Diese Corona-Regeln gelten am Mittwoch in Castrop-Rauxel

Coronavirus

Die Corona-Regeln haben sich schon länger nicht mehr geändert. Trotzdem ist man sich ab und an unsicher, was erlaubt ist. Hier lesen Sie, welche Regeln am Mittwoch in Castrop-Rauxel gelten.

Castrop-Rauxel

von Jonas Hildebrandt

, 07.07.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Geimpfte sind mit negativ Getesteten und Genesenen gleichgestellt. So können sie viele Freiheiten genießen.

Geimpfte sind mit negativ Getesteten und Genesenen gleichgestellt. So können sie viele Freiheiten genießen. © Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

Castrop-Rauxel befindet sich auf der niedrigsten Inzidenzstufe. Entsprechend locker sind die Corona-Regeln. Wir liefern Ihnen den großen Überblick, was Sie am Mittwoch (7.7.) in Castrop-Rauxel beachten müssen:

  • In der Öffentlichkeit können Treffen von Angehörigen aus fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung stattfinden. Außerdem dürfen sich bis zu 100 getestete, genesene oder geimpfte Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen.
  • Kultur-Veranstaltungen im Freien sind grundsätzlich möglich. Bei mehr als 200 Teilnehmern gilt jedoch die Pflicht, einen negativen Schnelltest, eine Impfung oder eine überstandene Infektion nachzuweisen.
  • Wer das Parkbad Nord in Ickern besuchen möchte, der benötigt keinen Coronatest. Allerdings muss man auf der Website des Bades ein Ticket kaufen. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)
  • Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen ohne Test möglich. Die Zulassung von Zuschauern hängt von den einzelnen Vereinen selbst ab. Erlaubt ist die Zulassung von maximal 100 getesteten, geimpften oder genesenen Zuschauern. Mit einem festen Konzept darf jedoch auch bis zu ein Drittel der Sportplatz-Kapazität ausgelastet werden. Dazu müssen die Besucher auch nicht aus der GGG-Gruppe stammen.
  • Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten sind weiterhin geöffnet und können ohne Test besucht werden. Allerdings gibt es eine Platzpflicht, um die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
  • Private Veranstaltungen außer Partys dürfen stattfinden. Im Freien sind bis zu 250 Gäste zugelassen, drinnen sind es maximal 100. Alle Gäste müssen dabei eines der drei Gs (getestet, genesen oder geimpft) erfüllen.
  • Partys ohne Einhaltung der Abstandsregelungen dürfen draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 Gästen stattfinden. Dafür benötigen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Nachweis eines negativen Coronatests, einer Impfung oder einer überstandenen Infektion.
  • Die Maskenpflicht wurde gelockert. Im Freien gilt sie nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Beteiligten. In Einzelfällen kann auch drinnen auf eine Maske verzichtet werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Weiterhin muss die Maske in Warteschlangen, Anstell- und Kassenbereichen getragen werden.
  • Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) sollten grundsätzlich weiter eingehalten werden.