Schon bei kleineren Wehwehchen müssen Eltern von Kita-Kinder den Einrichtungsleitungen jetzt ein ärztliches Attest auf Coronafreiheit vorlegen. Das zumindest schreibt das NRW-Familienministerium vor.

© picture alliance / Patrick Pleul

Frust bei Schnupfen: Ärzte müssen Kindern Coronafreiheit bescheinigen

rnLandeserlass

Seit Juni sind Kitas in Castrop-Rauxel wieder offen. Eine Handreichung des NRW-Familienministeriums sorgt aber dafür, dass manche Kinder für den Kita-Besuch ein ärztliches Attest brauchen.

Castrop-Rauxel

, 24.06.2020, 04:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Die Erleichterung vieler berufstätiger Eltern war spürbar zu vernehmen: Nach fast drei Monaten Corona-Lockdown durften ab dem 8. Juni die Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen.

Die Freude darüber wird allerdings jäh durch eine Handreichung des NRW-Familienministeriums getrübt. Denn darin heißt es sinngemäß: Wenn ein Kind zum Beispiel an Schnupfen erkrankt oder eine Allergie hat, dann muss es sich beim Kinderarzt gesund schreiben lassen, um wieder in den Kindergarten gehen zu dürfen.

Was in der Theorie gut gemeint ist, dem Corona-Infektionsgeschehen vorbeugen soll, entpuppt sich in der Praxis aber als alles andere als einfach. Das zeigt der Fall einer Familie aus Castrop-Rauxel, die trotz des Arztbesuches am Montag ratlos ist.

Triefnase nach dem Kindergartenbesuch

Der Junge (fast 3 Jahre alt) war seit Monaten nicht mehr in seiner Kita. Darum sollte er am 8. Juni hin, als die Kindergärten wieder im eingeschränkten Regelbetrieb für alle öffneten. Mit 25 statt 35 Wochenstunden aufgrund der Reduzierung, aber immerhin.

So ging er in der Fronleichnam-Woche vier Tage hin – und brachte einen dicken Schnupfen mit nach Hause: keinen Husten, kein Fieber, einfach eine dicke Triefnase.

Montags (15.6.) stand für die Eltern fest: Das Kind geht heute nicht in den Kindergarten. Anruf bei der Kita, die Erzieherin wünschte gute Besserung und sagte: Ja, so ist das, der Kindergarten ist auch Training fürs Immunsystem.

Gesundschreibung nicht möglich

Nun ist die Erkältung eine Woche später immer noch etwas da. Aber die Krankheitssymptome sind gering: nur eine etwas laufende Nase. Also ging es Montag früh am Morgen zum Kinderarzt.

Der schaute sich den Jungen an und notierte in einem Attest, er habe einen Infekt der oberen Atemwege. Corona-Freiheit könne er nicht ausstellen, halte dieses auch für albern. Aber er müsse es so handhaben.

Jetzt lesen

Tatsächlich bleibe den Kinderärzten in der aktuellen Situation nichts anderes übrig, wie auch der Castrop-Rauxeler Mediziner Dr. Carsten Scholz auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt.

Volle Wartezimmer nicht auszuschließen

Der Facharzt für Allgemeinmedizin mit Tätigkeitsschwerpunkt Hausärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen befürchtet gar, durch den Landeserlass könnten Wartezimmer unnötig verstopft werden.

„Die Handreichung des Familienministeriums beeinträchtigt teilweise bereits jetzt den Tagesablauf“, sagt Scholz. Denn im Moment seien Eltern angehalten, mit ihren Kindern den Arzt auch dann aufzusuchen, wenn es sich um Wehwehchen handele, mit denen sie sonst nie in die Praxis kommen würden.

Daher sei die Sorge berechtigt, dass in der typischen Erkältungszeit des Jahres ein Ansturm auf die Arztpraxen bevorstehe.

„Den Kita-Erzieherinnen kann man keinen Vorwurf machen, da sie lediglich korrekt handeln und pflichtgemäß dem Erlass des Familienministeriums Folge leisten“, sagt Scholz. Der Fehler liege beim Gesundheitsministerium selbst.

Verband kritisiert Landeserlass

Scholz ist unter Kollegen nicht allein mit dieser Meinung: Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert aktuell auch das NRW-Ministerium.

Jetzt lesen

Dass gegenwärtig dadurch übermäßig viele Kita-Kinder daheim blieben, lässt sich derzeit aber für Castrop-Rauxel offenbar nicht sagen.

Zumindest bei den sechs Kitas in städtischer Trägerschaft seien keine aktuellen Tendenzen feststellbar, was die Fehlzeiten durch Krankschreibungen angehe, sagt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann auf Anfrage unserer Redaktion.

Keine Tendenz festzustellen

„In manchen Einrichtungen bestätigten die Leiterinnen einen kleinen Anstieg an Kindern, die zuhause bleiben müssten, in anderen wiederum gab’s keine besonderen Auffälligkeiten“, so Hilleringmann.

Auch seien die generellen Vorgaben so engmaschig gefasst, dass man in Zusammenhang mit dem jetzigen Landeserlass nicht von einer besonderen Situation sprechen könne.

So gelte ja ohnehin, dass erkrankte Kinder 24 Stunden fieberfrei sein müssten, bevor sie überhaupt wieder die Kita besuchen könnten. „Es obliegt dem Fingerspitzengefühl der Erzieherinnen, hier zu entscheiden, ob die Eltern ihre Kinder besser daheim behalten sollten“, so die Stadtsprecherin.

Einvernehmliche Lösung

Im Fall der in Castrop-Rauxel konkret betroffenen Familie rief diese nach dem Arztbesuch in der Kita an, sprach mit der Leiterin der Einrichtung über den Arztbesuch. Man einigte sich einvernehmlich, dass das Kind auch ohne Attest kommen dürfe.

Im Anschluss an das Gespräch entschieden die Eltern aber anders: Der Spross sollte trotzdem noch einen Tag zu Haus bleiben.

Am Folgetag wollte man neu entscheiden, ob ein Kitabesuch guten Gewissens möglich sei - aber dann ohne erneuten Arztbesuch.