Neue Satzung
Bußgeld bis 15.000 Euro: Begrünung wird für Bauherren zur Pflichtaufgabe
Mit einer Begrünungssatzung will Castrop-Rauxel Schottergärten und versiegelten Parkplätzen den Kampf ansagen. Was auf Bauherren zukommt, haben wir uns angesehen. Auch das drohende Bußgeld.
In Zeiten anhaltenden Klimawandels will die Stadt Castrop-Rauxel nun mit einer Begrünungssatzung Vorgaben für die Begrünung von Gebäuden, die Beschaffenheit von Stellplätzen und die Gestaltung von Vorgärten nehmen. Die Satzung soll nun in der Politik beraten werden und nach Verabschiedung bei Neubauvorhaben und Bebauungsänderungen gelten.
Welche Auswirkungen hat die Satzung für Bauherren künftig in Castrop-Rauxel?
Schotter-Vorgärten sind jetzt tabu
Die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke, also der Garten und der Vorgarten eines Hauses oder Flächen rund um Gewerbebauten müssen erstens wasseraufnahmefähig belassen werden und sind zweitens zu begrünen oder zu bepflanzen. Damit wird den bekannten Schottervorgärten an Privathäusern und Schotterflächen rund um Bürohäuser oder gewerblich genutzten Hallen der Kampf angesagt.
Müllbehälter müssen bepflanzt werden
Außerdem ist eine natürliche Versickerung von Niederschlagswasser zu gewährleisten, sind die bekannten Einhausungen für Müllbehälter mit hochwachsenden oder rankenden Gehölzen einzugrünen.
Autostellplätze müssen wasserdurchlässig sein
Stellplätze und ihre Zufahrten sollen wasserdurchlässig gestaltet werden. Eine etwaige Pflasterung hat mit einem Pflastersystem mit einem Grünanteil von mindestens 30 Prozent zu erfolgen.
Auf Stellplatzanlagen müssen Bäume gepflanzt werden
Wenn mehrere Stellplätze auf einer Stellplatzanlage angelegt werden, muss pro volle fünf Stellplätze mindestens ein standortgerechter Laubbaum (Stammumfang 18‐20 cm) in einem geeigneten Baumbeet mit mindestens 12 Quadratmeter durchwurzelbarem Volumen gepflanzt werden.
Dachflächen-Begrünung wird Pflicht
Die Dachflächen von Gebäuden mit flachen und flach geneigten Dächern bis 10 Grad Dachneigung sind dauerhaft und vollständig (mindestens 90 Prozent der Dachfläche) zu begrünen.
Flächen für Photovoltaik und Dachbegrünung schließen sich laut Satzungsentwurf dabei nicht gegenseitig aus, sondern seien kombinierbar. Von der Begrünungspflicht ausgenommen sind unter anderem Dachstellplätze, Dächer von Wintergärten und Balkone.
Nachweis der Einhaltung und Überprüfung
Die Umsetzung der Vorgaben soll in den Bauvorlagen als Teil des Bauantrags dargestellt werden. Die Umsetzung ist mit der Anzeige der abschließenden Fertigstellung nachzuweisen. Ordnungswidriges Verhalten kann mit Geldbußen von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.