
© Marian von Hatzfeld
Corona-Notbremse gilt nicht für alle: Das sind die Folgen für Castrop-Rauxel
Coronavirus
Eine landesweite Notbremse für NRW wird es nun doch nicht geben. Jeder Kreis wird einzeln betrachtet. Was bedeutet das ab Montag für Castrop-Rauxel und seinen Einzelhandel?
In Nordrhein-Westfalen wird es ab Montag keine landesweite Notbremse geben. Das stellte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einer Pressekonferenz am Freitag (26.3.) klar. Bei der Frage, welche Corona-Regeln in Castrop-Rauxel und dem Kreis Recklinghausen gelten, muss man also auf die Entwicklung vor Ort schauen.
Dieser Blick reicht, um relativ klar davon auszugehen: Hier wird die sogenannte Notbremse greifen. Denn die Voraussetzung, dass die 7-Tages-Inzidenz drei Tage am Stück über der 100er-Marke liegt, ist im Kreis Recklinghausen seit dem 24. März erfüllt. Am Freitag lag der Wert bei 117,1.
Das muss aber anders als erwartet nicht bedeuten, dass in Castrop-Rauxel am Montag, wenn die neue Verordnung in Kraft tritt, die meisten Läden wieder schließen müssen. Es soll einen „weichen Lockdown“ geben.
Denn die neue Idee des Landes lautet: Wenn der Kreis nachweist, dass er genügend Testmöglichkeiten hat, kann der Einzelhandel wie bisher mit Click und Meet, also einer Anmeldung, für Kunden öffnen. Ob im Baumarkt oder im Textilgeschäft, mit einem negativen Testergebnis, das maximal 24 Stunden alt ist, soll Shoppen weiter möglich sein – bei begrenzter Kundenzahl.
Im Kreis gibt es bereits 174 Teststellen, es werden noch mehr
Kreis-Sprecherin Svenja Küchmeister sagt auf Anfrage unserer Redaktion, im Kreis gebe es genügend Teststellen - zurzeit 174. Weitere seien angekündigt. Dazu gehört auch das kommunale Testzentrum, das am 1. April in Castrop-Rauxel startet.
Können also Einzelhändler am Montag weiter mit Click & meet öffnen? Laut Svenja Küchmeister ist das möglich. Dazu brauche es aber noch die Feststellung durch das Gesundheitsministerium. Am Freitagabend hat das Land noch eine Allgemeinverfügung erlassen, der die Kreise und Städte mit einer Inzidenz über 100 ab Montag (29.3.) in den Lockdown schickt. Aber zugleich die Option des „weichen Lockdowns“ bietet.
Noch am Freitag, so Svenja Küchmeister, schreiben die Juristen des Kreises Recklinghausen an dem entsprechenden Antrag. Das Ziel: die Möglichkeit, mit tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnissen eines Schnell- oder Selbsttests Lockerungen zu ermöglichen.
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeistern der zehn Städte des Kreises Recklinghausen werde diese Verfügung am Samstag an das Land geschickt, so Svenja Küchmeister. „Wir erwarten die Entscheidung des Landes am Sonntag.“
Nicht nur der Einzelhandel kann sich Menschen öffnen, die einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen können. Auch Bibliotheken, Museen, Ausstellungen, Zoos können von dieser Neuerung profitieren. Beispiel ist die neue Ausstellung im Schiffshebewerk Henrichenburg. Dazu gehören neben den körpernahen Dienstleistungen, die sonst untersagt wären, neuerdings auch Sonnenstudios. Sie wurden aus Gründen der Gleichbehandlung dazu genommen.
Das gilt im Einzelnen ab Montag (29.3.) in Castrop-Rauxel:
- Kontakte: Im öffentlichen Raum darf sich nur ein Hausstand mit maximal einer weiteren Person treffen. Ausnahme bilden die Osterfeiertage (1. bis 5.4.): Dann dürfen in Castrop-Rauxel zwei Hausstände mit maximal fünf Personen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet) zusammenkommen.
- Friseure und Fußpfleger können weiter wie bisher öffnen. Einen negativen Test braucht es hier nicht.
- Die Stadtbibliothek wird in Castrop-Rauxel ab kommende Woche wieder auf den Abholservice zurückgehen, wie er bis Anfang März praktiziert wurde.
- Sportvereine dürfen weiter wie bisher Angebote für Kinder bis 14 Jahren machen. Allerdings reduziert sich die Anzahl der Kinder ab Montag (29.3.) von aktuell 20 auf 10.
- Ab Montag dürfen Kurse für Schwimm-Anfänger und Kleinkinder wieder stattfinden – allerdings mit höchstens fünf Kindern pro Gruppe. Ob das in Castrop-Rauxel angesichts geschlossener Bäder realistisch ist, ist unklar.
- Schon jetzt steht fest: Größere Festveranstaltungen werden bis 31. Mai untersagt bleiben. Dazu gehören Volks-, Schützen-, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen. Mit dieser Regelung sollen Vereine und Veranstalter rechtzeitig planen können
- Das Casterix-Ferienprogramm wird wie geplant am Montag starten. Das bestätigt Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi auf Anfrage. Dabei gibt es bei Bastelangeboten oder Ausflügen Beschränkungen bei der Personenzahl. Drinnen sind es 5 Teilnehmer, draußen 20. Die städtischen Jugendzentren haben angekündigt, dass sie Alternativangebote machen für die Termine, die wegen der Coronaregeln nicht zulässig wären.
- Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Auch Beifahrer im privaten PKW müssen eine Atemschutzmaske tragen, sofern sie nicht zum selben Haushalt gehören wie der Fahrer.
- Für die Gastronomie sieht es schlecht aus. Die Inzidenz müsste zwei Wochen unter 50 bleiben. Dann dürfte die Außengastronomie wieder öffnen. Das erscheint derzeit utopisch. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 wäre der Besuch der Außengastronomie wieder mit negativem Test möglich.
- Beim Sport ist mit der Vorlage eines Tests und einer dauerhaften Inzidenz zwischen 50 und 100 kontaktfreier Sport innen und Kontakt-Sport außen erlaubt. Voraussetzung auch hier: Der Kreis hat das Testungs-Modell mit dem Land abgesprochen.
Hintergrund der „neuen Idee“ ist, dass die rund 5000 Testzentren im Land derzeit nicht ausgelastet sind, so Laumann am Freitag bei der Pressekonferenz. So wolle man einen Anreiz schaffen, dass sich Menschen testen lassen. Das Land habe ein hohes Interesse, dass die Testzentren gut genutzt würden.
Einen Schritt weiter wird es in den Modellkommunen gehen. Wer dazu gehören wird, soll Anfang kommenden Woche bekanntgegeben werden. Auch der Kreis Recklinghausen hat sich beworben.