Diese Corona-Regeln gelten am Wochenende in Castrop-Rauxel

Coronavirus

Auch am Wochenende bleibt das Leben mit der Pandemie recht locker. Trotz steigender Inzidenz gilt weiterhin die Inzidenzstufe 0. Was das für Castrop-Rauxel bedeutet, lesen Sie hier.

Castrop-Rauxel

von Jonas Hildebrandt

, 17.07.2021, 06:30 Uhr / Lesedauer: 2 min
Masken werden nur noch an wenigen Orten benötigt.

Masken werden nur noch an wenigen Orten benötigt. © Wilco Ruhland

In Castrop-Rauxel gilt weiterhin die Inzidenz-Stufe 0 des Landes NRW. Sie gilt gemeinhin für alle Kreise und Großstädte, die bei einer Inzidenz von weniger als 10 liegen.

In dieser Inzidenz-Stufe befindet sich aktuell auch der Kreis Recklinghausen und damit die Stadt Castrop-Rauxel, auch wenn die Inzidenz sich langsam der 10 annähert. Welche Regeln gelten jetzt in Castrop-Rauxel? Ein Überblick:

  • Testpflicht am Arbeitsplatz: Wer mindestens eine Woche vom Arbeitsplatz abwesend war, muss einen negativen Coronatest vorlegen. Alternativ kann vor Ort und unter Aufsicht ein Selbsttest durchgeführt werden. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und für Genesene.
  • In der Öffentlichkeit gibt es für Treffen aktuell keinerlei Beschränkungen. Auch den Mindestabstand müssen Sie nicht einhalten. Empfohlen wird es dennoch.
  • Kultur-Veranstaltungen sind möglich. Voraussetzung dafür ist, dass alle Teilnehmer getestet sind oder ein Sitzplan im Schachbrettmuster eingehalten wird. Ein Test- und Hygienekonzept wird erst bei mehr als 5000 Beteiligten benötigt.
  • Museen dürfen ohne Einschränkungen besucht werden. Sogar die Maskenpflicht gilt dort nicht mehr. Das Schiffshebewerk Henrichenburg hat heute von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
  • Das Parkbad Nord in Ickern ist geöffnet. Besucher benötigen keinen Coronatest. Für den Besuch muss allerdings eine Eintrittskarte auf der Website des Bades erworben werden (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/).
  • Kontaktsport darf ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Die Zulassung von Zuschauern wird von Verein zu Verein unterschiedlich gehandhabt. Sie dürfen die Hälfte der Plätze belegen.
  • Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen komplett ohne Einschränkungen öffnen. Wichtig ist nur, dass die Tische voneinander abgetrennt sind.
  • Private Veranstaltungen dürfen stattfinden. Bei weniger als 50 Gästen gelten gar keine Beschränkungen. Eine Testpflicht gilt erst, wenn es mehr Teilnehmer sind. Alternativ sind auch Veranstaltungen mit mehr als 50 ungetesteten Gästen möglich - dann gelten allerdings Masken- und Abstandsregeln.
  • Partys dürfen ebenfalls ohne Beschränkungen stattfinden. Bei Partys mit über 50 Teilnehmern gibt es allerdings eine Testpflicht.
  • Die Maskenpflicht wurde gelockert. Nur noch an wenigen Orten wie in Bussen und Bahnen oder in Supermärkten muss Maske getragen werden.
  • Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) sind nicht mehr verpflichtend. Wo es möglich ist, sollten sie trotzdem eingehalten werden.

Es haben sich noch weitere Corona-Regelungen gelockert, zum Beispiel zur Öffnung von Clubs und Diskotheken, die aber für Castrop-Rauxel nicht unmittelbar relevant sind.