Tests für Ungeimpfte spielen eine zentrale Rolle in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes.

© Tobias Weckenbrock

Corona-Regeln: Erleichterungen in Castrop-Rauxel - aber auch Verschärfungen

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Am Dienstag wurde sie verkündet, ab Freitag gilt sie bereits: die neue Corona-Schutzverordnung des Landes. Sie bringt Castrop-Rauxelern viele Lockerungen, aber mitunter auch Verschärfungen.

Castrop-Rauxel

, 18.08.2021, 17:55 Uhr / Lesedauer: 3 min

Seit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag (17.8.) die neue Corona-Schutzverordnung des Landes vorgestellt hat, beginnt eine neue Zeitrechnung. Im wahrsten Sinne des Wortes: Mit der Fast-Abkehr von der Inzidenz als Maßstab bekommen die Corona-Schutzmaßnahmen nicht nur eine andere Ausrichtung. Es fallen auch fast alle Inzidenzstufen weg – und damit das recht komplizierte Hoch- und Runterstufen, das Schielen auf den Inzidenzwert und das Tagezählen.

So befindet sich der Kreis Recklinghausen und damit auch Castrop-Rauxel aktuell noch in der Inzidenzstufe 1 (10 bis 35). Seit dem Wochenende allerdings meldet das Landeszentrum für Gesundheit für den Kreis täglich einen Inzidenzwert von mehr als 35. Am Mittwoch liegt er bei 44,3.

Nach alter Regelung hätte Stufe 2 gedroht

Wäre die alte Corona-Schutzverordnung fortgeschrieben worden, wäre der Kreis kommende Woche wohl in Inzidenzstufe 2 aufgestiegen. Das war so vorgeschrieben, wenn die Inzidenz in einem Kreis oder einer Stadt acht Tage in Folge über 35 liegt. Nach zwei Übergangstagen hätte Stufe zwei gegolten. In Castrop-Rauxel wäre das frühestens am Dienstag (24.8.) der Fall gewesen.

Doch das ist Schnee von gestern. In der neuen Verordnung gibt es nur noch eine Inzidenzschwelle: unter 35 und über 35. Ab Freitag gelten NRW-weit die Regeln für eine Inzidenz von mehr als 35, weil die Landesinzidenz seit Tagen entsprechend hoch liegt. Welche Inzidenzen die Kommunen oder Städte zurzeit haben, ist in dem Fall unerheblich.

Was gilt nun in Castrop-Rauxel?

Für Castrop-Rauxel bedeutet dies: Es gibt generell viel weniger komplizierte Vorschriften, was erlaubt ist. Von Schließungen oder Veranstaltungsverboten ist unabhängig von er Inzidenz nicht die Rede, es gibt (kaum noch) Obergrenzen für Veranstaltungen – sofern, wenn vorgeschrieben, die 3G-Regel erfüllt wird. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen:

Veranstaltungen und Versammlungen:
Sofern sie drinnen stattfinden, muss bei allen Veranstaltungen im öffentlichen Raum die 3G-Regel erfüllt werden. Das gilt beispielsweise für Theatervorführungen des WLT oder auf für Messen in der Europahalle wie den für Anfang September geplanten Spielzeugmarkt.

Veranstaltungen im Freien:

Hier gilt die 3G-Regel erst, wenn mehr als 2500 Teilnehmer kommen.

Sport:

Auch Sport in Innenräumen ist nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene möglich. Fürs Freibad Parkbad Nord ist generell kein GGG-Nachweis mehr nötig.

Körpernahe Dienstleistungen:

Für den Besuch beim Frisör oder der Kosmetikerin ist ab Freitag 3G Pflicht. Das war bisher (noch) nicht generell nötig.

Gastronomie:

Wer innen speisen oder auch nur etwas trinken mag, muss ab Freitag getestet, geimpft oder genesen sein. Damit gelten durch die neue Schutzverordnung sogar früher schärfere Regeln. Nach der alten Verordnung wäre 3G dort erst in Inzidenzstufe 2 Pflicht.

Hotelübernachtungen:

Wer in einem Castrop-Rauxeler Hotel übernachten möchte, muss bei der Ankunft einen negativen Schnelltest vorlegen (oder geimpft bzw. genesen sein).

Clubs, Discos und Partys mit Tanz:

Hier verschärfen sich die Regeln für Ungeimpfte: Sie müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, auch bei privaten Tanzfeiern. Laut Sarah Wustrak, Direktorin des Vienna House, gilt dies nach jetzigem Stand auch für Hochzeitsfeiern, bei denen getanzt wird.

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Besuch im Rochus, im EvK oder Alten-/Pflegeheimen:

Hier gelten der neuen Verordnung nach generell mit die strengsten Regeln. Zutritt ist nur erlaubt mit 3G-Nachweis, ganz unabhängig von der Inzidenz. Übersetzt heißt das: Selbst wenn es kaum Corona-Infektionen gäbe, müsste jeder Besucher den Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder eines negativen Corona-Tests erbringen.

Jede Einrichtung legt fest, wie genau der Besuch aussieht. So darf im Rochus jeder Patient pro Tag beispielsweise nur eine Person empfangen und das auch nur zwischen 14 und 17 Uhr für maximal 30 Minuten.

Allgemeine Regeln:

Zudem gibt es noch Regelungen zu Besucherobergrenzen bei Sportveranstaltungen, die aber in Castrop-Rauxel keine Rolle spielen. Eine Maskenpflicht für alle gilt weiterhin im Nahverkehr, in Geschäften und vielen anderen Innenräumen, in Warteschlangen, und bei Veranstaltungen auch im Freien, wenn mehr als 2500 Besucher kommen.

Während ungeimpfte Erwachsene – wenn verlangt – immer wieder aktuelle Testergebnisse vorlegen müssen, reicht bei den Castrop-Rauxeler Schüler und Schülerinnen der Nachweis, dass sie Schüler sind (beispielsweise über ihren Schülerausweis). Grund: Gehen sie zur Schule, werden sie dort regelmäßig getestet.