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Bußgeldkatalog geändert: Was kostet welches Vergehen in Castrop-Rauxel?
Straßenordnung
Das Ordnungsamt kann die Castrop-Rauxeler kräftiger zur Kasse bitten. Wer gegen die Straßenordnung verstößt, dem drohen bis zu 1000 Euro Bußgeld. Wir haben die wichtigsten Posten notiert.
Wer den Hundekotbeutel beim Gassigehen vergisst und dabei vom Ordnungsamt erwischt wird, muss künftig mit Bußgeld rechnen. Das gleiche gilt für Halter, die ihre Hunde nicht anleinen und für Personen, die auf Spielplätzen Alkohol trinken.
Das sind nicht die einzigen Änderungen in der Neufassung der Straßenordnung, die der Betriebsausschuss 1 am 26. Juni beschlossen hat. Das wichtigste im Überblick:
Anleinpflicht im Erinpark und im Volkspark Ickern
- Der Aufenthalt in den Haltestellenhäuschen ist nur Personen gestattet, „die auf öffentliche Verkehrsmittel warten. Es ist verboten, in Haltestellenhäuschen alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel zu konsumieren.“ Diese Neufassung sei eine Reaktion auf mehrfache Beschwerden, dass Personen die Haltestellen als Treffpunkt nutzen, Alkohol trinken und so vor allem ältere Bürger abgeschreckt würden, so die Verwaltung. Wer hiergegen verstößt, dem drohen 25 Euro Bußgeld.
- Anleinpflicht für Hunde besteht künftig im Volkspark Ickern, im Nordlager, im Stadtgarten, aauf der Rennbahn, im Goldschmiedepark, im Bereich um die Burgruine Henrichenburg, an der Landmarke Schwerin und im Erinpark. „Das ist sicherlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürger soll gefördert werden“, sagte Thomas Roehl vom Ordnungsamt. Ein Verstoß kostet 55 Euro.
- Zudem ist es künftig Pflicht, „Hundekotbeutel oder andere geeignete Mittel zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot in ausreichender Zahl mitzuführen“ und ordnungsgemäß zu entsorgen. (Verstoß: 15 Euro).
Kotbeutel müssen immer mitgeführt werden. © picture alliance / dpa
- Große Diskussionen entstanden im Ausschuss um das Fliegen von Drohnen unter 5 Kilogramm. Im Antrag stand, dass der Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude 1500 Meter betragen müsse. Diese Entfernung war Nils Bettinger von der FDP-Fraktion deutlich zu groß. „Mit diesen Zahlen würde das Drohnenfliegen im Stadtgebiet komplett verboten werden. Das kann ja nicht unser Ernst sein“, so Bettinger.
Um die richtige Entfernung bei Drohnen gab es große Diskussionen im Ausschuss. © picture alliance / Sven Hoppe/dpa
Ein Einwand, der Gehör fand. Die Zahlen wurden nun vorerst der Bundesregelung angepasst, in der in fast allen Fällen ein Abstand von 100 Metern vorgeschrieben ist. (Verstoß: 20 Euro).
Auch das Füttern von Tauben ist nicht erlaubt
Wer das erste Mal eine Ordnungswidrigkeit begeht, der muss nicht direkt mit einem hohen Bußgeld rechnen. Der normale Weg ist dreistufig. Bei einem geringfügigen Verstoß kann die Stadt zunächst eine Verwarnung aussprechen. Reicht dies nicht aus, folgt ein Verwarngeld zwischen 5 und 55 Euro. Sollte eine Person immer wieder auffallen, kann das Bußgeld bis zu 1000 Euro steigen. Der neue Bußgeldkatalog sieht unter anderem folgende Summen vor:
- Auf öffentlichen Straßen und in Anlagen verboten ist: Übernachten (25 Euro), aggressives oder stilles Betteln (20 Euro), Genuss von Alkohol in Sichtweite von Schulen, Kindergärten und ähnlichem während der Betriebszeiten (55 Euro), Waschen und Reparatur von Fahrzeugen (25 Euro), Befahren und Parken auf Grün- und Rasenflächen (25 Euro)
- Mitführen von Tieren auf Kinderspielplätzen (55 Euro), Fütterung von Tauben in Fußgängerzonen und auf Märkten (20 Euro), Fütterung von wildlebenden Tieren auf, an und in Gewässern in Anlagen (30 Euro)
Das Füttern von Tauben kostet in Fußgängerzonen 20 Euro. © picture alliance / Marius Becker
- Behängen, Bemalen, Besprühen oder Bekleben von Straßen, Bäumen, Bänken mit Werbung (35 Euro)
- Radfahren in Waldungen nicht auf Wegen (25 Euro)
- Verzehr von alkoholischen Getränken und Genuss von Tabakwaren auf Kinderspielplätzen und Verkehrskindergärten (55 Euro)
- Behinderung und Belästigung durch Ausstauben von Betten, Matratzen, Teppichen, Läufer, Matten, Decken, Polstermöbel und Kleidung in Vorgärten, an Türen, aus Fenstern und von Balkonen (15 Euro)