An den Bushaltestellen rund um den Münsterplatz wird die Maskenpflicht gerade von vielen jungen Leuten ignoriert. Oder sie ist nicht bekannt.

© Thomas Schroeter

Maskenpflicht wird in Warteschlangen und an Haltestellen oft ignoriert

rnCoronavirus

Die Maskenpflicht wird in Castrop-Rauxel sehr unterschiedlich gelebt. In Läden wird sie zumeist sehr ernst genommen, in Warteschlangen vor den Läden und an Bushaltestellen geht es lascher zu.

Castrop-Rauxel

, 19.05.2020, 04:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit dem 27. April besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, in Läden, Museen und Arztpraxen, im Bus und auf dem Wochenmarkt sowie an vielen anderen Orten Maske zu tragen.

Die Maskenpflicht gilt laut Landesverordnung dabei für Kunden, Nutzer, Inhaber und Beschäftigte gleichermaßen – „es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt“, so heißt es vom Land.

Bußgeld droht bei Verstoß gegen Maskenpflicht

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht hat NRW anders als andere Bundesländer kein einheitliches Bußgeld festgelegt, sondern die Höhe solcher Strafen in die Zuständigkeit der Kommunen und Kreise gelegt. In Köln etwa werden dafür 150 Euro Strafe verhängt, in Aachen 35 Euro und in Dortmund 100 Euro.

Aber erst nach einer Ermahnung. Nach der Corona-Schutzverordnung begeht erst derjenige einen Verstoß, der dieser Aufforderung nicht nachkommt.

Jetzt lesen

Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi: „In diesem Fall würde in Castrop-Rauxel bei der ersten Ahndung 50 Euro erhoben. Im Wiederholungsfall erhöht sich der zu zahlende Betrag.“

Nach den Beobachtungen, die unsere Redaktion am Montagvormittag bei einem Gang durch die Altstadt gemacht hat, wird die Maskenpflicht in den Läden, Bäckereien und anderen Verkaufsstellen zum überwiegenden Teil auch eingehalten. Das bestätigt auch die Stadt: Bei den Kontrollen des Ordnungsamtes halten demnach nahezu 98 Prozent der Menschen hier die Maskenpflicht ein.

Ministerium: Keine Pflicht in Belegschaften

Das gilt sowohl auf Kunden- als auch auf Mitarbeiterseite. Ausnahmen waren nur vereinzelt zu beobachten. Wenig verbreitet sind Masken dabei in den Handyshops der Stadt. Wir haben uns fünf dieser Shops angesehen. Alle waren zwar mit Plexiglasscheiben ausgerüstet, um Kontakte zwischen Mitarbeiter und Kunde zu verhindern, keiner der Mitarbeiter aber trug hinter dem Tresen eine Maske.

Jetzt lesen

Wie sieht es da denn mit dem Schutz der Mitarbeiter untereinander aus? Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf, dem wir die Frage stellten, verwies auf den Paragrafen 4 der Corona-Schutzverordnung. Aus der, so Ministeriums-Sprecher Heiko Haffmans, „erwächst keine Verpflichtung, innerhalb von Belegschaften Masken zu tragen.“

Eine Zählung der Maskenträger und Nicht-Maskenträger im Einkaufszentrum Widumer Platz (EKZ) belegte eine sehr große Akzeptanz der Maske. Unter 100 Kunden des EKZ, die wir beobachtet haben, waren lediglich 9 ohne Maske in der Passage unterwegs. Aber auch nicht lange, denn ein Security-Mitarbeiter wies sie schnell auf die Maskenpflicht hin.

Im gesamten Einkaufszentrum Widumer Platz gilt die Maskenpficht. Ein Sicherheitsmitarbeiter weist Besucher ohne Maske auf diese Pflicht hin.

Im gesamten Einkaufszentrum Widumer Platz gilt die Maskenpficht. Ein Sicherheitsmitarbeiter weist Besucher ohne Maske auf diese Pflicht hin. © Thomas Schroeter

Wenig Akzeptanz an Bushaltestellen

Weitaus lascher als in den Läden wird die Maskenpflicht von den Castrop-Rauxelern draußen vor der Tür ausgelegt. Obwohl die Maskenpflicht auch in Warteschlangen vor Läden oder im Wartebereich an Bushaltestellen gilt. Das aber scheinen viele Menschen nicht zu wissen oder zu akzeptieren.

In diesen Bereichen, so Stichproben am Montag, trägt zum Teil nicht einmal die Hälfte der Menschen Masken. Gerade bei jungen Leuten konnten wir an den Haltestellen nur sehr wenige mit Maske entdecken.

Und auch in den Bussen und Bahnen, so beschwerte sich eine Leserin bei der Redaktion, werde die Maskenpflicht nicht von allen Kunden sehr ernst genommen. Das räumte Christoph van Bürk, Pressesprecher der Vestischen, gegenüber unserer Kreisredaktion auch ein, betonte aber: „Ein Großteil unserer Kunden hält sich sehr wohl an die Maskenpflicht.“

Noch kein Bußgeld verhängt

In Castrop-Rauxel hat das Ordnungsamt übrigens noch kein Bußgeld in Zusammenhang mit der Maskenpflicht verhängt. Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi: „Die Anzahl der mündlichen Anordnungen/Aufforderungen belaufen sich grob überschlagen auf unter 50 Ermahnungen.“

Maskenpflicht gilt hier:

Eine Maskenpglicht gilt
  • in Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • in geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks,
  • beim praktischen Fahrunterricht sowie der Fahrprüfung,
  • in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, die derzeit geöffnet sind; auch auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken in den gastronomischen Einrichtungen, in Einkaufszentren sowie Wettvermittlungsstellen,
  • beim Eintritt sowie bei Toilettengängen in der Gastronomie
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, sowie wenn bei Handwerks- und Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • im Personenverkehr und seinen Einrichtungen – also in Bussen und Bahnen, auch des Fernverkehrs, auch in Schulbussen, an Haltestellen und Bahnhöfen und in Taxis,
  • in Warteschlangen vor den genannten Einrichtungen.