Klaus Ehemann, hier auf einem Archivfoto, ärgert sich, dass er bei einem Haustürgeschäft einen neuen Vertrag abgeschlossen hat.

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Castrop-Rauxeler fällt auf Haustürgeschäft rein: „Das ärgert mich so!"

rnStrom-und Gasverträge

Vertragsabschlüsse an der Haustür können überrumpeln. So auch einen Castrop-Rauxeler. Nach einem Haustürgeschäft an seiner Wohnungstür schließt der Rentner neue Gas- und Stromverträge ab. Ungewollt.

Castrop-Rauxel

, 14.04.2022, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Zwischen ungläubigen Lachen und Wut schwingt die Stimmungslage von Klaus Ehemann, als er gegenüber unserer Redaktion erzählt, was ihm widerfahren ist. Durch ein Haustürgeschäft hat der Rentner seinen bisherigen Strom- und Gasvertrag verloren.

Die Geschichte nimmt ihren Anfang Mitte März. Als damals ein Eon-Mitarbeiter an seiner Haustür klingelt und vertragliche Änderungen vornehmen möchte, ist der Castrop-Rauxeler zunächst skeptisch. Oft genug habe er von Trickbetrügern oder ähnlichem gehört. Deswegen habe er noch nie Haustürgeschäften zugestimmt, so der Rentner.

Doch der Mann kann sich ausweisen und kennt jegliche Daten zu Ehemanns Vertrag beim Stromanbieter. „Er kannte mein Geburtsdatum, meine Zählernummer und mehr." Der Rentner gewährt Eintritt. Knapp eine Woche später wird ihm bewusst, dass das wohl ein Fehler war.

Ungewünscht zwei neue Verträge

Die Ehemanns sind bereits seit vielen Jahren Gas- und Stromkunden bei Eon. Der Mitarbeiter schlägt Ihnen daher eine Vertragsverlängerung zu „günstigen Konditionen" vor.

Auf Nachfrage wird dem Rentner ausdrücklich versichert, keine Neuverträge abzuschließen. Im Glauben, der alte Vertrag würde lediglich modifiziert, willigt Ehemann ein.

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Doch kurze Zeit später treffen bei den Ehemanns zwei neue Verträge von Eon ein, in denen das Paar als Neukunde begrüßt wird. Die Kosten der Verträge sind dabei höher als jene der Altverträge.

Eon kann die Vorwürfe des Castrop-Rauxelers nicht nachvollziehen. Der Außendienstmitarbeiter habe schließlich „explizit darauf hingewiesen“, dass es sich um einen neuen Auftrag handele. Und: Ehemann habe die Kundenbelehrung unterzeichnet.

Risiken bei Haustürgeschäften

Klaus Ehemann gesteht ein, dass auch er Fehler gemacht habe: Den Vertrag hat er selbst nicht durchgelesen. „Weil alles auf dem Laptop des Mitarbeiters war", erklärt der Rentner.

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Es ist nicht untypisch, dass bei sogenannten Haustürgeschäften Verträge abgeschlossen werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJ) sind Käufer höheren Risiken und Gefahren ausgesetzt, als beim Einkaufen im Geschäft oder Kundendienstbüro.

Denn zu Hause rechne man nicht unbedingt mit einem Vertragsangebot und würde so schneller überrumpelt, einen Vertrag abschließen, so das BMJ.

„Das ärgert mich so!"

Als Ehemann die neuen Verträge in den Händen hält, bleibt er zunächst ruhig. Denn: Haustürgeschäfte werden durch ein 14-tägiges Widerrufsrecht geschützt.

Der Widerruf wird von Eon auch entgegengenommen, wie der Rentner berichtet. Doch statt seinen alten Vertrag wieder zu erhalten, wird Ehemann mitgeteilt, dass er nun vertragslos sei. Stattdessen wird er auf die Konditionen der Ersatzversorgung zurückgesetzt. „Das ärgert mich so!"

Ehemann hat sich vorerst dazu entschieden, keinen neuen Vertrag abzuschließen. Auch, weil die Konditionen der Ersatzversorgung nicht viel schlechter seien als sein Altvertrag, so Ehemann.

Dennoch hat er bei Eon die Rückkehr zu seinem alten Vertrag eingefordert. Eon antwortet auf Nachfrage unserer Redaktion: „Leider kam es in der Bearbeitung des Widerrufs in diesem Fall zu einer zeitlichen Verzögerung, für die wir uns entschuldigen. Herr Ehemann wird nun wieder nach den ursprünglichen Tarifen beliefert und abgerechnet.“