Checkliste für das Wahllokal: Das müssen Sie mitnehmen

Kommunalwahl

Wer am 13. September bei der Kommunalwahl sein Kreuz machen möchte, muss im Wahllokal einiges dabei haben. Lesen Sie hier, was Sie nicht vergessen dürfen.

Castrop-Rauxel

, 11.09.2020, 18:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Am 13. September wird in Castrop-Rauxel gewählt.

Am 13. September wird in Castrop-Rauxel gewählt. © picture alliance/dpa

Corona verändert im Jahr 2020 alles; auch die Kommunalwahl. Corona-Maßnahmen müssen Sie auch im Wahllokal. Am Wahlsonntag können die ca. 60.000 wahlberechtigten Castrop-Rauxeler ihre Stimme in 27 Urnenwahllokalen abgeben. Gewählt werden in Castrop-Rauxel der Stadtrat, der Kreistag, der/die Landrat/Landrätin und der Bürgermeister. Außerdem stimmen die Bürger über den Integrationsrat und das Ruhr-Parlament ab.

Checkliste: Das brauchen Sie im Wahllokal

  • Wahlbenachrichtigung: Spätestens Ende August sollte jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer Briefwahl beantragt hat und dann doch lieber ins Wahllokal gehen will, muss alle Briefwahlunterlagen mitbringen. Dann darf er trotzdem im Wahllokal wählen.
  • Ausweisdokument: Wer wählen gehen will, muss sich ausweisen können. Wähler können sich mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.
  • Maske: Wahllokale sind geschlossene Räume und auch wenn der Abstand in jeden Fall eingehalten werden soll, ist das Tragen einer Maske empfehlenswert.
  • Stift: Wer seinen eigenen Kugelschreiber mit ins Wahllokal bringt, der nimmt den Wahlhelfern eine Menge Arbeit ab, denn die müssen die zur Verfügung stehenden Stifte immer wieder desinfizieren.