
© Thomas Schroeter
Wildcamper im Erinpark: Polizei stellt Spritze, Angel und Axt sicher
Erinpark
Zelten, angeln, Feuer machen: All das ist im Erinpark in Castrop-Rauxel verboten. All das hat ein Wildcamper getan. Er wollte sich offenbar selbst versorgen – bis die Stelle entdeckt wurde.
Als die Mitglieder der DoCas-Blinker am vergangenen Samstag (16.11.) für Hegearbeiten am östlichen der beiden Teiche im Erinpark eintrafen, staunten sie nicht schlecht: Im Unterholz direkt am Teichufer entdeckten sie ein Ein-Mann-Zelt, an den beiden Bäumen daneben eine Hängematte.
Damit nicht genug. Beim Aufräumen am Teich entdeckten die DoCas-Mitglieder eine in die Erde gegrabene Feuerstelle und Lege-Angeln, mit denen der Bewohner/die Bewohnerin des Zeltes offenbar versucht hatte, für die Selbstversorgung zu sorgen.
Beil, Spritze und Angel sichergestellt
Zudem sammelten die Angler bergeweise Müll rund um das Zelt und am Teichufer ein, wie Gewässerwart August Wundrok unserer Redaktion erzählte. „Ich habe dann die Polizei und das Ordnungsamt angerufen“, so Wundrok.
Die Polizei war schnell vor Ort. Die Beamten stellten laut Wundrok vor Ort ein Beil sicher, das in einem der Bäume steckte, eine Spritze und eine Klappangel.

Im Unterholz am Rande des östlichen Erin-Teichs hatte es sich der Camper gemütlich gemacht. © Thomas Schroeter
Auch das Ordnungsamt war vor Ort, wie Stadt-Pressesprecherin Nicole Fulgenzi bestätigte. Am Teich habe man noch eine selbst gemachte Angel und das „wohl länger nicht benutzte Zelt vorgefunden“.
Wenn sich der Besitzer des Zeltes feststellen lassen sollte, erwarten ihn wohl einige Geldstrafen. „Denn an dem betreffenden Gewässer im Erinpark ist das Angeln nicht erlaubt“, so Fulgenzi.
DoCas-Blinker haben Teiche gepachtet
Die beiden Teiche im Erinpark hat die Stadt als Eigentümer an die DoCas-Blinker verpachtet. Nur die Mitglieder des Vereins dürfen hier angeln, müssen als Gegenleistung aber auch die Hege- und Pflegearbeiten am und im Teich erledigen, so Wundrok.
„Und das ist verdammt viel Arbeit“, ergänzt der ehrenamtliche Gewässerwart. Weniger wegen der Hege des Fischbestandes, sondern wegen der Müllberge, die es immer wieder am und im Teich einzusammeln gilt. „Und das tonnenweise“, so Wundrok: „Schnapsflaschen, Spritzen, Haschtüten, einfach alles.“
Erlaubnisscheine für andere Angler dürfe der Verein für die Teiche nicht ausstellen, das sei vertraglich geregelt. „Außerdem ließe sich das überhaupt nicht nachhalten“, so Wundrok, „denn wer sollte das nachhalten und kontrollieren.“
Angelverein setzt die Fische selber ein
Wildangler finden die DoCas-Blinker darum auch gar nicht witzig. „Schließlich sind das unsere Fische, die wir da eingesetzt haben, die wir bezahlt haben. Die regnet es nicht vom Himmel“, erklärt Wundrok. Man setze aber nicht nur Speisefische für die Angler, sondern auch Fische ein, von denen sich etwa die Eisvögel ernährten.

August Wundrok ist seit vielen Jahren als Gewässerwart tätig. © Thomas Schroeter
Was können die Angler aus den Teichen im Erinpark so an Fischen herausholen? Hechte, Zander, Barsche und Karpfen zählt Wundrok auf. Sogar ein Stör soll im Teich leben, wer den eingesetzt hat, ist allerdings rätselhaft.
Angeln im Park ist verboten, wird in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel“ aber nicht erwähnt. Wie sieht es mit dem Feuer oder dem Zelten aus?
Verbote: Das muss man an Strafe zahlen
Wenn man in der stöbert, stößt man auf einige passende Vergehen und das entsprechende Verwarngeld:
- So ist in Anlagen (und das ist der Erinpark) das Grillen oder Entzünden von Feuer, auch zum Zweck der Speisezubereitung, nur an den dazu gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Verwarngeld: 25 Euro
- Es ist im Erinpark wie in anderen Anlagen verboten, in Gewässern zu baden, mit Booten sowie Modellbooten zu fahren – ausgenommen Modellboote mit Segeln oder Elektromotor – oder Eisflächen ohne Freigabe zu betreten. Verwarngeld: 25 Euro
- Straßen und Anlagen einschließlich ihrer Bepflanzung dürfen nicht verunreinigt, beschädigt oder unbefugt verändert werden. Verwarngeld:35 Euro
- Auch das Übernachten auf Straßen und in Anlagen ist nicht gestattet. Verwarngeld: 25 Euro
1961 geboren. Dortmunder. Jetzt in Castrop-Rauxel. Vater von drei Söhnen. Opa. Blogger. Interessiert sich für viele Themen. Mag Zeitung. Mag Online. Aber keine dicken Bohnen.
