Verschärfte Maskenpflicht: OP-Masken reichen in Bus und Bahn nicht mehr

Coronavirus

In Bus und Bahn sind in Castrop-Rauxel ab Samstag nur noch Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 erlaubt, Einfache OP-Masken sind im neuen Infektionsschutzgesetz verboten.

Castrop-Rauxel

, 23.04.2021, 21:15 Uhr / Lesedauer: 2 min
Mit einer solchen OP-Maske darf man ab Samstag nicht mehr Busse und Bahnen benutzen. Das schreibt die "Bundes-Notbremse" vor.

Mit einer solchen OP-Maske darf man ab Samstag nicht mehr Busse und Bahnen benutzen. Das schreibt die „Bundes-Notbremse“ vor. © Thomas Schroeter

Ab Samstag (24.4.) müssen alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 tragen. Sogenannte OP-Masken sind erst einmal nicht mehr erlaubt.

Darauf weisen jetzt die Verkehrsunternehmen DSW21, Bogestra und Vestische hin, die mit ihren Bussen in Castrop-Rauxel verkehren. Die Regeln gelten aber für alle Unternehmen, also auch die HCR und die Unternehmen, die S-Bahnen und Regionalzüge betreiben.

Hintergrund sei das Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes, das eine bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ vorschreibt. Sie tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt.

Keine Einschränkungen beim Bus-Angebot

Einschränkungen beim Angebot will DSW21 trotz der nächtlichen Ausgangssperre (22 bis 5 Uhr) nicht vornehmen. „Für uns stehen die Fahrgäste an oberster Stelle. Viele Menschen müssen auch während der Sperrzeiten mobil sein, etwa um zur Arbeit zu kommen. Sie alle können sich auf uns verlassen“, sagt Betriebsleiter Ralf Habbes. Auch die Bogestra weist darauf hin, das man das abendliche Verkehrsangebot aufrecht erhalten wolle und damit sicher stelle, dass Berufstätige auf dem Weg zur und von der Arbeit weiter Bus und Bahn nutzen können.

Über das Fahrplanangebot können sich die Fahrgäste über die elektronische Fahrplanauskunft und in der „Mutti-App“ informieren.

Die Maskenpflicht, so der DSW21-Betriebsleiter weiter, werde „in der bisherigen Form von unseren Fahrgästen seit vielen Monaten sehr gut und gewissenhaft befolgt. Fast alle, die mit Bus und Bahn fahren und sich an den Haltestellen aufhalten, tragen den bislang vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz“.

Sanktionieren können nur Ordnungsbehörden

Dementsprechend sei man bei DSW21 zuversichtlich, dass auch die neue FFP2-/KN95-Pflicht eingehalten wird. Kinder im Vorschulalter sind von der Maskenpflicht generell ausgenommen; Kinder bis zum 14. Lebensjahr können weiterhin auch eine OP-Maske tragen.

Die Service- und Sicherheitsmitarbeiter von DSW21 sollen Fahrgäste ohne die vorgeschriebenen Masken ansprechen. Die Sanktionierung obliege allerdings allein den Ordnungsbehörden. Deshalb sei DSW21 kontinuierlich im Austausch mit den Städten und der Polizei. Wie schon in den zurückliegenden Monaten wird es auch künftig gemeinsame Schwerpunktkontrollen geben.

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