Im EvK Castrop-Rauxel können Patienten in einigen Stationen zurzeit nicht besucht werden.

© Volker Beushausen

In einigen Krankenhaus-Stationen in Castrop-Rauxel gibt es Besuchsverbot

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Besuchsverbot, Stationen geschlossen, Corona-Ausbruch: Viele Informationen werden zur Situation in Krankenhäusern verbreitet. Nicht alle stimmen. Wir haben gefragt, wie es konkret aussieht.

Castrop-Rauxel

, 18.01.2022, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Situation in den Krankenhäusern wird genau beobachtet. Zum einen geht es um eine mögliche Überlastung durch die Omikronwelle. In Castrop-Rauxel interessiert aber auch, wie es genau aussieht im Evangelischen Krankenhaus und im St.-Rochus-Hospital. Dazu zählen die Besuchsregelungen. In den Sozialen Medien werden viele, teils widersprüchliche Meldungen verbreitet. Wir haben nachgefragt.

Am Evangelischen Krankenhaus Castrop-Rauxel können tatsächlich zurzeit nicht alle Besucher auf jede Station. Verwaltungsdirektor Gerhard Glock erklärt auf Anfrage: „Grundsätzlich gilt nach wie vor die auf unserer Homepage veröffentlichte Besuchsregelung. Kommt es auf einer Station zu einem Ausbruch, so wird zur Kontaktvermeidung für den betroffenen Bereich ein temporäres Besuchsverbot ausgesprochen.“

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Dieses temporäre Besuchsverbot gelte momentan für einzelne Stationen, so Glock weiter: „Aktuell befinden sich zwei Stationen im Ausbruchs-Geschehen. Bei drei weiteren ist bei der Routine-Schnelltestung jeweils ein Patient positiv getestet worden. Bis das Ergebnis der daraufhin erfolgten PCR-Tests vorliegt, ist auch für diese Stationen ein temporäres Besuchsverbot ausgesprochen worden.“

Kein Besuchsverbot im Rochus-Hospital

Anders als es in den Sozialen Medien teilweise geschrieben wurde, können Taschen für die Patientinnen und Patienten aber weiter im EvK abgegeben werden.

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Gerüchte gab es auch um das zweite Castrop-Rauxeler Krankenhaus. „Im Rochus ist seit Mittwoch auch wieder komplettes Besuchsverbot“, schreibt eine Frau in einer Facebook-Gruppe. „Das stimmt nicht“, sagt Dr. Holger Böhm, Sprecher der SLG St. Paulus GmbH als Träger. „Es gibt keinen Corona-Ausbruch am St. Rochus Hospital. Die Besuchsregeln gelten unverändert.“

Es sind andere Regeln als in allen anderen Kliniken des Verbunds in Dortmund wie beispielsweise dem Katholischen Krankenhaus Dortmund-West. In der Nachbarstadt gilt seit 10. Januar bis auf wenige Ausnahmen ein Besuchsverbot für alle Krankenhäuser.

Beide Krankenhäuser informieren online über Besuchsregelungen

Anders sieht es am Rochus-Hospital aus, einzusehen auf der Homepage. Patienten haben „das Recht auf Empfang von Besuch in angemessenem Umfang“, heißt es da. Besuche sind täglich zwischen 14 und 18 Uhr möglich. Jederzeit ins Krankenhaus dürfen Menschen aus medizinischen, rechtlichen und sonstigen Gründen, also Besuche durch Eltern oder Betreuungspersonen von Kindern, Begleitung bei Geburten oder von schwerst erkrankten, sterbenden und verstorbenen Patientinnen und Patienten.

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Es dürfen sich aber nicht mehrere Besucher gleichzeitig in einem Patientenzimmer aufhalten. Deshalb sollen die Besuche in der Regel nicht länger als etwa 30 Minuten dauern und pro Tag sollte auch nur ein Besuch durch eine Person stattfinden.

In beiden Krankenhäusern in Castrop-Rauxel gilt: Besucher müssen einen negativen Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorlegen. Das gilt auch für Geimpfte, Geboosterte und Genesene. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Besucher müssen Formulare ausfüllen, den Test betreffend, im EvK geht es um eine Symptom-Checkliste und um Datenschutz. Das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske ist hier wie da Pflicht.

Im EvK ist generell pro Patient ab dem dritten Tag des Krankenhausaufenthalts ein Besucher zugelassen. Die Besuchszeit geht von 12 bis 18 Uhr und dauert maximal 60 Minuten. Termine müssen am Vortag bis 12 Uhr telefonisch auf der jeweiligen Station vereinbart werden. Besuche auf der Covid-19-Station sind nicht möglich. Hier liegen Stand 17. Januar 20 Patienten. In der Intensivstation ist aktuell (Stand 17.1.) kein Covid-19-Patient.