Wer seine Hochzeit feiern will und das nicht zu Hause tut, muss die Feier ab Oktober beim Ordnungsamt anmelden.

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Privatfeier im öffentlichen Raum muss beim Ordnungsamt gemeldet werden

rnNeue Vorschrift

Nach der hohen Zahl an Corona-Infektionen nach einer Hochzeit müssen ab Oktober Privatfeiern im öffentlichen Raum beim Castrop-Rauxeler Ordnungsamt angemeldet werden. Das will die Regierung.

Castrop-Rauxel

, 29.09.2020, 13:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Coronaschutzverordnung ist noch bis einschließlich 30. September in Nordrhein-Westfalen gültig. Ab Oktober will die Landesregierung dann ihre Corona-Regeln unter anderem für private Feiern verschärfen.

Anlass ist die sogenannte Superspreader-Hochzeit eines Hammer Paares. Bei dessen Dreifachfeier (ein Fest davon in Dortmund) haben sich mittlerweile rund 150 Menschen allein in Hamm mit Covid-19 angesteckt.

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Solche Massen-Ausbrüche will das Land künftig verhindern. Mit massiven Auswirkungen auf ähnliche Feiern in Castrop-Rauxel. Wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte, müssen „private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum“ – also etwa Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstags- und Abschlussfeiern – ab einer Teilnehmerzahl von 50 mindestens zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden – auch in Castrop-Rauxel. Mit dem „öffentlichen Raum“ sind Gaststätten, Säle und Hallen gemeint.

Gästeliste muss vorgelegt werden

Außerdem muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt und eine Gästeliste mit den entsprechenden Daten der Gäste vorab eingereicht werden, so das Ministerium. Dadurch könnten die Ämter in Castrop-Rauxel und das Gesundheitsamt in Recklinghausen nachvollziehen, welche Feiern in der Stadt stattfinden, und gegebenenfalls kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden.

Außerdem gelte weiterhin, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmer begrenzt seien. Das Ministerium stellte zudem klar, dass die Feier nur angemeldet werden müsse. Einer Genehmigung bedarf es nicht.

Was auf die Stadt Castrop-Rauxel zukommen wird, zeigt ein Blick in die Nachbarschaft: Im besonders von Corona gebeutelten Hamm müssen Privatfeiern bereits jetzt angemeldet werden. Allein für das vergangene Wochenende gingen 85 Anmeldungen ein.

Blick nach Hamm zeigt die Bedeutung

Um diese Veranstaltungen adäquat kontrollieren zu können, habe man das Personal des betroffenen Ordnungsamts-Bereichs etwa verdoppelt, erklärte der Hammer Stadtsprecher Tobias Köbberling.

Nun müssen in Hamm zwar bereits Feiern ab 25 Besuchern gemeldet werden anstatt erst ab 50. Dennoch kann man für Castrop-Rauxel (75.000 Einwohner im Vergleich zu 180.000 in Hamm) davon ausgehen, dass beim hiesigen Ordnungsamt so einige Party-Anmeldungen für ein Wochenende auflaufen könnten.

Welche Konsequenzen das für die Stadt Castrop-Rauxel hat, steht bislang noch nicht fest. Ob und wie sich das Ordnungsamt in diesem Fall aufstellt, wie die Anmeldung von Feiern organisatorisch ablaufen soll: All das ist noch unklar.

Denn bislang gibt es vom Land lediglich die Absichtsbekundung, genaue Umsetzungsvorschriften stehen aber noch aus. Und so wartet man in Castrop-Rauxel auf die Verordnung „und hat noch keine konkreteren Umsetzungspläne für die Stadt Castrop-Rauxel“, so Stadtsprecherin Julia Schulze.

Gastgeber können verklagt werden

Jeder Veranstalter einer Feier muss laut Gesetz übrigens alles tun, um seine Gäste vor vermeidbaren Gefahren zu schützen. Das gilt nicht nur im professionellen Veranstaltungsbereich, sondern auch bei privaten Feiern. Wird dagegen verstoßen, drohen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auch gegen private Gastgeber.

Relevant wird das aktuell wegen der Corona-Einschränkungen. Wenn etwa zu viele Gäste oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten eingeladen werden und es zu Ansteckungen kommt, ist eine Haftung der Gastgeber gegenüber den eventuell geschädigten Gästen oder auch wegen Auswirkungen auf die Allgemeinheit durchaus möglich.

Die Haftung der Gastgeber umfasst neben der zivilrechtlichen Haftung übrigens auch eine mögliche strafrechtliche Haftung, etwa wegen des Verdachts fahrlässiger Körperverletzung.

Mit Material von dpa

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Wir berichten täglich live und kostenlos über die Auswirkungen des Coronavirus in Castrop-Rauxel und Umgebung. In Castrop-Rauxel gibt es derzeit so viele akut Infizierte wie noch nie. Von Ronny von Wangenheim, Thomas Schroeter, Tobias Weckenbrock