
© Thomas Schroeter
Vier Parteien pflastern den Engelsburgplatz mit Wahl-Großplakaten zu
Wahlwerbung
Allein elf Großplakatwände von vier Parteien zieren vor der Landtagswahl den Engelsburgplatz. Und auch der Ickerner Knoten ist vollgepflastert. Muss das so sein, gefährdet das nicht den Verkehr?
Wahlwerbung ist immer umstritten. Viele Menschen glauben, dass die Parteien da gutes Geld zum Fenster hinaus schmeißen, da die Schilder und Plakate eh keinerlei Einfluss auf ihre Wahlentscheidung hätten. Zumal die Plakate zumeist eher Imagewerbung sind, als mit Sachargumenten für die Ziele einer Partei zu werben.
Nun steht die Landtagswahl am 15. Mai an und die Parteien haben das Castrop-Rauxeler Stadtgebiet wieder unter strategischen Gesichtspunkten mit ihren Dreiecksständern, mit Plakaten an Laternenpfosten und den Großplakatwänden, im Fachjargon „Wesselmann“ genannt, bestückt.
Dazu hatten sich die Castrop-Rauxeler Parteien im Vorfeld des diesjährigen Wahlkampfs nach immer wieder vorgebrachter Kritik an manchen Plakat-Auswüchsen, auf eine gemeinsam abgesprochene Satzung verständigt, die die Wahlwerbung neu regeln sollte.
So wollte man manchen Wildwuchs, der in den vergangenen Wahlkämpfen für Unmut sorgte und zum Teil auch als verkehrsgefährdend empfunden wurde, verhindern. So ist es nicht erlaubt, Wahlwerbung an Verkehrszeichen, Verkehrsschildermasten und an Ampelanlagen anzubringen, dürfen in Kreisverkehren und auf Verkehrsinseln sowie der Gabionenwand an der Kreuzung von B235 und Klöcknerstraße keine Wahlplakate installiert werden.
Sind die Plätze also keine Kreisverkehre?
Ob das Werbeverbot in Kreisverkehren auch für den Ickerner Kreisel und den Engelsburgplatz gelte, hatte Harald Piehl von der FWI bei der Verabschiedung der neuen Werbesatzung im Februar im Stadtrat wissen wollen. Die Frage war damals nicht konkret beantwortet worden.

Das Solidaritäts-Plakat und die frisch aufgestellte Osterdeko des Ickerner Stadtteilvereins gehen auf dem Ickerner Knoten zwischen mindestens 5 Großplakatwänden zur Landtagswahl unter. © Thomas Schroeter
Inzwischen haben die Parteien die Frage aber mit Tatsachen beantwortet. Allein auf dem Engelsburgplatz stehen derzeit elf dieser großen Wesselmänner und auch im Ickerner Kreisel sind rund um die Seilscheibe mindestens fünf Großplakate platziert. Dort konkurrieren sie jetzt mit der Solidaritätsbotschaft des Ickerner Stadtteilvereins für die Ukraine und der gerade frisch aufgestellten Osterdeko des Vereins.
Warum sind auf den beiden Plätzen so viele Plakate angebracht worden, obwohl sie die Sicht über diese viel befahrenen Verkehrsplätze hinweg verhindern? Gehören die beiden Plätze, anders als von Herrn Piehl angemerkt, nicht zu den in der Satzung angesprochenen Kreisverkehren? Warum dürfen hier gleich mehrere Plakatwände einer Partei stehen, obwohl das laut Satzung „in der Regel nicht zulässig“ sein soll, es aber gerade hier zu klaren Sichtbehinderungen führt? Gefährden die Parteien so nicht den Verkehr?
Stadt hat bisher nicht geantwortet
All das wollten wir von der Stadtverwaltung und von den vier Parteien wissen, die an den beiden Standorten ihre Wesselmänner aufgebaut haben, also SPD, CDU, FDP und Grüne. Während die Stadt auf unsere Anfrage von Donnerstag, 7. April, bisher nicht reagiert hat, haben sich die vier Parteien offenbar rasch untereinander abgestimmt und uns über Lisa Kapteinat, Stadtverbandsvorsitzende und Landtagskandidatin der SPD, eine gemeinsame Stellungnahme zukommen lassen.
Die Plakate seien für Parteien vor Wahlen eine gute Möglichkeit, auf ihr Angebot hinzuweisen, so die Parteien. Selbstverständlich müsse dabei von den aufstellenden Firmen und von den ehrenamtlichen Parteihelfern sichergestellt werden, dass die Plakate nicht zu einer Gefahrensituation führten. „Sollte das bei einem Plakat der Fall sein, bitten wir immer um einen direkten Hinweis an unsere Parteibüros, damit wir möglichst zeitnah reagieren können“, so die Stellungnahme weiter.
Parteien erkennen keine Verkehrsgefährdung
Grundsätzlich würden Standorte für Großflächenplakate zuvor beim Grünflächenamt beantragt. „Bei den beiden genannten Kreisverkehren handelt es sich nach unserer Einschätzung auch nicht um klassische Kreisverkehre, sondern um Knotenpunkte, bei denen wir viele Bürgerinnen und Bürger erreichen können. Eine Verkehrsgefährdung können wir nicht erkennen. Sollte dies im Einzelfall anders eingeschätzt werden, bitten wir um Mitteilung, damit wir dies mit dem Ordnungsamt überprüfen können.“
1961 geboren. Dortmunder. Jetzt in Castrop-Rauxel. Vater von drei Söhnen. Opa. Blogger. Interessiert sich für viele Themen. Mag Zeitung. Mag Online. Aber keine dicken Bohnen.
