Jetzt offiziell: Corona-Notbremse gilt ab Samstag für Castrop-Rauxeler

Coronavirus

Die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse tritt in Castrop-Rauxel am Samstag um Mitternacht in Kraft. Dann gilt sofort eine Ausgangssperre. Und es gibt weitere Verschärfungen. Ein Überblick.

Castrop-Rauxel

, 23.04.2021, 11:08 Uhr / Lesedauer: 3 min
Die Altstadt wird wieder wie leergefegt sein, wenn die Notbremse gilt. Der Einzelhandel muss ab Samstag wieder schließen.

Die Altstadt wird wieder wie leergefegt sein, wenn die Notbremse gilt. Der Einzelhandel muss ab Samstag wieder schließen. © Tobias Weckenbrock

Das neue Infektionsschutzgesetz mit der „Notbremse“ greift ab Samstag (24.4.). Voraussetzung ist, dass die Wochen-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Das gilt in Castrop-Rauxel genauso wie im Kreis Recklinghausen bereits seit geraumer Zeit. Die neuen Regeln werden weitreichende Folgen im Alltag haben.

Seit Freitagabend liegt die Verfügung des Landes vor. Sie bestätigt offiziell, dass die Bundes-Notbremse ab Samstag um 0 Uhr in Kraft tritt. Dann greift auch sofort die Ausgangsbeschränkung.

Am Samstag müssen damit viele Geschäfte schließen. Und auch im privaten Bereich verschärft sich einiges.

Hier die wichtigsten Punkte, wie sie ab Samstag in Castrop-Rauxel gelten

Private Kontakte: Hier kommen die stärksten Änderungen auf die Menschen in Castrop-Rauxel zu. Denn bislang galten diese Regeln in NRW anders als in anderen Bundesländern nur für Treffen im öffentlichen Raum.

Ab Samstag (24.4.) darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Ein Beispiel. Es dürfen also nicht Sohn und Schwiegertochter die Eltern besuchen. Kinder bis 14 Jahre zählen allerdings nicht mit. Das bleibt so lange so, bis die Inzidenz mehrere Tage in Folge unter 100 rutscht. Erst dann können sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen.


Ausgangsbeschränkungen:
Von 22 bis 5 Uhr dürfen auch Menschen in Castrop-Rauxel die Wohnung, das Haus oder ihr Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gibt es für Notfälle, Pflege und Betreuung oder Berufsausübung. Bis Mitternacht darf man noch joggen oder spazieren gehen, das allerdings nur alleine. Dies gilt bereits ab einer Inzidenz von 100. Darauf reagiert auch die Stadt. „Der Kommunale Ordnungsdienst plant, wie die Kontrollen künftig aussehen werden“, so die Stadt auf Anfrage.

Schulen:
Für die Frage Präsenz- oder Distanzunterricht ist nicht mehr die 200er-Inzidenz ausschlaggebend. Vielmehr gilt: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Das gilt also auch in Castrop-Rauxel. Für Abschlussklassen und Förderschulen gibt es Ausnahmen. Der Distanzunterricht, der seit den Osterferien in Castrop-Rauxel und dem ganzen Kreis gilt, wird also erst einmal fortgesetzt.

Kitas: Von der Notbremse sind auch die Kindertageseinrichtungen betroffen. Sie schließen ebenfalls und haben nur Notgruppen. Die Notbetreuung soll bedarfsorientiert umgesetzt werden. Die Eltern müssen erklären, dass ihnen keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

Läden: Alle Geschäfte in Castrop-Rauxel, die aktuell Kunden mit negativem Testergebnis und Termin in den Laden lassen dürfen (Click&Meet), müssen nach den Bestimmungen der Bundesnotbremse ab Samstag schließen. Waren können nur noch abgeholt werden (Click & Collect). Erst bei einer Inzidenz unter 150 ändert sich das wieder. Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Buchläden oder Blumenhändler dürfen aber weiter unter den gleichen Bedingungen wie heute öffnen. Allerdings bereiten Einzelhändler eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vor.

Außengastronomie, Theater oder Museen wie das Schiffshebewerk Henrichenburg bleiben geschlossen, solange die Inzidenz im Kreis über 100 liegt. Bei der Gastronomie bleibt es also beim Liefer- bzw. Abholservice.

Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische Dienstleistungen sind weiter möglich mit einer FFP2-Maske. Bei Friseuren und Fußpflege brauchen Kunden einen negativen Test. Dass man auch beim Friseur einen negativen Test vorweisen muss ist neu. Wer sich also für Samstag einen Termin gemacht hat, muss vorher noch einen Schnelltest machen.

Sport: Sport ist draußen nur noch maximal zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands erlaubt. Für Kinder unter 14 ist Sport in Gruppen weiter erlaubt – aber nur kontaktfrei und mit maximal 5 Personen. Fußballtraining ist also anders als bislang nur noch ohne Zweikämpfe und ohne Spiel gegeneinander möglich.

Homeoffice: Mit dem neuen Gesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Bislang mussten die Arbeitgeber ihren Beschäftigten nur ein Angebot machen, wenn dies machbar ist. Jetzt haben Beschäftigte auch die Pflicht, dieses Angebot anzunehmen.

So lange gilt die Corona-Notbremse: Die bundesweite Regelung gilt bis Ende Juni. Vor Ort entscheidet die Inzidenz. Sie muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen, bevor Regeln gelockert werden. Für Click & Meet gilt die 150er-Grenze, für die Schulen und Kitas die 165er-Grenze.