
Der Traum vieler Menschen: Ein Pool im eigenen Garten, mit Liegefläche ringsum. Das will gut geplant sein. Und man muss einige rechtliche Aspekte genau beachten. © picture-alliance/ dpa/dpaweb
Der Traum vom Pool im Garten kann am Bauamt und dem Nachbarn scheitern
Swimmingpool
Im Sommer steigt die Sehnsucht nach dem Pool im Garten. Aber egal, ob Stahlwandpool zum Aufstellen oder eingebautes Becken: Vor dem (Auf)Bau muss viel bedacht werden. Über Regeln und Kosten.
Ein Swimmingpool im eigenen Garten ist für viele Menschen ein Traum. Das Angebot ist ebenso groß wie verlockend, reicht vom simplen Plastik-Aufstellpool bis zum eingebauten Edelstahlbecken mit Gegenstromanlage und Heizung. Bevor man an einen Bau geht, sollte man sich aber schlau machen. Denn es gibt teilweise Genehmigungen einzuholen und Regeln zu beachten.
Mehr als eine Million privater Pools soll es in Deutschland bereits geben. Das Interesse steigt, nicht zuletzt wegen des Rückzugs ins Private vieler Menschen in der Corona-Pandemie. Auch danach misstrauen viele Leute inzwischen der Enge in größeren Menschenansammlungen. Und ein Sommertag im Freibad kann sehr eng werden.
Vorschriften für Pools sind nicht einheitlich
Vor dem Sprung ins eigene erfrischende Nass ist jedoch trockene Lektüre angesagt. Denn wer ein Schwimmbecken anlegen will, sollte um die rechtlichen Rahmenbedingungen wissen. Die Vorschriften sind dabei bundesweit nicht einheitlich.
Zumeist wird für Schwimmbecken mit bis zu 100 Kubikmeter Fassungsvermögen auf eine Baugenehmigung verzichtet, sagt Ute Wanschura, Geschäftsführerin des Bundesverbands Schwimmbad & Wellness. Das reicht für die meisten Pools. Ein Beispiel: Viele Einbaupools haben Standardmaße von 4 x 8 x 1,50 Meter, das sind 48 Kubikmeter. Für ein 100-Kubikmeter-Schwimmbecken bräuchte man bei einer Wassertiefe von 1,50 Meter mindestens eine Größe von 10 x 7 Metern.
Ein Pool darf grundsätzlich auf- oder eingebaut werden, wenn das Haus in einem Siedlungsgebiet liegt und ein Bebauungsplan (B-Plan) das nicht ausschließt. Schließt dieser Plan allerdings zum Beispiel Nebenanlagen generell aus, „kann man sich den Pool abschminken“, sagt der Vertrauensanwalt des Bundes privater Bauherren (vpb), Holger Freitag.
Außerdem beinhalten B-Pläne Vorgaben zur Flächenversiegelung. Diese seien zu berücksichtigen, so Freitag. Darüber hinaus sind in der Regel drei Meter Grenzabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Dem vpb-Experten zufolge nehmen Nachbarn Pools gern zum Anlass, Einwände zu erheben und zu klagen. „Selbst wenn die Bauaufsicht mal ein Auge zudrücken sollte: Bei der Baunutzungsverordnung ist Vorsicht angeraten“, sagt er.
Überbaubare Fläche muss beachtet werden
Angehende Pool-Besitzer sollten ihr Grundstück in der Planungsphase daher kritisch betrachten. Üblicherweise hat das Bauamt die maximal überbaubare Fläche genau definiert. Füllt bereits das Eigenheim dieses Baufenster aus, steht kein Areal mehr für die Schwimmoase zur Verfügung. Jedenfalls nicht, wenn alles baurechtskonform gestaltet sein soll. Bei Ignorieren der Begrenzung droht (siehe oben) gern Ärger mit Behörden und Nachbarn.
„Der Neidfaktor ist nicht zu unterschätzen“, warnt daher auch Ute Wanschura. Sie empfiehlt, vorab mit den Nachbarn über das Projekt zu sprechen – und sie später mal zum Planschen einzuladen. Die rechtlichen Vorgaben können übrigens auch auf die großen Aufstellbecken angewendet werden, etwa solche mit Metallwänden.

