Exhibitionist will sich an Tat nicht erinnern können
Filmriss durch Alkohol
Ärger im und um den Nachtexpress 11: Ein 36-Jähriger war im Februar von der Polizei aufgegriffen worden, als er mit heruntergelassener Hose an einer Bushaltestelle in Castrop-Rauxel onanierte. Jetzt wurde der Fall vor Gericht verhandelt. Der Angeklagte will sich an nichts erinnern - und kam glimpflich davon.

Die Nachtexpresshaltestelle am Europaplatz gegenüber vom Rathaus.
„Das bin ich nicht. Ich wollte es nicht glauben, als ich hörte, weshalb ich in der Zelle saß“, erklärte der 36-jährige Angeklagte. Die Verhandlung war ihm ausgesprochen peinlich: Exhibitionismus lautete die Anklage.
Im Februar war der Mann nach Mitternacht einer Zivilstreife der Polizei aufgefallen, als er an einer Haltestelle des Nachtexpresses 11 an der Bahnhofstraße mit heruntergelassenen Hosen onanierte. Zuvor war er durch ein ähnliches Verhalten im Bus bereits der Busfahrerin und einer 18-Jährigen aufgefallen.
An der Bushaltestelle versuchte der Mann noch, vor den Beamten zu fliehen, doch der Versuch schlug fehl. Der 36-Jährige wurde in Polizeigewahrsam genommen, kam zur Ausnüchterung in die Zelle.
An diese Zelle konnte sich der Angeklagte erinnern, auch daran, dass er Bus gefahren ist. Doch was dazwischen passiert ist, daran will er sich nicht erinnern können. Seine gnädige Erinnerungslücke verdankt er dem Alkohol, den er in den Stunden zuvor getrunken hatte: 1,5 Promille ergab der Alkoholtest.
"Meinen Mann besser abholen"
„Erst Bier, dann auch Wodka“, schilderte der Angeklagte den Abend, den er mit Freunden verbracht hatte. Seine Ehefrau erklärte im Zeugenstand: „Ich bekam gegen 23 Uhr eine SMS des Freundes, bei dem gefeiert wurde. Ich solle meinen Mann besser abholen, da er nicht mehr fahren könne“.
Zunächst sei die Heimfahrt sogar harmonisch gewesen, doch dann sei ihr Mann plötzlich wütend geworden. Daheim habe er herum geschrien, habe Schnaps aus der Flasche getrunken und dann das Haus verlassen.
Nicht nach Hause gekommen
Der weitere Verlauf ist dem Polizeibericht zu entnehmen. Die Ordnungshüter konnten die 32-Jährige am Morgen danach über den Aufenthalt des Gatten informieren, als sie besorgt dort anrief, weil er nicht heimgekommen war.
Die Zelle durfte der Angeklagte aber noch nicht verlassen: Der Alkoholpegel war noch zu hoch. „Er war massiv von der Rolle, mächtig neben der Spur“, schilderte der Polizist die Verfassung des 36-Jährigen.
Psychologen aufsuchen
Eine Wiederholung will der Angeklagte auf jeden Fall vermeiden: Er will einen Psychologen aufsuchen, um zu ergründen, wie es so weit kommen konnte - und dem Alkohol abschwören.
Mit einer Geldbuße von 300 Euro unterstützt er mit dem Blauen Kreuz den richtigen Verein. 200 Euro gehen zudem an die Staatskasse. Dafür wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.
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