Nach steuerlicher Neubewertung der Immobilien werden sich die individuellen Steuerzahlungen verändern. Weil künftig auch der Bodenrichtwert bei der Bewertung zählt, werden viele Besitzer von älteren Immobilien wohl mehr Grundsteuer B zahlen.

© Thomas Schroeter

Für ältere Häuser zahlen Castrop-Rauxeler bald wohl mehr Grundsteuern

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Im Januar 2025 greift eine Grundsteuer-Reform. Dafür bewertet das Finanzamt Tausende Immobilien in Castrop-Rauxel neu. Gerade für Besitzer älterer Häuser kann es teurer werden.

Castrop-Rauxel

, 06.06.2021, 15:35 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Bundesrat hat 2019 der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2025 soll sie gelten. Diese Grundsteuer B ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Eigentümer zahlen sie jedes Jahr; über die Nebenkostenabrechnung wird sie auf Mieter umgelegt.

Die Einnahmen sind eine wichtige Quelle im Haushalt der Städte. Castrop-Rauxel kalkuliert laut Kämmerer Michael Eckhardt für 2020 insgesamt 16,738 Millionen Euro ein. Und aus der Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) noch einmal 93.600 Euro.

„Die Zahl der Bescheide verändert sich von Jahr zu Jahr marginal. Aus der Pressemitteilung des EUV vom 18. Januar 2021 geht hervor, dass diesmal über 26.000 Bescheide verschickt wurden“, sagt der Kämmerer. Bislang gelten bei der Grundsteuer die sogenannten Einheitswerte aus dem Jahr 1964 als Grundlage.

Tatsächliche Wert-Entwicklung spiegelt sich nicht wider

Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Einheitswerte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehrausreichend widerspiegeln.

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Egal, wie gerechnet wird: Aufgrund von Wertsteigerungen der Grundstücke muss laut Steuerzahlerbund damit gerechnet werden, dass die Bemessungsgrundlage deutlich steigt – weil in die Bewertung künftig auch Bodenrichtwerte und Nettokaltmieten eingehen. Dabei sei damit zu rechnen, dass gerade Besitzer älterer Häuser künftig tiefer in die Tasche greifen müssen.

Michael Eckhardt dazu: „Das kann so generell nicht bestätigt werden, jedoch wird es sicherlich viele Fälle geben, auf die die neue gesetzliche Regelung entsprechende Auswirkungen haben wird. Dies wird sich aber von Fall zu Fall unterscheiden.“

Höhe von Steuererhöhungen noch nicht absehbar

Wie hoch solche Steuererhöhungen ausfallen könnten, sei noch nicht abzusehen: „Hierzu können derzeit keine belastbaren Aussagen getroffen werden, da zunächst erhebliche Vorleistungen der Finanzverwaltung notwendig sind“, sagt Eckhardt. Das Finanzamt werde sich in den nächsten Wochen und Monaten über „Erhebungsbögen“ mit den jeweiligen Eigentümern in Verbindung setzen.

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Dass die Stadt für den Haushalt auf diesem Weg Mehrerträge erwartet, verneint der Kämmerer: „Grundsätzlich sind die Planungen so ausgerichtet, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgen soll. Grundsteuererhöhungen, aus denen Steuermehrerträge generiert werden können, sind für Castrop-Rauxel also nicht geplant.“

Allerdings schränkt Eckhardt diese Aussage selbst ein: „Inwieweit hierzu die kommunalen Hebesätze anzupassen sind, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht belastbar beurteilt werden.“ Zur Einordnung: Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in Castrop-Rauxel bereits bei 825 Prozent, der der Grundsteuer A bei 600 Prozent.

Mehrarbeit kommt auf den EUV zu

Mit der Neubewertung der Grundstücke hat die Stadt nichts zu tun, das ist (siehe oben) erst einmal Angelegenheit der Finanzverwaltung NRW. Und dort ist man sehr rege: Obwohl die Bewertungskriterien noch nicht feststehen, stellt die Landesverwaltung schon jetzt Personal ein, das für diese Aufgabe zuständig sein wird.

Wenn diese Ermittlung steht, kommt der EUV ins Spiel: Denn bei der Grundsteuer handelt es sich zwar um eine kommunale Steuer, die zu erheblichen Erträgen im städtischen Haushalt führt, die konkrete Veranlagung erfolgt aber über die Grundbesitzabgaben-Bescheide durch den EUV.

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