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Friseure dürfen wieder Bärte schneiden - ohne Risiko ist das nicht
Corona-Schutzverordnung
Friseure dürfen seit Montag ihre Kunden wieder rasieren - wenn auch mit strengen Vorgaben. Doch nicht alle Salons Begrüßen die Lockerungen des Landes.
Bis Anfang Mai war es Friseuren als Schutzmaßnahme grundsätzlich untersagt, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Am 4. Mai kam dann die Lockerung: Friseurgeschäfte durften wieder ihre Türen für Kunden öffnen - unter strengen Auflagen. Zusätzlich war weiterhin unter anderem die Bartrasur als „gesichtsnahe Dienstleistung“ untersagt.
Neue Bestimmungen seit 11. Mai
Am vergangenen Montag, 11. Mai, gab es weitere Lockerungen der Bestimmungen. Nun Kosmetik, Maniküre und Massagen wieder erlaubt. Da beispielsweise kosmetische- und Gesichtsbehandlungen mit einem Abstand von 1,5 Metern nicht möglich sind, gilt die alte Bestimmung der Schutzverordnung als außer Kraft gesetzt.
Somit können Friseure und Barbiere nun wieder zu Pinsel und Rasiermesser greifen - sofern sie eine Schutzmaske mit Filter, genauer eine FFP2-Maske, eine KN95-Maske oder eine N95-Maske nutzen. Zusätzlich sind sie verpflichtet, eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschild zu tragen.
„Jeder Friseur sollte selbst entscheiden“
Stefan Wagener, Friseursprecher Castrop-Rauxels und Betreiber des Friseursalons „Wagener der Friseur“, steht der neuen Regelung skeptisch gegenüber. „Der Schutz unserer Mitarbeiter und Kunden steht immer an erster Stelle“, sagt er. „Es ist zwar jetzt wieder möglich, doch jeder Friseur soll nach eigenem Ermessen entscheiden ob er die Bartrasur nun wieder durchführt oder nicht. Wir machen das nicht, die Gesundheit hat bei uns oberste Priorität.“

Familie Wagener führt das eigene Friseurgeschäft in der vierten Generation. Stefan Wagener sieht die neue Coronaschutzverordnung und ihre möglichen Auswirkungen auf Friseursalons kritisch. © Matthias Stachelhaus
Die nötige Schutzausrüstung koste zudem sehr viel Geld und stelle eine weitere Herausforderung dar, sagt Wagener. Doch natürlich halte sich sein Friseursalon an die Vorgaben. Er wolle nicht das Risiko eingehen, vom Ordnungsamt belangt zu werden.
Grundsätzlich müssten natürlich alle Kunden einen Mund-Nasenschutz tragen Eine Besonderheit der letzten Coronaschutzverordnung ist, dass Kinder vor Schuleintrittsalter von der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen ausgenommen sind. Somit seien sie auch nicht verpflichtet, beim Friseurbesuch eine Maske zu tragen.
Diese Ausnahme kann Wagener nicht ganz nachvollziehen. „Auch Kinder können das Virus verbreiten.“ Allerdings hätten manche Kunden kein Verständnis dafür, dass man bei Wagener Gäste ohne Maske nicht frisiert. „‘Aber andere machen es doch auch!‘, sagen manche Kunden. Aber wie gesagt, jeder Friseur sollte selbst entscheiden, bei uns geht jedoch der Schutz von Kunden und Mitarbeitern vor.“
An Kunden mangelt es dem Friseur dennoch erst einmal nicht. Für die nächsten Wochen seien alle Termine lückenlos ausgebucht, sagt Wagener.