Kreis Recklinghausen legt mit Nachbarstädten einheitliches Corona-Ampelsystem fest
Coronavirus
Der Kreis Recklinghausen, Bochum, Herne, Bottrop und Gelsenkirchen haben ein gemeinsames Corona-Konzept abgesprochen. Im Ernstfall reicht das bis zu einer allgemeinen Maskenpflicht.

Die Maske gehört in Castrop-Rauxel zum Leben dazu - vor allem beim Einkaufen. Die Vorsichtsmaßnahmen scheinen sich auszuzahlen. © Thomas Schroeter
Der Kreis Recklinghausen, zu dem auch Castrop-Rauxel, Haltern und Dorsten gehören, hat gemeinsam mit den Nachbarstädten Bochum, Herne, Bottrop und Gelsenkirchen ein einheitliches Vorgehen für das in der Neufassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vorgesehene Ampelsystem entwickelt.
Dieses sieht für den Fall, dass die Infektionszahlen lokal zunehmen, eine ebenfalls lokal angepasste und abgestufte Verschärfung von Schutzmaßnahmen vor. „Das Ruhrgebiet ist ein dicht besiedelter Ballungsraum, bei dem Stadtgrenzen von Haustür zu Haustür wechseln können. Es wäre nicht vermittelbar, warum in einer Straße unterschiedliche Regeln gelten sollen“, so Landrat Cay Süberkrüb.
Auf Initiative von Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski haben deshalb Bochum, Herne, Bottrop und Gelsenkirchen sowie der Kreis Recklinghausen festgelegt, welche Maßnahmen gelten sollen, wenn die kreisfreie Stadt oder der Kreis einen Inzidenz-Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen bzw. einen Wert von 50 erreicht.
Das passiert bei Gelb und bei Rot
Bei der gelben Ampelstufe, 35 Neuinfektionen, erreicht, wird die maximale Teilnehmerzahl bei privaten Feiern auf 50 begrenzt. Das Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelte dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind.
Schaltet die Ampel bei einem Inzidenzwert von 50 auf Rot, wird eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum verhängt.
Gelten werden die Maßnahmen aber immer nur für die Stadt bzw. den Kreis, deren bzw. dessen Inzidenz den kritischen Wert erreicht hat. „Es handelt sich um eine wichtige gemeinsame Vorsorgemaßnahme. Zurzeit ist, auch unter Berücksichtigung der abflachenden Welle von Reiserückkehrern und des Schulstarts, ein solcher Wert an keiner Stelle erreicht oder bewegt sich in diese Richtung. Aber die Sorge wegen der zu erwartenden herbstlichen Grippewelle veranlasst die Beteiligten zu diesem gemeinsamen Schritt“, so Süberkrüb.
Klarheit und Sicherheit für die Bürger
Durch das einheitliche Vorgehen, so hoffen die beteiligten Städte und der Kreis, gebe es größere Klarheit und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, die gerade im Ruhrgebiet täglich mehrfach eine Stadtgrenze überqueren.
„Denn das entspricht ja der Lebenswirklichkeit der Menschen“, so Baranowski: „Die Menschen leben und bewegen sich im Ruhrgebiet, sie leben nicht im Münster- oder Sauerland.“