
© picture alliance/dpa, Biancas mobiler Pflegedienst
Castrop-Rauxeler Pflegedienste kritisieren Impfpflicht: „Wenn, dann alle“
Coronavirus
Seit dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte in der Pflege müssen gegen Corona geimpft sein. Für Biancas mobilen Pflegedienst aus Castrop-Rauxel hat das Konsequenzen.
Zum Schutz von durch die Corona-Pandemie besonders gefährdeten Menschen gilt seit Mittwoch (16.3.) die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte u.a. von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegediensten müssen sich spätestens jetzt gegen das Coronavirus impfen lassen, um ihren Beruf weiter ausüben zu können.
Auch wenn die Impfpflicht eine Maßnahme zum Schutz der Alten, Kranken und Gebrechlichen ist, löst die Änderung bei Pflegediensten in Castrop-Rauxel nicht zwangsläufig Begeisterung aus.
„Wenn, dann alle“: Bianca Dieckmann ist nicht begeistert
Bianca Dieckmann, Gründerin von Biancas mobilem Pflegedienst in Ickern-End, hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht für den richtigen Weg. „Diese Impfpflicht wird uns nicht weiterbringen“, erklärt die Selbstständige.
Der Plan des Kreises Recklinghausen für die kommenden Monate
- Betroffene Unternehmen können fehlende Impfnachweise ab dem 16. März melden.
- Die Frist für die Meldung ist der 31. März.
- Das Gesundheitsamt macht sich bis zum 15. Juni einen Gesamtüberblick über die Situation.
- Bei fehlenden Nachweisen nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu den Beschäftigten auf und fordert einen Nachweis.
- Wird der Nachweis auch dann nicht erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot für das Gelände
Auch ihr Unternehmen ist direkt betroffen. Zwar beschreibt sie die Impfbereitschaft in ihrem Unternehmen als eher hoch, jedoch seien von den 14 angestellten Pflegekräften 2 aktuell nicht geimpft. (Zwei Personen waren es auch bei Geros, doch dort arbeiten rund 250 Menschen.) Bei Bianca Dieckmann bleiben sie vorerst angestellt: „Da spielen wir erst mal auf Zeit, bis das Gesundheitsamt sich meldet. Und das ist ja erfahrungsgemäß immer nicht so schnell“, sagt sie.
Auch für neue Auszubildende sei die Impfpflicht eine Hürde. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber habe sie bereits aufgrund ihres Impfstatus‘ bereits abweisen müssen.
Direkte Kritik übt Dieckmann an der Regierung: „Wenn die Politik das Gesundheitssystem in den vergangenen Jahren nicht so kaputtgewirtschaftet hätte, dann hätten wir das Problem jetzt nicht.“ Ihr wäre eine allgemeine Impfpflicht lieber gewesen.
In der Pflege befürchtet sie nun eine Trotzhaltung: Beschäftigte, die eigentlich zu einer Impfung bereit waren, könnten sich womöglich nun aus Trotz gegenüber der Pflicht nicht impfen lassen, glaubt Bianca Dieckmann. Auch der neue Impfstoff Novavax habe in ihrem Unternehmen bis jetzt an der Impfbereitschaft nichts geändert.
Bei Urban sind alle geimpft
Für den Pflegedienst Matthias Urban von der Bahnhofstraße stellt die einrichtungsbezogene Impfpflicht keine Einschränkung dar. Eine Mitarbeiterin erklärt auf Anfrage, dass alle Pflegekräfte geimpft seien; und das auch schon vor der Einführung von Novavax. Lediglich 2 der 18 Beschäftigten hätten zu Beginn noch gezögert, sich dann aber doch für eine Impfung entschlossen.
Dennoch sei auch ihr eine allgemeine Impfpflicht lieber. Für die Zukunft wünscht sich die Mitarbeiterin ein Ende der Pandemie, ein Ende der Pflicht zum Tragen von Masken und den Wegfall der Testpflicht.
St. Lambertus: Sieben Nachweise fehlten
Jan Adamczewski teilt schon am Dienstag (15.3.) auf Anfrage mit, dass in den Pflegeeinrichtungen St. Lambertus noch Nachweise von Impfung, Genesenenstatus eine attestierte Impfbefreiung fehlen: Der Leiter verwies auf insgesamt sieben Pflegekräfte.
Die Einwilligung zur Impfung gegen das Coronavirus habe man „auch nach mehrmaligen Informationsgesprächen mit den jeweiligen Pflegerinnen und Pflegern“ nicht erreichen können, so Adamczewski. Sie wurden nun an das Gesundheitsamt gemeldet. Das werde über ein Betretungsverbot für die Betroffenen entscheiden. Vorher werde man nicht tätig. Geros-Geschäftsführer Alexander Boulbos hatte eigenhändig zwei vorläufige Beurlaubungen ausgesprochen und mit dem Schutz der pflegebedürftigen Personen argumentiert.
Im Gegensatz zu Pflegedienst Matthias Urban und Biancas mobilem Pflegedienst habe der Impfstoff Novavax in St. Lambertus zu weiteren Impfungen geführt, so Adamczewski. Teile des Personals werde damit aktuell in den Einrichtungen zum zweiten Mal geimpft.