen Tagen belegt hat, gibt es in Castrop-Rauxel daher nicht wenige Menschen, die seit mehr als einem Jahr auf Baugenehmigungen warten, die Verwaltungs-Welt nicht mehr verstehen und in ihrer Not auch schon den Gang zum Anwalt angetreten haben.
Auf Grundlage dieser Berichterstattung hat die FDP-Fraktion nun offiziell bei der Stadt angefragt, wie viele Bauanträge denn nun eigentlich konkret bei der Stadt vorliegen und wie alt diese Anträge inzwischen im Detail sind.
Verfahren sind zum Teil 4,5 Jahre alt
Die Antworten darauf zeichnen ein zum Teil erschütterndes Bild der Situation in der örtlichen Baubehörde. So gibt es selbst aus dem 1. Quartal 2017 noch zwei offene Baugenehmigungsverfahren, ist also selbst nach über viereinhalb Jahren zum Teil noch keine endgültige Entscheidung zu Bauvorhaben gefallen.
Die Verwaltung macht zwar speziell bei Altanträgen geltend, dass hier in der Regel Bauherren erforderliche Nachbesserungen nicht oder nur unzulänglich eingereicht hätten. Dass aber allein aus den Jahren 2017 bis 2019 in Summe noch insgesamt 49 Bauanträge noch als „offen“ geführt werden, ist trotzdem auf den ersten BLick nur schwer nachvollziehbar.
Im Jahr 2020 dann schnellte die Zahl der offenen Anträge dann sogar noch einmal in die Höhe, um im laufenden Jahr 2021 förmlich zu explodieren. Aus 2020 führt die Bauverwaltung nämlich noch 64 Anträge in der Rubrik „offen“, im Jahr 2021 sind es bis zum Ende des 3. Quartals sogar 206 offene Anträge.
„Nicht jeder Eingang kann zeitnah geprüft werden“
Insgesamt schiebt der Bereich Bauordnung damit also einen Berg von 319 Anträgen vor sich her. Zur Begründung heißt es unter anderem: „Die knappe Besetzung macht sich dadurch bemerkbar, dass nicht jeder Eingang zeitnah geprüft werden kann, sondern schon mal einen Monat darauf warten muss. Mehrfache Schleifen erleiden diese Verzögerung dann mehrfach. Auch muss die Beteiligung von Fachstellen bei Änderungen teils wiederholt werden.“
Ab 2021 seien tatsächlich auch Vorhaben nicht beschieden, „die aus reinen Kapazitätsgründen noch nicht vollständig geprüft werden konnten“, so steht es in der Antwort auf die FDP-Anfrage. Aus der Struktur der offenen Fälle sei aber gut zu erkennen, „dass gut vorbereitete Anträge ohne Genehmigungshindernisse mit nur mäßiger Verzögerung bearbeitet werden“.
Die Beeinträchtigung strukturell wichtiger Vorhaben werde durch Priorisierung vermieden. Das verstehen wohl nicht alle Antragsteller, denn die Stadt gibt auf Anfrage der FDP auch an, dass aktuell 32 Klageverfahren in baurechtlichen Angelegenheiten nicht abgeschlossen seien.
Von 32 Klage-Verfahren sind 3 Untätigkeitsklagen
Das älteste dieser Verfahren sei 2012 eingeleitet worden, viele weitere ab den Jahren 2016/2017. Wörtlich heißt es weiter: „Da die typische Verfahrensdauer bei rund 3 Jahren liegt, entspricht das ca. 10 Klagen/Jahr.“ Von den 32 laufenden Verfahren, so die Verwaltung, entfielen drei auf Untätigkeitsklagen.
Die bezögen sich auf die folgenden Tatbestände: Eine Klage wegen zu langsamer Ausfertigung des Negativbescheids für eine Großwerbetafel, eine Klage, weil der Bauherr nicht akzeptiert, dass er keine Genehmigung braucht, und eine Klage, weil die Stadt den Betrieb des Nachbarn stilllegen soll.
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