Deutlich gelockerte Corona-Regeln: Das gilt am Dienstag in Castrop-Rauxel

Coronavirus

Seit Freitag ist das Leben noch lockerer: Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung überarbeitet. Was das für Castrop-Rauxel bedeutet, lesen Sie hier.

Castrop-Rauxel

von Jonas Hildebrandt

, 13.07.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Nur an wenigen Orten wie dem öffentlichen Nahverkehr und dem Einzelhandel muss man Masken noch tragen.

Nur an wenigen Orten wie dem öffentlichen Nahverkehr und dem Einzelhandel muss man Masken noch tragen. © Marijan Murat/dpa

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Corona-Regeln grundlegend überarbeitet. Wichtigste Neuerung: Es gibt eine Inzidenz-Stufe 0 für alle Kreise und Großstädte, die bei einer Inzidenz von weniger als 10 liegen.

In dieser Inzidenz-Stufe befindet sich seit Freitag (9.7.) nun auch der Kreis Recklinghausen und damit die Stadt Castrop-Rauxel. Was muss jetzt noch in Castrop-Rauxel beachtet werden? Ein Überblick:

  • Testpflicht am Arbeitsplatz: Wer mindestens eine Woche nicht an seinem Arbeitsplatz war, muss am Tag seiner Rückkehr einen negativen Schnelltest vorlegen oder unter Aufsicht einen Selbst-Test absolvieren. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und für Genesene.
  • In der Öffentlichkeit gibt es für Treffen keine Beschränkungen mehr. Auch der Mindestabstand muss nicht mehr zwangsläufig eingehalten werden. Er ist nur noch eine Empfehlung.
  • Kultur-Veranstaltungen sind grundsätzlich möglich. Alle Teilnehmer müssen entweder getestet sein oder es muss einen Sitzplan im Schachbrettmuster eingehalten werden. Sollten mehr als 5000 Besucher teilnehmen, muss ein Test- und Hygienekonzept existieren.
  • Museen dürfen ohne Maske oder sonstige Einschränkungen besucht werden. Das Schiffshebewerk Henrichenburg hat heute von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
  • Das Parkbad Nord in Ickern ist auch offen. Besucher benötigen ein Ticket, aber keinen Coronatest. Die Eintrittskarte kann auf der Website des Bades erworben werden. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)
  • Kontaktsport darf ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Die Zulassung von Zuschauern obliegt den einzelnen Vereinen. Grundsätzlich gilt: Jeder zweite Platz darf besetzt werden.
  • Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Nur die Tische müssen von einander abgetrennt sein.
  • Private Veranstaltungen dürfen stattfinden, mit weniger als 50 Gästen sogar ganz ohne Beschränkungen. Gibt es mehr Teilnehmer, sollten diese getestet sein. Sind sie es nicht, dürfen sie sich trotzdem treffen, Maskenpflicht und Abstandsregelungen müssen dann aber eingehalten werden.
  • Partys dürfen ebenfalls ohne Beschränkungen stattfinden. Auch hier gilt bei mehr als 50 Teilnehmern eine Testpflicht.
  • Die Maskenpflicht wurde gelockert. Nur noch an wenigen Orten wie in Bussen und Bahnen oder in Supermärkten muss eine Maske getragen werden.
  • Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) sind nicht mehr verpflichtend, sollten aber wenn möglich trotzdem weiter eingehalten werden.

Es haben sich noch weitere Corona-Regelungen gelockert, zum Beispiel zur Öffnung von Clubs und Diskotheken, die aber für Castrop-Rauxel nicht unmittelbar relevant sind.