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Rasenmähen bleibt in der Mittagszeit weiter ein Tabuthema
Gartenarbeit
Ein Castrop-Rauxeler hat bei der Stadt einen Antrag auf Abschaffung der Mittagsruhe für Gartenarbeit gestellt. Die soll weiter bleiben. Aber Hundehaltern droht künftig eine neue Strafe.
Es wird wohl nichts mit dem Rasenmähen in der Mittagszeit. Im April 2018 hatte sich ein Bürger mit einem Antrag an die Stadt gewandt, die Mittagsruhe für Gartenarbeiten abzuschaffen.
Er hatte damit argumentiert, dass das Zeitfenster für Rasenmähen und Co. extrem klein sei. Familienväter hätten dazu eigentlich nur samstags Zeit - wenn überhaupt. Weil der Samstag ja speziell für familiäre Unternehmungen bei Berufstätigen tauge.
Verwaltung ist gegen Antrag
Explizit um den Paragrafen 15 der Straßenordnung ging es dem Mann, da ist die Mittagsruhe verankert. Und wird es auch in Zukunft sein, jedenfalls wenn es nach dem Willen der Verwaltung geht.
Die hat sich lange und ausführlich mit einer Neufassung der „ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt“ befasst, so heißt das Regelwerk für die Straßenordnung tatsächlich in vollem bürokratischen Wortlaut.
Das Thema steht erneut auf der Tagesordnung des Betriebsausschusses 1, zuständig für Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr. Er beschäftigt sich damit in seiner Sitzung am Mittwoch, 26. Juni, um 17 Uhr im Rathaus.
Im vergangenen Jahr hatte der B1 den Bürgerantrag zur Straßenordnung lediglich zur Kenntnis genommen.
„Eckhardt: Wir wollten da kein Fass aufmachen“
In der Realität, gerade im Siedlungsbereich, scheint die Mittagsruhe ein Relikt aus ferner Urzeit zu sein. Selbst Fronleichnam knatterten den ganzen Tag über Bohrhämmer und Rasenmäher - so etwa in der alten Bergarbeitersiedlung auf Schwerin.
„Der Überwachungsdruck ist gering“, gesteht der 1. Beigeordnete Michael Eckhardt im Gespräch mit unserer Redaktion. In der Praxis, das ist klar, sind Kontrollen kaum leist- und machbar. Der personell aufgestockte KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) bei der Stadt kontrolliere zwar in dem einen oder dem anderen Fall, aber das war‘s dann auch.
„Wir wollten an dieser Stelle kein Fass aufmachen, deshalb soll es bei der Mittagsruhe im Regelwerk bleiben“, erklärt Eckhardt. In einigen Städten laufe die Regelung anders. „Aber wir wollen hier nicht anfangen zu diskutieren, ob es unterschiedliche Regelungen für Benziner oder Elektromäher geben sollte“, sagt Eckhardt. Oder darüber zu sprechen, ob der Lärm hier in Dezibel festgelegt werden sollte.
Strafe für „Nichtmitführen von Kotbeutel“
An anderer Stelle ist die neue Straßenordnung übrigens ganz rigoros. Im Paragrafen 7, in dem es um Tier- und Hundehaltung geht, wird das „Nichtmitführen von Kotbeutel“ mit 15 Euro geahndet. Das dürfte ganz im Sinne derer sein, die sich über die vielen Tretminen auf Bürgersteigen und Plätzen ärgern. Die entsprechende Kontrolle ist da wieder ein anderes Thema. So ähnlich wie bei der Mittagsruhe.