Immobilien
Finanzamt stellt Fragen: Das müssen Castrop-Rauxeler Hausbesitzer jetzt tun
Alle Castrop-Rauxeler Immobilienbesitzer bekommen ab Mai Post vom Finanzamt. Mit einem Packen an Arbeit, denn die Grundsteuer wird reformiert. Das kann zum Teil auch höhere Kosten bedeuten.
Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung heißt es: Gleichartige Grundstücke würden unterschiedlich behandelt. Das verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935.
Einheitswert und Hebesatz bestimmen Steuerhöhe
Diese Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor, der sogenannten Steuermesszahl, und anschließend mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Während die Steuermesszahl nach altem Recht bundeseinheitlich festgelegt ist, bestimmt jede Stadt beziehungsweise Gemeinde ihren Hebesatz – und damit letztlich die Grundsteuerhöhe – selbst.
Die Sätze sind sehr unterschiedlich. Während sie in Dortmund etwa bei 610 Prozent liegen, hat Castrop-Rauxel den Grundsteuer-Hebesatz schon vor Jahren auf 825 Prozent angehoben.
Dass die Stadt nun mit der Grundsteuerreform mehr Geld einnehmen will, schloss Kämmerer Michael Eckhardt aus: „Grundsätzlich sind die Planungen so ausgerichtet, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgen soll. Grundsteuererhöhungen, aus denen Steuermehrerträge generiert werden können, sind für Castrop-Rauxel also nicht geplant.“ Jedoch werde es sicherlich viele Fälle geben, auf die die neue gesetzliche Regelung entsprechende Auswirkungen haben könne.
Finanzamt teilt vorliegende Daten mit
Ab Mai erhalten alle Grundstückseigentümer in Castrop-Rauxel ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und den Details, die der Finanzverwaltung in Recklinghausen zur Verfügung stehen. Dazu zählen das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert.
Diese Daten sind wichtig für die Zukunft. Denn alle Castrop-Rauxeler Immobilienbesitzer müssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober für alle Grundstücke Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einreichen. Und das geht nur digital über das Online-Finanzamt Elster.
Feststellungserklärung muss online erfolgen
Das hierfür notwendige Benutzerkonto muss beantragt werden unter www.elster.de. Wer bereits ein Elster-Benutzerkonto wegen seiner Einkommenssteuererklärung hat, kann dieses Konto auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung benutzen.
Eigentümerinnen und Eigentümer können sich auch Unterstützung bei einem Steuerberater suchen. Viele Informationen gibt es ansonsten auch auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW. Während Haus & Grund in Dortmund seinen Mitgliedern ebenfalls Hilfe bei der Feststellungserklärung anbietet, gibt es das beim Haus und Grund Eigentümerverein Castrop-Rauxel e.V. nicht, sagt Geschäftsführer Dr. Willi Fahnenschmidt auf telefonische Nachfrage unserer Redaktion.
Hier eine Übersicht, welche Daten für die Feststellungserklärung benötigt werden:
Gemarkung und Flurstück des Grundstücks (siehe Grundbuch),Persönliche Angaben des Steuerpflichtigen, unter anderem Steueridentifikationsnummer und Einheitswertnummer (siehe Grundabgabenbescheid),Fläche des Grundstücks in Quadratmetern,Bodenrichtwert (siehe www.boris.nrw.de, Geodatenportal)Grundstücksart (Einfamilienhaus, Wohnungseigentum, Geschäftsgrundstück etc.),Bezugsfertigkeit des Gebäudes (beispielsweise 1980),Gegebenenfalls Jahr der Kernsanierung,Anzahl der Wohnungen sowie Garagen/Tiefgaragenplätze,Wohn- und Nutzflächen in Quadratmeter.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.