
© Tobias Weckenbrock
Nicht gegen Corona geimpft: Pflegeheim-Betreiber beurlaubt Mitarbeiter
Coronavirus
Ab Mittwoch (16.3.) gilt eine Pflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und -diensten, gegen Corona geimpft zu sein. Einige Mitarbeiter in Castrop-Rauxel werden beurlaubt.
Der Pflegedienst Geros betreibt Altenpflegeheime in Habinghorst und Castrop. Er beschäftigt zudem Pflegerinnen, die Tag für Tag in die Wohnungen der Senioren fahren, um ihnen im Alltag zu helfen. 250 Mitarbeiter in der Pflege hat die Geros GmbH und gehört zu den größten Altenpflege-Unternehmen der Stadt. Zwei von ihnen sind jetzt beurlaubt. Der Grund: Sie sind nicht gegen Corona geimpft.
Damit ist die Gesellschaft nicht allein: Eine Umfrage unserer Redaktion unter anderen Anbietern in dieser Woche ergab, dass es nun mindestens ein Dutzend Pflegekräfte in der Europastadt geben muss, die ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen dürfen. Hintergrund ist die Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe, die im Dezember in Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 16. März bundesweit in Kraft tritt.
Demnach gilt, dass laut Infektionsschutzgesetz alle Beschäftigten ihrem Arbeitgeber bis Dienstagabend (15.3.) einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen Genesenen-Nachweis beibringen mussten – oder ein allerdings sehr seltenes ärztliches Attest, wenn sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Es gibt eine Einschränkung, aber die ließ Alexander Boulbos nicht davor zurückschrecken, seine zwei Beschäftigten zu beurlauben, die keinen solchen Nachweis vorlegen konnten oder wollten: „Bis Juni gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Beschäftigungsverhältnisse“, erklärt der Geros-Geschäftsführer im Gespräch mit unserer Redaktion.
Erst wenn das Gesundheitsamt ein Betreuungsverbot ausspreche, könne er die Beschäftigung untersagen. „Somit wäre ein Arbeiten nach dem 16.3. erstmal weiter möglich“, erklärt der Chef, aber fügt hinzu: „Zum Schutz unserer Bewohner haben wir uns aber entschieden, die betreffenden Mitarbeiter zu beurlauben, bis eine Entscheidung vom Gesundheitsamt gefällt wurde.“ Erst dann prüfe er arbeitsrechtliche Konsequenzen.
„Wir hoffen, dass die betreffenden Mitarbeiter sich noch für eine Impfung entscheiden“, so Boulbos weiter. In seinem Unternehmen habe die umstrittene Impfpflicht noch mal viel bewegt, was die Impfbereitschaft angeht: Dadurch habe man nun 99 Prozent der Belegschaft geimpft. Es habe zwar einen hohen organisatorischen Aufwand bedeutet, den Impfstatus aller Beschäftigen abzufragen – und im Blick zu behalten, denn der Genesenenstatus ist ja zeitlich befristet. Sonst aber habe die Impflicht „keine Auswirkungen auf unsere Betriebsabläufe“, so Boulbos.
Außerdem freut er sich über die wichtigsten Begleiterscheinungen: eine „nachweislich geringe Verbreitung von Corona bei einem Ausbruchgeschehen in unseren Einrichtungen sowie milden Verläufen bei infizierten Bewohnern und Mitarbeitern“, erklärt Alexander Boulbos.
Die Zulassung des neuen Proteinimpfstoffs Novavax hingegen habe wenig gebracht. Die hinter stehende Technik hatte viele darauf setzen lassen, dass Novavax Beschäftigten im Gesundheitssektor die Impfentscheidung erleichtern könnte.
Auch in diesem Bereich hatte es zwar bei einer Minderheit, aber doch bei einigen Beschäftigten Zweifel an der bis zu Sars-CoV-2 noch unbekannten mRNA-Technik der Vakzine von Biontech und Moderna gegeben. „Mir sind keine Mitarbeiter bekannt, die sich mit Novavax haben impfen lassen“, so Boulbos. Aber das könne auch mit der „sehr hohen Impfquote von rund 99 Prozent“ zusammenhängen.
Gebürtiger Münsterländer, Jahrgang 1979. Redakteur bei Lensing Media seit 2007. Fußballfreund und fasziniert von den Entwicklungen in der Medienwelt seit dem Jahrtausendwechsel.
