Impfungen für Kinder ab 12 Jahren aus Castrop-Rauxel jetzt noch einfacher

Corona-Impfung

Nun empfiehlt auch die Stiko, Kinder ab 12 Jahren gegen Corona zu impfen. Das wirkt sich auch auf Castrop-Rauxel aus. In einigen Punkten wird die Impfung für die Jüngeren vereinfacht.

Castrop-Rauxel

, 19.08.2021, 12:40 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt seit Anfang der Woche nun auch, dass Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gegen das Coronavirus geimpft werden sollen. Damit einher geht ein neuer Impferlass des Landes Nordrhein-Westfalen: Kinder und Jugendliche dürfen jetzt auch von Ärzten geimpft werden, die nicht auf Kinder- und Jugendmedizin spezialisiert sind.

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Das erleichtert die Impfungen im Kreis Recklinghausen. Ab sofort sind Impfungen von Kindern ab 12 Jahren an allen Tagen im Impfzentrum sowie bei allen mobilen Impfaktionen des Kreises möglich, bei denen der Biontech-Impfstoff verimpft wird. Im Impfzentrum in Recklinghausen ist das von Mittwoch bis Sonntag zwischen 8 und 18.30 Uhr der Fall. Außerdem ist der Besuch des Impfzentrums weiterhin sowohl mit als auch ohne Termin möglich.

Impfungen vieler Schüler zum Schulstart so möglich

Eine bessere Datenlage und neue wissenschaftliche Beobachtungen haben die Stiko zur Empfehlung für die Impfungen bewegt. „Wir begrüßen die neuen Vorgaben des Landes. Zum einen, weil die Immunisierung möglichst vieler Schülerinnen und Schüler ein Stück Normalität in den Schulalltag zurückbringen kann“, so Patrick Hundt, Leiter des Impfzentrums des Kreises Recklinghausen, in einer Pressemitteilung.

„Zum anderen, weil der Andrang in den Impfzentren durch die Jugend-Impfungen an allen Tagen entzerrt werden kann und sich damit lange Wartezeiten vermeiden lassen“.

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Eine weitere Erleichterung, die mit dem neuen Impferlass einher geht: Für die Impfung von jungen Castrop-Rauxelern ist nur noch die Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten nötig. Bislang mussten alle Sorgeberechtigten ihre Zustimmung erklären und mindestens einer bei der Impf-Aufklärung anwesend sein.

„Im Idealfall begleitet ein Sorgeberechtigter den Jugendlichen oder die Jugendliche, es ist aber auch möglich, dass er oder sie alleine oder mit einer anderen Person wie Großmutter oder Großvater das Impfzentrum besucht“, erklärt Hundt. „Dann benötigt man aber das schriftliche Einverständnis eines Elternteils.“ Einen Vordruck der Einverständnis-Erklärung gibt es auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen.

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