Diese Corona-Regeln gelten am Samstag in Castrop-Rauxel
Coronavirus
Die Corona-Regeln haben sich schon länger nicht mehr geändert. Trotzdem ist man sich ab und an unsicher, was erlaubt ist. Hier lesen Sie, welche Regeln am Samstag in Castrop-Rauxel gelten.

Bei den Corona-Regeln gelten weitreichende Lockerungen. © Lydia Heuser
Castrop-Rauxel befindet sich auf der niedrigsten Inzidenzstufe. Entsprechend locker sind die Corona-Regeln. Wir liefern Ihnen den großen Überblick, was Sie am Samstag (3.7.) in Castrop-Rauxel beachten müssen:
- In der Öffentlichkeit dürfen sich für Angehörige aus fünf Haushalten ohne Begrenzung der Personenzahl treffen. Die drei Gs (geimpft, getestet oder genesen) gelten, wenn sich bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen wollen.
- Kultur-Veranstaltungen im Freien sind grundsätzlich möglich. Nehmen mehr als 200 Menschen an einer Veranstaltung teil, muss jeder von diesen einen negativen Corona-Schnelltest, eine Impfung oder eine durchgemachte Infektion nachweisen.
- Wer das Parkbad Nord in Ickern besuchen möchte, der benötigt ein Ticket. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)
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Kontaktsport ist mit maximal 100 Personen möglich. Auch ein Corona-Test wird dafür nicht benötigt. Ob Vereine Zuschauer zulassen, hängt von den einzelnen Klubs ab. Erlaubt ist die Zulassung von bis zu 100 getesteten, geimpften oder genesenen Zuschauern. Alternativ kann mit einem festen Konzept auch bis zu ein Drittel der Sportplatz-Kapazität ausgelastet werden, ohne dass die Zuschauer zur GGG-Gruppe gehören müssen.
- Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten sind weiterhin geöffnet und können ohne Test besucht werden. Lediglich eine Platzpflicht gilt, um die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
- Private Veranstaltungen außer Partys dürfen im Freien mit bis zu 250 und drinnen mit maximal 100 Gästen stattfinden. Auch hier gelten die drei Gs.
- Partys ohne Einhaltung der Abstandsregelungen dürfen draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 Gästen stattfinden. Auch hier benötigen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Nachweis eines negativen Coronatests, einer Impfung oder einer überstandenen Infektion.
- Die Maskenpflicht wurde gelockert. Masken müssen im Freien nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden getragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Maske in Einzelfällen auch drinnen abgenommen werden. Weiterhin muss die Maske in Warteschlangen, Anstell- und Kassenbereichen getragen werden.
- Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) sollen grundsätzlich weiterhin eingehalten werden.