Diese Corona-Regeln gelten am Freitag in Castrop-Rauxel
Coronavirus
Seit Sonntag (18.7.) liegt die Inzidenz im Kreis Recklinghausen wieder über 10. Welche Corona-Regeln am Freitag (23.7.) nun in Castrop-Rauxel gelten, lesen Sie hier.

Wer nach längerer Zeit an den Arbeitsplatz zurückkehrt, muss einen Coronatest machen. © dpa
Am Sonntag (18.7.) ist die Inzidenz im Kreis Recklinghausen auf 11,2 gestiegen - und hat damit die 10 überschritten. Am Donnerstag lag sie bei 12. Noch hat das allerdings keine Auswirkungen auf die Regeln in Castrop-Rauxel.
Zwar gilt ab einer Inzidenz von 10 nicht mehr Inzidenzstufe 0, sondern 1. Es gibt allerdings eine relativ lange Übergangsfrist von acht Tagen. Das heißt: Am Freitag (23.7.) gelten vorerst weiterhin dieselben lockeren Regeln wie zuletzt.
Ein Überblick:
- Testpflicht am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer die eine Woche oder länger nicht an ihrem Arbeitsplatz waren, müssen am Tag ihrer Rückkehr einen negativen Coronatest nachweisen. Alternativ dürfen sie vor Ort und unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen. Sind sie vollständig geimpft oder genesen, entfällt diese Pflicht.
- In der Öffentlichkeit gibt es für Treffen keine Beschränkungen. Den Mindestabstand einzuhalten, wird zwar empfohlen, ist aber nicht mehr verpflichtend.
- Kultur-Veranstaltungen sind möglich. Es muss ein Sitzplan im Schachbrettmuster eingehalten werden, sofern nicht alle Personen getestet sind. Bei über 5000 Beteiligten muss in jedem Fall ein Test- und Hygienekonzept vorliegen.
- Museen dürfen ohne Einschränkungen besucht werden. Auch eine Maske muss nicht getragen werden. Das Schiffshebewerk Henrichenburg ist am Mittwoch von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
- Das Parkbad Nord in Ickern ist ebenfalls geöffnet. Für den Besuch benötigen Sie lediglich ein Ticket - keinen Coronatest. Eintrittskarten können auf der Website des Bades erworben werden (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/).
- Kontaktsport darf ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Vereine dürfen die Hälfte ihrer Plätze mit Zuschauern belegen. Ob sie dies tatsächlich machen, hängt von den einzelnen Vereinen ab.
- Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen komplett ohne Einschränkungen öffnen, solange die Tische voneinander abgetrennt sind.
- Private Veranstaltungen sind erlaubt. Beschränkungen gelten erst bei mehr als 50 Gästen. Dann müssen entweder alle Teilnehmer getestet sein oder die Masken- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
- Partys dürfen ebenfalls ohne Beschränkungen stattfinden. Auch hier gibt es ab über 50 Gästen eine Testpflicht.
- Die Maskenpflicht wurde gelockert. Masken zu tragen, ist nur noch an wenigen Orten wie in Bussen und Bahnen oder in Supermärkten von Nöten.
- Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) einzuhalten, ist keine Pflicht. Empfohlen wird es dennoch.
Es haben sich noch weitere Corona-Regelungen gelockert, zum Beispiel zur Öffnung von Clubs und Diskotheken, die aber für Castrop-Rauxel nicht unmittelbar relevant sind.