Neue Corona-Beschlüsse: Das könnte bald in Castrop-Rauxel gelten
Coronavirus
Die Bundesregierung hat am Dienstag, 14. April, die bundesweite Corona-Notbremse auf den Weg gebracht. Bürgermeister Rajko Kravanja unterstützt die neuen Regelungen. Was sehen sie vor?

Bürgermeister Rajko Kravanja unterstützt die Beschlüsse der Bundesregierung. © Stadt CR
Die Bundesregierung hat am Dienstag verschärfte Corona-Maßnahmen in ganz Deutschland beschlossen. Ab einer Inzidenz von 100 sollen künftig schärfere Einschränkungen gelten.
Die neuen Regelungen müssen zwar noch durch den Bundestag und den Bundesrat. Castrop-Rauxels Bürgermeister Rajko Kravanja geht aber davon aus, „dass hier keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden“, wie er auf Facebook schrieb. Mittlerweile ist allerdings offenbar klar, dass die Maßnahmen der neuen Notbremse frühestens am übernächsten Wochenende (24.4.) in Kraft treten. Dass sie dann auch im Kreis Recklinghausen und in Castrop-Rauxel gälten, darf als wahrscheinlich gelten, da die Corona-Inzidenz deutlich über 100 liegt.
Wenn die neue Notbremse kommt: Das gilt in Castrop-Rauxel
Im Einzelnen würde das bedeuten:
- Von 21 bis 5 Uhr soll künftig eine Ausgangsbeschränkung gelten. Bürgerinnen und Bürger sollen in diesem Zeitraum ihre Wohnung nicht verlassen dürfen. Ausnahmen soll es nur bei triftigen Gründen geben. Diese sind zum Beispiel die Ausübung eines Berufs oder eine Gefahr für Leib und Leben. Eine Runde zu joggen, gehört nicht zu den Ausnahmen.
- Im öffentlichen wie auch privaten Raum dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts höchstens mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
- Geschäfte des täglichen Bedarfs sollen weiterhin geöffnet bleiben. Darunter fallen beispielsweise Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien, aber auch Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte. Hier gelten weiterhin Maskenpflicht und die Einhaltung von Hygienekonzepten.
- Im Dienstleistungsbereich sollen alle Läden geöffnet bleiben, also beispielsweise Werkstätten, Banken und Poststellen. Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Friseure bleiben weiterhin geöffnet. Kunden müssen hier aber künftig einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.
- Gastronomie und Hotellerie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen schließen beziehungsweise weiterhin geschlossen bleiben.
Bürgermeister Kravanja hält Beschlüsse für notwendig
Bürgermeister Kravanja unterstützt den Beschluss der Bundesregierung. „Ich halte das aus mehreren Gründen für richtig“, sagte er am Mittwoch im Interview mit unserer Redaktion. Die Infektionszahlen in Castrop-Rauxel seien aktuell zu hoch. Die Europastadt hat derzeit die höchste Inzidenz im ganzen Kreis. Er finde es aber auch gut, dass es endlich bundesweit einheitliche Regeln gebe. Ausdrücklich lobte er Bundeskanzlerin Angela Merkel für ihr Machtwort und dass sie die Regelungsbefugnis an sich gezogen habe.
An die Castrop-Rauxeler Bürgerinnen und Bürger appelliert Kravanja, dass sie sich möglichst nicht mit anderen Personen treffen sollen. „Sich nicht treffen ist angesagt“, fordert er auf Facebook. Die Ansteckungen fänden hauptsächlich im privaten Bereich und in geschlossenen Räumen statt, meint Kravanja.
Die angekündigte Rückkehr zum Wechselunterricht in Castrop-Rauxeler Schulen, solange der Kreis nicht bei einer Inzidenz von mehr als 200 liegt, sah der Bürgermeister im Gespräch mit der Redaktion kritisch. Es gebe in dieser Frage zwar kein Schwarz und Weiß, aber in der Abwägung hätte er sich angesichts der Zahlen dagegen entschieden, die Schulen in der kommenden Woche wieder für den Wechselunterricht zu öffnen, sagte der Bürgermeister.