Knatsch auf Schloss Bladenhorst beschäftigt Gericht

Ärger um Gartenpflege-Kosten

Knatsch auf Schloss Bladenhorst: Die Eigentümergemeinschaft ist sauer über die neue Umlegung der Kosten für die Gartenpflege. Dem Mehrheitseigentümer Bodo Möhrke wurde dabei vorgeworfen, seine Macht auszunutzen, um seine eigenen Interessen durchzusetzen. Nun wurde die Angelegenheit vor dem Amtsgericht behandelt.

CASTROP-RAUXEL

, 21.07.2017, 17:49 Uhr / Lesedauer: 2 min
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Alle Gespräche der Eigentümergemeinschaft am runden Tisch waren gescheitert, am Freitag trafen sich die Verwaltergesellschaft WEG und zwei Eigentümer als Kläger vor dem Amtsgericht. Im Publikum viele Mieter und weitere Eigentümer.

Bislang galt für die Kosten der Gartenpflege der Verteilschlüssel nach Eigentumsanteil. Im Dezember erging der Beschluss in der Eigentümerversammlung, ab 2017 nach Kopfzahl abzurechnen. Genau das wollen die Eigentümer jetzt verhindern.

Ein Mehrheitsanteil von über 70 Prozent

Klägerin Birgit Hanßen findet den Verteilschlüssel nicht gerecht: „Wir Eigentümer und einige Mieter kümmern uns um die Gartenpflege. Das Schloss wird nur für Veranstaltungen dreimal im Jahr aufgehübscht, aber die Kosten für Grünpflege explodieren“, sagte sie. Wenn die Eigentümer zahlen, müsse die regelmäßige Pflege der Fläche auch gewährleistet sein, sonst sei sie nicht bereit, dafür aufzukommen.

Der Hauptvorwurf, der während des Prozesses im Raum stand: Schlossherr Bodo Möhrke nutze seinen Mehrheitsanteil von über 70 Prozent, um nur seine Interessen durchzusetzen, ohne dabei auf die Eigentümergemeinschaft zu achten – so auch bei dem Beschluss im Dezember geschehen.

Den neuen Verteilschlüssel habe er alleine durchgesetzt und das in Abwesenheit, vertreten durch einen Verwalter. „Ich hänge aber nicht an meiner Mehrheit“, sagte Bodo Möhrke zu den Vorwürfen. 15 Wohnungen gehören ihm zurzeit auf dem Schloss, davon will er einen Großteil verkaufen, auch wenn sein Eigentumsanteil dabei unter 50 Prozent rutscht. „Es ist nicht mein Ziel, dort zu schalten und zu walten, wie ich möchte.“

Eigentümer müssen nun eine neue Lösung finden

Die übrigen Eigentümer sehen das anders. Richterin Müller war daran gelegen, eine gerechte Lösung zu finden. „Wenn Sie den Beschluss zurücknehmen, fangen Sie bei Null an und können sich noch mal an einen Tisch setzen und eine neue Lösung finden“, schlug sie dem Beklagten vor. Dann müssten die Mieter aber mit allen Konsequenzen rechnen, warnte Anwalt Hans-Martin Albers.

Das könne auch bedeuten, dass Bodo Möhrke von seinem Sondernutzungsrecht Gebrauch mache und den übrigen Eigentümern den Zutritt zu den jetzt noch für alle zugänglichen Flächen rund um das Schloss verweigere. Denn jeder, der eine Wohnung auf dem Schloss gekauft habe, habe gewusst, dass Bodo Möhrke Mehrheitseigner sei und könne sich jetzt nicht darüber beschweren.

Am Ende nahm die WEG den Beschluss zu den Kosten für die Gartenpflege zurück, erklärte ihn für unwirksam. Jetzt liegt es an den Eigentümern, eine gemeinsame Lösung zu finden.