Gutachter empfehlen eine neue Wohnbaugesellschaft für Castrop-Rauxel
GeWo-2-Gutachten
Gutachter haben Politikern der Fraktionen Mitte Juni verdeutlicht, unter welchen Vorzeichen sie eine GeWo 2 für Castrop-Rauxel empfehlen. Bürgermeister Kravanja gibt vorsichtige Prognose ab.

Ickern aus der Luft. Hier an der Recklinghauser Straße (im Bild rechts) könnte eine Fläche liegen, auf der die Stadt Wohnungen bauen kann. © Luftbild Neubauer
„Ich bin froh, dass wir dieses Ergebnis nun haben“, sagte Rajko Kravanja im Vorfeld der Ratssitzung am Donnerstag, 5. Juli (17 Uhr, Ratssaal), im Gespräch mit unserer Redaktion. Das Kurzfazit des Gutachters „Partnerschaft Deutschland“ für Castrop-Rauxel sei: Die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft wird empfohlen.
Realisierungs-Wahrscheinlichkeit: Bürgermeister sagt 50:50
Bürgermeister Rajko Kravanja schätzte die Wahrscheinlichkeit der Realisierung dennoch vorsichtig auf 50:50. In einem Gespräch mit unserer Redaktion vor der Ratssitzung bilanzierte er nach dem Gutachterentwurf: „Den Weg zu gehen, die Grundsatzidee war genau richtig, um auf die Entwicklung des Wohnungsmarktes zu reagieren.“
Es gibt vor allem offene Fragen nach der Finanzierung einer solchen GeWo 2. Man brauche rund 9 Millionen Euro, um die Gründung zu ermöglichen, so der Bürgermeister. Dabei könne man als Eigenkapital städtische Grundstücke einbringen, aber erforderlich werde auch ein Darlehen zu Errichtung eigener Geschosswohnungen. Konkret handelte es sich dem Gutachten nach in einem ersten Schritt um Mehrfamilienhäuser auf städtischen Grundstücken an der Recklinghauser Straße, der Lessingstraße, der Langen Straße und der Westhofenstraße.
Für 2022 ist laut Plan schon die zweite Bauwelle vorgesehen
Die Wohnungsgesellschaft würde die Verantwortung für den Betrieb und die Vermietung der neuen Wohnungen übernehmen. In einem zweiten Schritt ab 2022 sei dann gegebenenfalls die Erstellung neuer Geschosswohnungen auf weiteren Grundstücken und der Erwerb weiterer Flächen oder bereits bestehender Wohnungen angedacht - vorausgesetzt, man komme noch bis Ende 2018 zu einer Gründung. Bis Mitte 2019 sieht der Zeitplan des Gutachtens noch die Entwicklung eines Masterplans für nachhaltige Quartiersentwicklung vor.
Der Zeitplan erscheint ehrgeizig. Denn zunächst erhält der Stadtrat in der Sitzung am Donnerstag lediglich einen Sachstandsbericht. Die Stadtverwaltung steht derweil vor und in Gesprächen mit der Kommunalaufsicht und dem Landesministerium, da sie als geförderte, aber zugleich harten Restriktionen untergeordnete Kommune im Stärkungspakt Stadtfinanzen künftig stets einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen muss.
84 Wohneinheiten stehen in der Berechnung der Gutachter
Das Gutachten geht in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ganz konkret für die nächsten 37 Jahre vom Bau von 84 Wohneinheiten, einem Finanzierungsbedarf von etwa 19 Millionen Euro mit 7,5 Millionen Euro Eigenkapital, 5,3 Millionen Euro Förderdarlehen der NRW-Bank und 6,3 Millionen Euro Gesellschafterdarlehen und 1 Million Euro liquiden Mitteln aus.
Drei zentrale Empfehlungen ergehen aus dem Gutachten:
- Für eine bessere Ausübung des Einflusses auf die Wohnungsentwicklung in der Stadt wird eine Gründung empfohlen.
- Damit sie rentabel ist, braucht es 8,5 Millionen Euro Eigenkapital (Grundstücke / Einlage) und 6,3 Millionen Euro Gesellschafterdarlehen von der Stadt an die Gesellschaft.
- Für Neubauten ist ein erweitertes Generalunternehmer-Modell mit integrierten Planungsleistungen sinnvoll. Das gewährleiste eine hohe Kosten- und Terminsicherheit bei geringen eigenen Personalkapazitäten.