Notbremse oder Öffnung in Castrop-Rauxel: Land hat schnell entschieden

Coronavirus

Die Zustimmung des Landes kam schnell: Im Kreis Recklinghausen kann man trotz einer Inzidenz über 100 weiter shoppen gehen. Voraussetzung ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.

Castrop-Rauxel

, 27.03.2021, 16:57 Uhr / Lesedauer: 2 min
Eintritt nur mit Tagesticket: So sieht es im Tübinger Modell aus. In Castrop-Rauxel kann man ab Montag mit dem Nachweis eines negativen Coronatests in die Läden.

Eintritt nur mit Tagesticket: So sieht es im Tübinger Modell aus. In Castrop-Rauxel kann man ab Montag mit dem Nachweis eines negativen Coronatests in die Läden. © picture alliance/dpa

Die neue Corona-Schutzverordnung sieht bei einer Wocheninzidenz von über 100 an drei Werktagen eine Rückkehr zum strengen Lockdown vor. Der Kreis Recklinghausen hat ergänzend eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Dadurch ist es möglich, dass auch ab Montag (29. 3.) die derzeitigen Öffnungen beibehalten werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass Kunden oder Besucher ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.

Der Kreis macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes angeboten wird: Statt einer Schließung sollen Tests die notwendige Sicherheit bieten.

Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat schnell über den Antrag des Kreises entschieden. Am Samstag (27.3.) hat es sein Einvernehmen mit der Allgemeinverfügung des Kreises erklärt, die gemeinsam mit der neuen Coronaschutzverordnung am Montag in Kraft tritt. Damit bleibt fast alles unverändert wie in der vergangenen Woche.

„Im Kreis Recklinghausen haben wir innerhalb kürzester Zeit ein breites und flächendeckendes Angebot für Schnelltests aufbauen können. Mittlerweile sind mehr als 200 Teststellen zugelassen. Nur dadurch ist es möglich, dass wir auf die Testoption setzen können statt die Notbremse zu ziehen, die vor allem dem Einzelhandel und die Dienstleistern erneut zur Schließung gezwungen hätte“, sagt Landrat Bodo Klimpel. „Ich danke allen Apotheken, Ärzten, privaten Anbietern und natürlich auch den Hilfsorganisationen für die Unterstützung und das große Engagement.“

Was sich für die Bürger ab Montag ändert

Ab Montag sind somit der Betrieb von Kulturstätten wie Museen, der Verkauf von Waren im Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen nach Terminvereinbarung mit der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit und einem negativem Schnelltest des Kunden möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte, Drogerien und ähnliches bleiben geöffnet und sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Gleiches gilt für Friseure.

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Die weiteren Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung treten am Montag ebenfalls in Kraft. Es gilt dann im Kreisgebiet erneut eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Es dürfen sich maximal ein Hausstand plus eine weitere Person treffen – ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Eine weitere Ausnahmeregelung hat das Land für die Ostertage festgesetzt: Vom 1. bis 5. April sind auch bei einer Inzidenz über 100 zwei Hausstände mit insgesamt maximal 5 Personen zulässig.

Kommunales Testzentrum in Castrop-Rauxel öffnet am 1. April

„Es kommt also weiterhin auf jeden einzelnen an. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Regelungen, tragen Sie medizinische Masken, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten“, appelliert Landrat Klimpel.

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Wo im Kreisgebiet Tests angeboten werden, findet sich auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen. In Castrop-Rauxel kann man sich derzeit bei Apotheken und Ärzten testen lassen. Am 1. April öffnet das kommunale Durchfahrts-Testzentrum auf dem Parkplatz neben der Europahalle. Dadurch wird sich die Testkapazität deutlich erhöhen.