Wer im Garten mehr haben möchte als einen solchen Plastikpool, der muss erst einmal genau nach dem Bebauungsplan gucken und einiges an Geld zusammen haben. © picture alliance/dpa
Eine Anfrage beim Bauamt verschafft Klarheit über die im Ort geltenden Regeln zum Schwimmbad-Bau und beugt damit Problemen vor. Um sicherzugehen, dass man keine baurechtlichen Probleme bekommt, sollte man eine Baumeldung beim örtlichen Bauamt einreichen. Dazu gehören meist eine Planzeichnung vom Grundstück und Fotos.
Bei Betrieb und Nutzung des Pools sind Lärmgrenzen einzuhalten. Schwimmer sind an die üblichen Ruhezeiten gebunden. Während der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr darf eigentlich niemand ins Becken eintauchen. „Das ist ein Problem für Frühschwimmer und Nachtaktive“, sagt Holger Freitag.
Die Ruhezeiten betreffen auch Kinder. Außerhalb davon dürfen sie im Wasser toben und Krach machen. Denn: „Kinderlärm muss hingenommen werden, solange er im sozial adäquaten Rahmen liegt“, sagt der Rechtsanwalt.
Neben Kindern und Schwimmern bildet die Wärmepumpe eine Lärmquelle. Das Gerät darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Die Höhe der Grenzwerte hängt von der Art des Gebiets ab, in dem der Pool entsteht. Ein reines Wohngebiet wird anders betrachtet als ein Mischgebiet. Orientierung bietet die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Arbeitet die Wärmepumpe zu laut, kann das Nachbarn auf den Plan rufen.
Pools sind eine Gefahrenquelle gerade für Kinder
Pools sind eine potenzielle Gefahrenquelle, gerade für Kinder. Das Bürgerliche Gesetzbuch nimmt deshalb Schwimmbecken-Besitzer in die Pflicht und in die Haftung. Sie müssen Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt, und das Becken sichern. Ein Beitrag sind Gartenzäune. Sie markieren das Grundstück als Privatgelände und signalisieren Fremden „Betreten verboten“.
Pool-Abdeckungen für Einbaubecken versprechen mehr Sicherheit. Es gibt sie in begehbaren Ausführungen, so dass die abgedeckte Fläche sogar auch mal für eine Grillparty genutzt werden kann. Das geht natürlich ins Geld, dafür reduzieren solche Abdeckungen die Heizkosten und den Reinigungsaufwand, weil weniger Wärme verpufft und weniger Dreck ins Wasser getragen wird.
Mindestens ein- bis zweimal im Jahr muss trotzdem frisches Wasser ins Becken. Stellt sich die Frage: Wohin mit dem Schmutzwasser. „Auf keinen Fall im Garten versickern lassen. Wegen der Zusätze ist das Wasser ein Chemiecocktail“, sagt Holger Freitag. Der gehöre durch die Abwasserleitung entsorgt. Dafür seien, wie im Haushalt, Gebühren zu zahlen.
Wer einfach in die Botanik entsorgt, riskiere nicht nur ein Verfahren wegen Abgabenhinterziehung, sondern auch Probleme mit den Umweltbehörden. Für das Befüllen des Pools mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist in der Regel keine Erlaubnis erforderlich. Vorsorglich sollte jedoch bei der Kommune nachgefragt werden. Restriktionen greifen, wenn Gemeinden im Sommer wegen Dürre den Wasserverbrauch begrenzen.
Die Pool-Preise können stark variieren
Und was kostet jetzt so ein Pool? Für mehrere Hundert Euro sind bereits einfache Aufstellbecken und Kunststoffbecken zu bekommen. Die etwas teureren Stahlwandbecken hingegen kosten mindestens 1000 Euro. Die Preise für Swimmingpools aus GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff) beginnen dann bei etwa 5000 Euro.
Am teuersten sind die Naturbecken und vor allem das Luxussegment der Edelstahlbecken. Hier beginnen die Preise erst bei mehr als 10.000 Euro und können locker auch bis 30.000 Euro oder mehr steigen. Vor allem der Wandaufbau und die Isolierung sind entscheidende Faktoren für Preis und Qualität beim Schwimmbadbau.
Hinzu kommen bei Einbaubecken noch die Kosten für den Erdaushub und -abtransport sowie für die Pooltechnik. In diesen Tagen wird zudem das Thema der Beheizung eines Pools viel wichtiger als früher. Zu den beliebtesten Varianten zum Heizen eines Pools gehören daher inzwischen Solaranlagen. In der Anschaffung kostet eine solche Solarheizung zwischen 200 und 500 Euro, Betriebskosten werden nur für die Umwälzpumpe fällig.
(mit Material von dpa)